# BEFSTDV-1955 — 1959-09-16 - **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung 1955 (BefStÄndDV 1959) - **Typ:** Verordnung - **Fundstelle:** BGBl. 1959 I S. 662 - **Inkrafttreten:** 1959-09-17 (Tag nach der Verkündung) - **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/40#page=2 - **Kurz:** Die Verordnung ändert die Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung 1955 hinsichtlich der Beförderungsteuersätze und der Anwendung auf bestimmte Beförderungen im inländischen Verkehr. ## Betroffene Stellen - § 13 Abs. 5 Nr. 1: Hinter 'werktäglich' werden die Worte '(außer Sonnabend)' eingefügt. - § 13a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Hinter 'werktäglich' werden die Worte '(außer Sonnabend)' eingefügt. - § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Neue Fassung: 'd) bei anderen Beförderungen im inländischen Verkehr mit Kraftomnibussen, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit anderen Leistungen des Unternehmers (z.B. Vermittlung von Übernachtung oder Verpflegung) ausgeführt wird;'. - § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Die Zahl '4,17' wird durch '3,34' ersetzt. - § 18 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c: Die Zahl '0,5' wird durch '0,4' ersetzt. ## Wortlaut Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.