BGBl. 1989 I S. 940 · Verordnung · Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
Inkrafttreten: 1989-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1989-05-27

BGBl-Id: bgbl1-1989-23-3
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LawGit Spiegel
1989-05-27 12:00:00 +00:00
parent 73b076d8e6
commit 080897c6d2
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# BEFSTRV — 1989-05-27
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
- § 8 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Bestimmungen für die Beachtung des Genehmigungsbescheids
- § 8 Abs. 6: Bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6
- § 9 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einkommensgrenzen
- § 9 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung des Atomgesetzes
- § 9 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 10 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassungen der bestehenden Nummern
- § 10 Abs. 2: Anpassung der Angabe in Absatz 2
- § 11 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einfuhrbestimmungen
- § 11 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Einfuhr von radioaktiven Stoffen
- § 11 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4
- § 12 Abs. 1: Neue Absätze 1 und 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
- § 12 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
- § 12 Abs. 3: Anpassung der Angabe in Absatz 3
- § 12 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4
- § 13: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 14 Abs. 3: Neuer Absatz 3 mit Bestimmungen für die Genehmigung
- § 15 Nr. 2: Neue Fassung für Elektronenbeschleuniger
- § 17: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für den Probebetrieb
- § 20: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 21: Neue Fassung für die Genehmigungsfreiheit
- § 22 Abs. 1 und 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 23 Abs. 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 26: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bauartzulassung
- § 28 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 29: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 30: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 31: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 32 Abs. 1: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 33: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 35: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 36: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 37: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 39: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1989-05-27** · BGBl. 1989 I S. 940 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

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# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
- § 8 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Bestimmungen für die Beachtung des Genehmigungsbescheids
- § 8 Abs. 6: Bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6
- § 9 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einkommensgrenzen
- § 9 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung des Atomgesetzes
- § 9 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 10 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassungen der bestehenden Nummern
- § 10 Abs. 2: Anpassung der Angabe in Absatz 2
- § 11 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einfuhrbestimmungen
- § 11 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Einfuhr von radioaktiven Stoffen
- § 11 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4
- § 12 Abs. 1: Neue Absätze 1 und 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
- § 12 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
- § 12 Abs. 3: Anpassung der Angabe in Absatz 3
- § 12 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4
- § 13: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 14 Abs. 3: Neuer Absatz 3 mit Bestimmungen für die Genehmigung
- § 15 Nr. 2: Neue Fassung für Elektronenbeschleuniger
- § 17: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für den Probebetrieb
- § 20: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 21: Neue Fassung für die Genehmigungsfreiheit
- § 22 Abs. 1 und 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 23 Abs. 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 26: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bauartzulassung
- § 28 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 29: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 30: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 31: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 32 Abs. 1: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 33: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 35: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 36: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 37: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen
- § 39: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 10 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassungen der bestehenden Nummern
§ 10 Abs. 2: Anpassung der Angabe in Absatz 2

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 11 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einfuhrbestimmungen
§ 11 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Einfuhr von radioaktiven Stoffen
§ 11 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 12 Abs. 1: Neue Absätze 1 und 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
§ 12 Abs. 2: Neuer Absatz 2 mit Bestimmungen für die Genehmigungsfreiheit
§ 12 Abs. 3: Anpassung der Angabe in Absatz 3
§ 12 Abs. 4: Anpassung der Angabe in Absatz 4

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 13: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 14 Abs. 3: Neuer Absatz 3 mit Bestimmungen für die Genehmigung

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 15 Nr. 2: Neue Fassung für Elektronenbeschleuniger

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 17: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 19 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für den Probebetrieb

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 20: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 21: Neue Fassung für die Genehmigungsfreiheit

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 22 Abs. 1 und 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 23 Abs. 3: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 26: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bauartzulassung

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 28 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 29: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 30: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 31: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 32 Abs. 1: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 33: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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befstrv/§35.md Normal file
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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 35: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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befstrv/§36.md Normal file
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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 36: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 37: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Bestimmungen

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 39: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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befstrv/§8.md Normal file
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 8 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Bestimmungen für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
§ 8 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Bestimmungen für die Beachtung des Genehmigungsbescheids
§ 8 Abs. 6: Bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6

