Files
laws-git/arblg/§134.md
LawGit Spiegel 651d7e818d BGBl. 1985 I S. 2474 · Änderung · Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987
Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2474
Inkrafttreten: 1986-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1985-12-28

BGBl-Id: bgbl1-1985-63-2
1985-12-28 12:00:00 +00:00

916 B

§ 134

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1985-12-28 — Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2474

§ 134 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzt 'vor der Arbeitslosmeldung, die dem Antrag auf Arbeitslosenhilfe vorausgeht' durch 'vor dem Tag, an dem die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erfüllt sind (Vorfrist)'

§ 134 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für die Vorfrist

§ 134 Abs. 3: Ersetzt 'innerhalb eines Jahres vor der Arbeitslosmeldung' durch 'innerhalb der Vorfrist'

§ 134 Abs. 3 a: Einfügt einen neuen Absatz 3 a, der die Bedingungen für die Gleichstellung von Beschäftigungen außerhalb des Geltungsbereiches regelt

§ 134 Abs. 4 Satz 4: Streicht die Worte '1. das Arbeitsverhältnis nicht vor Vollendung des 57. Lebensjahres des Arbeitslosen beendet worden ist und 2.'