BGBl. 2020 I S. 1371 · Verordnung · Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung

Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
Inkrafttreten: 2020-07-10
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2020-06-26

BGBl-Id: bgbl1-2020-29-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2020-06-26 12:00:00 +00:00
parent d4b16b014b
commit 3250689712
36 changed files with 334 additions and 11 deletions

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# DATENTRANSPARENZVERORDNUNG — 2020-06-26
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1371
- **Inkrafttreten:** 2020-07-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=45
- **Kurz:** Die Verordnung führt eine neue Fassung der Datentransparenzverordnung ein und ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung. Sie tritt 14 Tage nach Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2020-06-26** · BGBl. 2020 I S. 1371 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung

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# Stellen dieser Station

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# DATRAGEBV — 2018-10-22
# DATRAGEBV — 2020-06-26
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1650
- **Inkrafttreten:** 2018-10-23 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung, indem sie das Wort „Datennutzung“ durch „Datenverarbeitung“ ersetzt, und hebt die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1371
- **Inkrafttreten:** 2020-07-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=45
- **Kurz:** Die Verordnung führt eine neue Fassung der Datentransparenzverordnung ein und ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung. Sie tritt 14 Tage nach Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Nr. 1: Das Wort „Datennutzung“ wird durch das Wort „Datenverarbeitung“ ersetzt.
- § 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Gebühren und Auslagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- § 3 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Mitteilung der Gebührenschuld.
- § 5: Ersetzung der Angabe '200' durch '300'.
- § 6 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Zusatzgebühr für die Auswertung und Bereitstellung der Datenbestände.
- § 6 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 6 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Bereitstellung pseudonymisierter Einzeldatensätze.
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben.
- § 8 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Gebühr bei Rücknahme des Antrags.
- § 8 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'die Datenaufbereitungsstelle' durch 'das Forschungsdatenzentrum'.
- § 9: Neuer Wortlaut für die Erstattung von Auslagen.
- § 10: Neuer Wortlaut für die Höhe der Gebühr für Schulungen.
- § 11: Neuer Wortlaut für die Erhöhung der Gebühren bei außergewöhnlich hohem Aufwand.
- § 12: Neuer Wortlaut für die Anwendung des Bundesgebührengesetzes.
- § 12: Absatz 12 wird aufgehoben.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2018-10-22** · BGBl. 2018 I S. 1650 — Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
- **2020-06-26** · BGBl. 2020 I S. 1371 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Nr. 1: Das Wort „Datennutzung“ wird durch das Wort „Datenverarbeitung“ ersetzt.
- § 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Gebühren und Auslagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- § 3 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Mitteilung der Gebührenschuld.
- § 5: Ersetzung der Angabe '200' durch '300'.
- § 6 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Zusatzgebühr für die Auswertung und Bereitstellung der Datenbestände.
- § 6 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 6 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Bereitstellung pseudonymisierter Einzeldatensätze.
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben.
- § 8 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Gebühr bei Rücknahme des Antrags.
- § 8 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'die Datenaufbereitungsstelle' durch 'das Forschungsdatenzentrum'.
- § 9: Neuer Wortlaut für die Erstattung von Auslagen.
- § 10: Neuer Wortlaut für die Höhe der Gebühr für Schulungen.
- § 11: Neuer Wortlaut für die Erhöhung der Gebühren bei außergewöhnlich hohem Aufwand.
- § 12: Neuer Wortlaut für die Anwendung des Bundesgebührengesetzes.
- § 12: Absatz 12 wird aufgehoben.

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datragebv/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Gebühren und Auslagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

7
datragebv/§10.md Normal file
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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 10: Neuer Wortlaut für die Höhe der Gebühr für Schulungen.

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datragebv/§11.md Normal file
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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 11: Neuer Wortlaut für die Erhöhung der Gebühren bei außergewöhnlich hohem Aufwand.

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datragebv/§12.md Normal file
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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 12: Neuer Wortlaut für die Anwendung des Bundesgebührengesetzes.
§ 12: Absatz 12 wird aufgehoben.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1650
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 3 Abs. 1 Nr. 1: Das Wort „Datennutzung“ wird durch das Wort „Datenverarbeitung“ ersetzt.
§ 3 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Mitteilung der Gebührenschuld.

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datragebv/§5.md Normal file
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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 5: Ersetzung der Angabe '200' durch '300'.

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datragebv/§6.md Normal file
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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 6 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Zusatzgebühr für die Auswertung und Bereitstellung der Datenbestände.
§ 6 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
§ 6 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Bereitstellung pseudonymisierter Einzeldatensätze.

7
datragebv/§7.md Normal file
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 7 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben.

9
datragebv/§8.md Normal file
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 8 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Gebühr bei Rücknahme des Antrags.
§ 8 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'die Datenaufbereitungsstelle' durch 'das Forschungsdatenzentrum'.