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befstrv/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 9 Abs. 1: Einfügung von Wörtern zur Klarstellung der Einkommensgrenzen
§ 9 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern zur Klarstellung des Atomgesetzes
§ 9 Abs. 3: Mehrere Änderungen zur Klarstellung der Bestimmungen

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# BSHG — 1988-02-25
# BSHG — 1989-05-27
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 150
- **Inkrafttreten:** 1988-02-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/6#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Höchstbeträge für kleinere Barbeträge oder Geldwerte im Zusammenhang mit der Sozialhilfe, insbesondere bei Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
## Betroffene Stellen
- § 88 Abs. 2 Nr. 8: Neue Vorschriften für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Zusammenhang mit der Sozialhilfe
- § 88 Abs. 2 Nr. 8: Die Verordnung regelt die Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes.
- Tabelle IV 1: Neufassung der Freigrenzen und abgeleiteten Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation und Ingestion einzelner Radionuklide.
- Tabelle IV 2: Neufassung der abgeleiteten Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation von Radionuklidgemischen unbekannter Zusammensetzung.
- Tabelle IV 3: Neufassung der abgeleiteten Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Ingestion von Radionuklidgemischen unbekannter Zusammensetzung.
- Tabelle IV 4: Neufassung der abgeleiteten Grenzwerte der Aktivitätskonzentration in Luft im Jahresmittel (Inhalation und Submersion).
## Wortlaut

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@@ -53,3 +53,4 @@
- **1987-01-27** · BGBl. 1987 I S. 401 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
- **1987-01-30** · BGBl. 1987 I S. 494 — Berichtigung der Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
- **1988-02-25** · BGBl. 1988 I S. 150 — Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes
- **1989-05-27** · BGBl. 1989 I S. 940 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

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@@ -1,4 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 88 Abs. 2 Nr. 8: Neue Vorschriften für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Zusammenhang mit der Sozialhilfe
- § 88 Abs. 2 Nr. 8: Die Verordnung regelt die Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes.
- Tabelle IV 1: Neufassung der Freigrenzen und abgeleiteten Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation und Ingestion einzelner Radionuklide.
- Tabelle IV 2: Neufassung der abgeleiteten Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation von Radionuklidgemischen unbekannter Zusammensetzung.
- Tabelle IV 3: Neufassung der abgeleiteten Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Ingestion von Radionuklidgemischen unbekannter Zusammensetzung.
- Tabelle IV 4: Neufassung der abgeleiteten Grenzwerte der Aktivitätskonzentration in Luft im Jahresmittel (Inhalation und Submersion).

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@@ -1,11 +1,11 @@
# CHEMINDMEISTPRV_2004 — 1988-06-16
# CHEMINDMEISTPRV_2004 — 1989-05-27
- **Titel:** Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Buchbinderei
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 756
- **Inkrafttreten:** 1988-06-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/24#page=16
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin in der Fachrichtung Buchbinderei, einschließlich der Zulassungsvoraussetzungen und des Prüfungsziels.
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
## Betroffene Stellen

View File

@@ -5,3 +5,4 @@
- **1988-06-16** · BGBl. 1988 I S. 741 — Sechsunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (36. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- **1988-06-16** · BGBl. 1988 I S. 747 — Neufassung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Druck
- **1988-06-16** · BGBl. 1988 I S. 756 — Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Buchbinderei
- **1989-05-27** · BGBl. 1989 I S. 940 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

