Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2474 Inkrafttreten: 1986-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1985-12-28 BGBl-Id: bgbl1-1985-63-2
916 B
§ 134
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1985-12-28 — Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2474
§ 134 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzt 'vor der Arbeitslosmeldung, die dem Antrag auf Arbeitslosenhilfe vorausgeht' durch 'vor dem Tag, an dem die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erfüllt sind (Vorfrist)'
§ 134 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für die Vorfrist
§ 134 Abs. 3: Ersetzt 'innerhalb eines Jahres vor der Arbeitslosmeldung' durch 'innerhalb der Vorfrist'
§ 134 Abs. 3 a: Einfügt einen neuen Absatz 3 a, der die Bedingungen für die Gleichstellung von Beschäftigungen außerhalb des Geltungsbereiches regelt
§ 134 Abs. 4 Satz 4: Streicht die Worte '1. das Arbeitsverhältnis nicht vor Vollendung des 57. Lebensjahres des Arbeitslosen beendet worden ist und 2.'