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LawGit Spiegel 6dc33be7b6 BGBl. 1961 I Nr. 49 · Änderung · Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum schleswig-holsteinischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 49
Inkrafttreten: 1961-07-16 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-07-15

BGBl-Id: bgbl1-1961-49-3
1970-01-01 01:16:18 +00:00

784 B

Stellen dieser Station

  • § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen
  • § 5: Erhöhung der Zahl von 9000 auf 50000 in Absatz 2; Neufassung von Absatz 3 und Einführung von Absatz 3a
  • § 5a: Einführung von § 5a zur Gewährung von Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast
  • § 6: Einführung von Absatz 1a zur Verpflichtung des bisherigen Trägers der Straßenbaulast
  • § 7: Einführung von Absatz 2a zur Kostenersättung bei Herstellung von Ersatzwegen
  • § 8: Einführung von Absatz 4a zur Schaffung eines angemessenen Ersatzes bei Unterbrechung von Zufahrten; Anpassung von Absatz 5
  • § 9: Neufassung von Absatz 4 und 8; Einführung von Absatz 9 und 10 zur Entschädigung bei Aufhebung der baulichen Nutzung