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laws-git/gewstg/STELLEN.md
LawGit Spiegel e9dd323556 BGBl. 1962 I S. 83 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung
Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 83
Inkrafttreten: nicht ermittelt
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-02-28

BGBl-Id: bgbl1-1962-7-4
1970-01-01 01:20:06 +00:00

431 B

Stellen dieser Station

  • § 8 Ziff. 5: Die Bestimmung zur Steuerbefreiung von Gewerbesteuern für bestimmte Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wird für ungültig erklärt.
  • § 8 Ziff. 6: Die Bestimmung zur Steuerbefreiung von Gewerbesteuern für bestimmte juristische Personen wird für ungültig erklärt, soweit sie die in § 2 Absatz 2 Ziffer 2 und Absatz 3 bezeichneten juristischen Personen betrifft.