# STGB — 1960-07-04 - **Titel:** Sechstes Strafrechtsänderungsgesetz - **Typ:** Änderung - **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 478 - **Inkrafttreten:** 1960-07-30 - **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/33#page=2 - **Kurz:** Das Sechste Strafrechtsänderungsgesetz führt neue Strafnormen ein, um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Angriffe auf die Menschenwürde zu ahnden. Es ändert auch das Gerichtsverfassungsgesetz und das Versammlungsgesetz. ## Betroffene Stellen - § 96a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Bestrafung der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 130: Neufassung des Paragraphen zur Bestrafung von Angriffen auf die Menschenwürde - § 189 Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Absatzes zur Bestrafung der Verunglimpfung von Opfern von Gewalt- und Willkürherrschaft ## Wortlaut Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.