7
datragebv/§9.md Normal file
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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 9: Neuer Wortlaut für die Erstattung von Auslagen.

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datrav/FASSUNG.md Normal file
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# DATRAV — 2020-06-26
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1371
- **Inkrafttreten:** 2020-07-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=45
- **Kurz:** Die Verordnung führt eine neue Fassung der Datentransparenzverordnung ein und ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung. Sie tritt 14 Tage nach Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
datrav/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
datrav/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2020-06-26** · BGBl. 2020 I S. 1371 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung

2
datrav/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

28
dtvo/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,28 @@
# DTVO — 2020-06-26
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1371
- **Inkrafttreten:** 2020-07-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=45
- **Kurz:** Die Verordnung führt eine neue Fassung der Datentransparenzverordnung ein und ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung. Sie tritt 14 Tage nach Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 12: Neue Übergangsregelung für die Datenübermittlung und -bereinigung für bestimmte Berichtsjahre.
- § 13: Neue Vorschriften zur Evaluation und Weiterentwicklung der Datentransparenz.
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übermittlung von korrigierten Daten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- § 4 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Generierung von Arbeitsnummern für Einzeldatensätze
- § 4 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Übermittlung von geprüften und korrigierten Daten an die Leistungserbringer und das Forschungsdatenzentrum
- § 5: Neue Vorschriften zur Pseudonymisierung der Angaben zu den Leistungserbringern
- § 6: Neue Vorschriften zur Verfahrensabwicklung in der Vertrauensstelle
- § 7: Neue Vorschriften zum Antrag zur Datenverarbeitung
- § 8: Neue Vorschriften zur Antragserfassung und -prüfung
- § 9: Neue Vorschriften zum Antragsregister
- § 10: Neue Vorschriften zur Datenbereitstellung
- § 11: Neue Vorschriften zur Kostenerstattung und Vorschuss
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
dtvo/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
dtvo/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2020-06-26** · BGBl. 2020 I S. 1371 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung

14
dtvo/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,14 @@
# Stellen dieser Station
- § 12: Neue Übergangsregelung für die Datenübermittlung und -bereinigung für bestimmte Berichtsjahre.
- § 13: Neue Vorschriften zur Evaluation und Weiterentwicklung der Datentransparenz.
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übermittlung von korrigierten Daten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- § 4 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Generierung von Arbeitsnummern für Einzeldatensätze
- § 4 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Übermittlung von geprüften und korrigierten Daten an die Leistungserbringer und das Forschungsdatenzentrum
- § 5: Neue Vorschriften zur Pseudonymisierung der Angaben zu den Leistungserbringern
- § 6: Neue Vorschriften zur Verfahrensabwicklung in der Vertrauensstelle
- § 7: Neue Vorschriften zum Antrag zur Datenverarbeitung
- § 8: Neue Vorschriften zur Antragserfassung und -prüfung
- § 9: Neue Vorschriften zum Antragsregister
- § 10: Neue Vorschriften zur Datenbereitstellung
- § 11: Neue Vorschriften zur Kostenerstattung und Vorschuss

7
dtvo/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 10: Neue Vorschriften zur Datenbereitstellung

7
dtvo/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 11: Neue Vorschriften zur Kostenerstattung und Vorschuss

7
dtvo/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 12: Neue Übergangsregelung für die Datenübermittlung und -bereinigung für bestimmte Berichtsjahre.

7
dtvo/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 13: Neue Vorschriften zur Evaluation und Weiterentwicklung der Datentransparenz.

11
dtvo/§4.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 4 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übermittlung von korrigierten Daten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen
§ 4 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Generierung von Arbeitsnummern für Einzeldatensätze
§ 4 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Übermittlung von geprüften und korrigierten Daten an die Leistungserbringer und das Forschungsdatenzentrum

7
dtvo/§5.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 5: Neue Vorschriften zur Pseudonymisierung der Angaben zu den Leistungserbringern

7
dtvo/§6.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 6: Neue Vorschriften zur Verfahrensabwicklung in der Vertrauensstelle

7
dtvo/§7.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 7: Neue Vorschriften zum Antrag zur Datenverarbeitung

7
dtvo/§8.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 8: Neue Vorschriften zur Antragserfassung und -prüfung

7
dtvo/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26 — Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1371
§ 9: Neue Vorschriften zum Antragsregister

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2020 I S. 1371
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1371
- **Verkündung:** 2020-06-26
- **Inkrafttreten:** 2020-07-10
- **Ausfertigung:** 2020-06-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=45
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** DATRAV, DATENTRANSPARENZVERORDNUNG, DTVO, DATRAGEBV
## Kurz
Die Verordnung führt eine neue Fassung der Datentransparenzverordnung ein und ändert die Datentransparenz-Gebührenverordnung. Sie tritt 14 Tage nach Verkündung in Kraft.