36
indmeistv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,36 @@
# INDMEISTV — 1989-05-27
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Inhalts der Prüfungsfächer
- § 4 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für kostenbewußtes Handeln'
- § 4 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln'
- § 4 Abs. 4: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb'
- § 4 Abs. 5: Neufassung der Prüfungsformen und Dauer
- § 4 Abs. 6: Neufassung der Mindestzeiten für die schriftliche Prüfung
- § 4 Abs. 7: Neufassung der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach 'Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb'
- § 4 Abs. 8: Neufassung der Ergänzungsprüfung
- § 5 Abs. 1: Neufassung der Prüfungsfächer für die Fachrichtung Pharmazie
- § 5 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Naturwissenschaftliche Grundlagen'
- § 5 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Arzneimittelkunde'
- § 5 Abs. 4: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Pharmazeutische Technologie, Arbeitssicherheit und Umweltschutz'
- § 5 Abs. 5: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung'
- § 5 Abs. 6: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Pharmazeutische Qualitätssicherung'
- § 5 Abs. 7: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Betriebstechnische Situationsaufgabe'
- § 5 Abs. 8: Neufassung der Dauer der schriftlichen Prüfung
- § 5 Abs. 9: Neufassung der Dauer der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach 'Betriebstechnische Situationsaufgabe'
- § 5 Abs. 10: Neufassung der Ergänzungsprüfung
- § 6 Abs. 1: Neufassung der Prüfungsfächer im berufs- und arbeitspädagogischen Teil
- § 6 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundfragen der Berufsbildung'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1989-05-27** · BGBl. 1989 I S. 940 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

22
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@@ -0,0 +1,22 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Inhalts der Prüfungsfächer
- § 4 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für kostenbewußtes Handeln'
- § 4 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln'
- § 4 Abs. 4: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb'
- § 4 Abs. 5: Neufassung der Prüfungsformen und Dauer
- § 4 Abs. 6: Neufassung der Mindestzeiten für die schriftliche Prüfung
- § 4 Abs. 7: Neufassung der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach 'Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb'
- § 4 Abs. 8: Neufassung der Ergänzungsprüfung
- § 5 Abs. 1: Neufassung der Prüfungsfächer für die Fachrichtung Pharmazie
- § 5 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Naturwissenschaftliche Grundlagen'
- § 5 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Arzneimittelkunde'
- § 5 Abs. 4: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Pharmazeutische Technologie, Arbeitssicherheit und Umweltschutz'
- § 5 Abs. 5: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung'
- § 5 Abs. 6: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Pharmazeutische Qualitätssicherung'
- § 5 Abs. 7: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Betriebstechnische Situationsaufgabe'
- § 5 Abs. 8: Neufassung der Dauer der schriftlichen Prüfung
- § 5 Abs. 9: Neufassung der Dauer der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach 'Betriebstechnische Situationsaufgabe'
- § 5 Abs. 10: Neufassung der Ergänzungsprüfung
- § 6 Abs. 1: Neufassung der Prüfungsfächer im berufs- und arbeitspädagogischen Teil
- § 6 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundfragen der Berufsbildung'

21
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@@ -0,0 +1,21 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 4 Abs. 1: Neufassung des Inhalts der Prüfungsfächer
§ 4 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für kostenbewußtes Handeln'
§ 4 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln'
§ 4 Abs. 4: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb'
§ 4 Abs. 5: Neufassung der Prüfungsformen und Dauer
§ 4 Abs. 6: Neufassung der Mindestzeiten für die schriftliche Prüfung
§ 4 Abs. 7: Neufassung der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach 'Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb'
§ 4 Abs. 8: Neufassung der Ergänzungsprüfung

25
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@@ -0,0 +1,25 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 5 Abs. 1: Neufassung der Prüfungsfächer für die Fachrichtung Pharmazie
§ 5 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Naturwissenschaftliche Grundlagen'
§ 5 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Arzneimittelkunde'
§ 5 Abs. 4: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Pharmazeutische Technologie, Arbeitssicherheit und Umweltschutz'
§ 5 Abs. 5: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung'
§ 5 Abs. 6: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Pharmazeutische Qualitätssicherung'
§ 5 Abs. 7: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Betriebstechnische Situationsaufgabe'
§ 5 Abs. 8: Neufassung der Dauer der schriftlichen Prüfung
§ 5 Abs. 9: Neufassung der Dauer der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach 'Betriebstechnische Situationsaufgabe'
§ 5 Abs. 10: Neufassung der Ergänzungsprüfung

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 6 Abs. 1: Neufassung der Prüfungsfächer im berufs- und arbeitspädagogischen Teil
§ 6 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsinhalte für das Prüfungsfach 'Grundfragen der Berufsbildung'

