Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940 Inkrafttreten: 1989-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1989-05-27 BGBl-Id: bgbl1-1989-23-3
2.9 KiB
2.9 KiB
BEFSTRV — 1989-05-27
- Titel: Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
- Inkrafttreten: 1989-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- Kurz: Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
- § 8 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Bestimmungen für die Beachtung des Genehmigungsbescheids
- § 8 Abs. 6: Bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6
- § 9 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einkommensgrenzen
- § 9 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung des Atomgesetzes
- § 9 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 10 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassungen der bestehenden Nummern
- § 10 Abs. 2: Anpassung der Angabe in Absatz 2
- § 11 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einfuhrbestimmungen
- § 11 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Einfuhr von radioaktiven Stoffen
- § 11 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4
- § 12 Abs. 1: Neue Absätze 1 und 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
- § 12 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
- § 12 Abs. 3: Anpassung der Angabe in Absatz 3
- § 12 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4
- § 13: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 14 Abs. 3: Neuer Absatz 3 mit Bestimmungen für die Genehmigung
- § 15 Nr. 2: Neue Fassung für Elektronenbeschleuniger
- § 17: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für den Probebetrieb
- § 20: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 21: Neue Fassung für die Genehmigungsfreiheit
- § 22 Abs. 1 und 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 23 Abs. 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 26: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bauartzulassung
- § 28 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 29: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 30: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 31: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 32 Abs. 1: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 33: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 35: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 36: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 37: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 39: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.