Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371 Inkrafttreten: 2020-07-10 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-06-26 BGBl-Id: bgbl1-2020-29-2
1.6 KiB
1.6 KiB
DTVO — 2020-06-26
- Titel: Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
- Inkrafttreten: 2020-07-10
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=45
- Kurz: Die Verordnung führt eine neue Fassung der Datentransparenzverordnung ein und ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung. Sie tritt 14 Tage nach Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 12: Neue Übergangsregelung für die Datenübermittlung und -bereinigung für bestimmte Berichtsjahre.
- § 13: Neue Vorschriften zur Evaluation und Weiterentwicklung der Datentransparenz.
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übermittlung von korrigierten Daten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- § 4 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Generierung von Arbeitsnummern für Einzeldatensätze
- § 4 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Übermittlung von geprüften und korrigierten Daten an die Leistungserbringer und das Forschungsdatenzentrum
- § 5: Neue Vorschriften zur Pseudonymisierung der Angaben zu den Leistungserbringern
- § 6: Neue Vorschriften zur Verfahrensabwicklung in der Vertrauensstelle
- § 7: Neue Vorschriften zum Antrag zur Datenverarbeitung
- § 8: Neue Vorschriften zur Antragserfassung und -prüfung
- § 9: Neue Vorschriften zum Antragsregister
- § 10: Neue Vorschriften zur Datenbereitstellung
- § 11: Neue Vorschriften zur Kostenerstattung und Vorschuss
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.