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@@ -1,11 +1,11 @@
# KSVGBEITR_V — 1963-07-04
# KSVGBEITR_V — 1989-05-27
- **Titel:** Beitragsüberwachungsverordnung
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1963 I S. 445
- **Inkrafttreten:** 1963-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/35#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Überwachung der Beitragsentrichtung in der Sozialversicherung und tritt am 1. September 1963 in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
## Betroffene Stellen

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1963-07-04** · BGBl. 1963 I S. 445 — Beitragsüberwachungsverordnung
- **1989-05-27** · BGBl. 1989 I S. 940 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

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@@ -1,18 +1,91 @@
# STRLSCHV_2018 — 1981-05-27
# STRLSCHV_2018 — 1989-05-27
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 445
- **Inkrafttreten:** 1981-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/20#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Strahlenschutzverordnung, insbesondere hinsichtlich der Vorschriften für uranhaltige Glaswaren und keramische Gegenstände. Sie tritt am 1. Juni 1981 in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.
## Betroffene Stellen
- § 82 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
- Anlage III Nr. 7: Neufassung der Vorschriften für uranhaltige Glaswaren und keramische Gegenstände
- Anlage VI Teil A Nummer 9: Neufassung der Angaben für die Einführung und Beseitigung von uranhaltigen Glaswaren und keramischen Gegenständen
- Anlage VI Fußnote 1: Neufassung der Fußnote zur Anlage III Nr. 7 und Nummer 9
- § 37 Abs. 2: Anwendung auf Beschäftigte, die zu diesem Zeitpunkt weiter beschäftigt werden, wenn dabei ein Fünftel des Wertes der effektiven Dosis nach Anlage IV Tabelle 1 Spalte 2 im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
- Anlage I: Streichung und Neufassung mehrerer Begriffsbestimmungen.
- Anlage II: Neue Fassung der Anlage II, die die Genehmigungsfreiheit bei Anzeige nach § 4 Abs. 1 regelt.
- Anlage III: Neue Fassung der Anlage III, die die Genehmigungs- und anzeigefreien Umgänge regelt.
- Anlage IV: Neue Fassung der Anlage IV, die Freigrenzen und abgeleitete Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation und Ingestion regelt.
- § 41: Neufassung des § 41 mit detaillierten Vorschriften für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung.
- § 42: Neufassung des § 42 mit Vorschriften für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde.
- § 43 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen regelt.
- § 43 Abs. 5: Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5 und das Wort „solche
- § 75 Satz 1: Neue Vorschrift für die Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe auf Dichtheit
- § 76: Neue Vorschriften für Wartung und Überprüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und von Einrichtungen mit radioaktiven Quellen
- § 80 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'das 20fache' durch 'ein Zehntel' und 'das 2000fache' durch 'das Zehnfache'
- nach § 80: Einführung eines neuen Vierten Teils mit §§ 81 bis 86 zur Ablieferung radioaktiver Abfälle
- bisheriger Vierte Teil: Umbenennung in Fünften Teil
- bisheriger Fünfte Teil: Umbenennung in Sechsten Teil
- bisherige §§ 81, 82, 84, 85 und 86: Umbenennung in §§ 87 bis 91
- bisheriger § 83: Streichung des § 83
- neuer § 87 Abs. 1: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 17
- neuer § 87 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 8
- neuer § 87 Abs. 3: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 9
- neuer § 87 Abs. 4: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 4
- neuer § 88: Neue Vorschriften für die Fortführung der bisherigen Betätigung
- neuer § 89: Neue Vorschriften zur Änderung von Rechtsvorschriften
- Anlagen V bis VII und Anlage XII: Anlagen V bis VII und Anlage XII werden aufgehoben.
- neue Anlage V, Abschnitt „Ärztliche Bescheinigung": Streichung von „§§ 67, 68 der StrlSchV D,“ und Hinzufügung von „nach§§ 42 bis 46 der RöV D“.
