Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836 Inkrafttreten: 1981-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1980-07-11 BGBl-Id: bgbl1-1980-35-2
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- § 32 a: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.
- § 41 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung der Worte 'und § 32 a Satz 1' nach der Angabe '§ 31 Nr. 1'.
- § 209 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Halbsatzes, der eine Ausnahme für bestimmte personally haftende Gesellschafter festlegt.