Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 662 Inkrafttreten: 1959-09-17 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-09-16 BGBl-Id: bgbl1-1959-40-2
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BEFSTDV-1955 — 1959-09-16
- Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung 1955 (BefStÄndDV 1959)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 662
- Inkrafttreten: 1959-09-17 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/40#page=2
- Kurz: Die Verordnung ändert die Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung 1955 hinsichtlich der Beförderungsteuersätze und der Anwendung auf bestimmte Beförderungen im inländischen Verkehr.
Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 5 Nr. 1: Hinter 'werktäglich' werden die Worte '(außer Sonnabend)' eingefügt.
- § 13a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Hinter 'werktäglich' werden die Worte '(außer Sonnabend)' eingefügt.
- § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Neue Fassung: 'd) bei anderen Beförderungen im inländischen Verkehr mit Kraftomnibussen, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit anderen Leistungen des Unternehmers (z.B. Vermittlung von Übernachtung oder Verpflegung) ausgeführt wird;'.
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Die Zahl '4,17' wird durch '3,34' ersetzt.
- § 18 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c: Die Zahl '0,5' wird durch '0,4' ersetzt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.