# Stellen dieser Station - § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen - § 5: Erhöhung der Zahl von 9000 auf 50000 in Absatz 2; Neufassung von Absatz 3 und Einführung von Absatz 3a - § 5a: Einführung von § 5a zur Gewährung von Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast - § 6: Einführung von Absatz 1a zur Verpflichtung des bisherigen Trägers der Straßenbaulast - § 7: Einführung von Absatz 2a zur Kostenersättung bei Herstellung von Ersatzwegen - § 8: Einführung von Absatz 4a zur Schaffung eines angemessenen Ersatzes bei Unterbrechung von Zufahrten; Anpassung von Absatz 5 - § 9: Neufassung von Absatz 4 und 8; Einführung von Absatz 9 und 10 zur Entschädigung bei Aufhebung der baulichen Nutzung