Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 16 Inkrafttreten: 1962-01-25 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-01-24 BGBl-Id: bgbl1-1962-2-7
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Stellen dieser Station
- § 5: Neufassung des gesamten § 5 mit vier Absätzen, die Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Zündwaren regeln.
- § 6 Abs. 2 und 3: Neufassung der Absätze 2 und 3 von § 6, die das Verfahren für die Ausfuhr von Zündwaren aus einem Herstellungsbetrieb regeln.
- § 78 Abs. 1: Korrektur von 'der Zolles' auf 'des Zolles'
- § 131 Abs. 3: Korrektur der Absatznummern: 'Absatzes 2' auf 'Absatzes 1' und 'Absatzes 3' auf 'Absatzes 2'
- § 8 Abs. 2: Die Angabe '2 kg' wird durch '1 kg' ersetzt.
- § 8 Abs. 3: Die Worte 'Satz 2 und Abs. 6' werden durch 'und 6' ersetzt.
- § 9: Neue Fassung für den gesamten § 9.
- § 10: Neue Fassung für den gesamten § 10.
- § 11: Neue Fassung für den gesamten § 11.
- § 20 Abs. 3: Die Angabe 'Abs. 2 und 3' wird durch 'Abs. 3 und 4' ersetzt.