- neue Anlage V, Abschnitt „Beurteilung": Ersetzung von „Röntgenstrahlung“ durch „Photonenstrahlung, Neutronenstrahlung“ und Hinzufügung eines Hinweises.
- neue Anlage VI, Nummer 2 Satz 1: Ersetzung von „Strahlungs- oder Dosismeßgeräten“ durch „Strahlungsmeßgeräten“.
- neue Anlage VI, Nummern 2.1 und 5.2: Ersetzung der Zahl „3,7“ durch „5“.
- neue Anlage VI, Nummer 3: Hinzufügung von „für Unterrichtszwecke“ und Streichung von „zur ausschließlichen Verwendung im Zusammenhang mit dem Unterricht in Schulen,“.
- neue Anlage VI, Nummer 4: Neue Fassung der Einleitung: „Vorrichtungen für Unterrichtszwecke, in die umschlossene radioaktive Stoffe eingefügt sind, wenn“.
- neue Anlage VI, Nummer 5: Neue Fassung der Einleitung: „Neutronenquellen für Unterrichtszwecke, wenn“.
- neue Anlage VII, Tabellenbezeichnungen, Überschriften und Text zu den Tabellen XIV 1 und XIV 2: Ersetzung der Zahl „XIV“ durch „VII“.
- neue Anlage VII, Erläuterung vor „Tab. VII 1 :“: Streichung von „und Abbildungen“ und „Die Zwischenwerte werden anhand der Kurve in Abbildung 1 ermittelt“.
- neue Anlage VII, Erläuterung vor „Tab. VII 2“: Streichung von „der Abb. 1 oder der Abb. 2“ und Hinzufügung von „Alphastrahlung aus Radionukliden“ und „20“ in der Tabelle.
- neue Anlage VII, Tabellen „Tab. XIV 3“ und „Tab. XIV 4“ und Abbildungen „Abb. 1“ bis „Abb. 5“: Streichung der Tabellen und Abbildungen einschließlich der Erläuterungen.
- Anlage VIII: Neue Fassung der Anlage VIII.
- Anlage IX: Neue Fassung der Anlage IX.
- Anlage X: Neue Fassung der Anlage X.
- neue Anlage XI: Einfügung der neuen Anlage XI.
- § 52: Neue Vorschriften für die Inkorporation radioaktiver Stoffe
- § 54 Abs. 1: Ersetzung von 'vor Strahlen' durch 'vor äußerer Strahlenexposition'
- § 54 Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage X Spalte 2' durch 'Anlage X Tabelle X 1 Spalte 2'
- § 57 Abs. 1: Definition von Sperrbereichen
- § 57 Abs. 4: Einfügen von 'oder Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen'
- § 58 Abs. 1: Definition von Kontrollbereichen
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Zutritt zu Kontrollbereichen
- § 58 Abs. 4: Einfügen von 'oder Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen'
- § 59 Abs. 1: Einfügen von 'deren Aktivität 5 · 10^10 Becquerel überschreitet,' und Neufassung von Satz 4
- § 59 Abs. 2: Erlaubnis für Ausnahmen bei Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen
- § 60 Abs. 1: Definition von betrieblichen und außerbetrieblichen Überwachungsbereichen
- § 60 Abs. 2: Neufassung von Satz 2
- § 60 Abs. 3: Ersetzung von 'Strahlenbelastung' durch 'Strahlenexposition'
- § 60 Abs. 4: Einfügen von 'betriebliche oder außerbetriebliche' vor 'Überwachungsbereiche'
- § 61 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'Sperrbereichen,'
- § 61 Abs. 2: Ersetzung von 'über ein Jahr kumulierte Ganzkörperdosis 5 Millisievert (0,5 rem)' durch 'im Kalenderjahr erhaltene Körperdosis die Werte der Anlage X Tabelle X 1 Spalte 4'
- § 61 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '(§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)' durch '(§ 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)'
- § 62: Neue Vorschriften für die zu überwachenden Personen
- § 63 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Körperdosen
- § 63 Abs. 2: Ersetzung von 'Ganzkörper- und Teilkörperdosen' durch 'Körperdosen unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen'
- § 63 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Messung der Personendosis
- § 63 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Einreichung der Dosimeter
- § 63 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Messung der Körperaktivität oder der Aktivität der Ausscheidungen
- § 63 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Feststellung und Aufzeichnung der Messergebnisse
- § 64 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Wiederbenutzung von Laboratorien und Arbeitsplätzen
- § 65: Ersetzung von 'Körper- oder Personendosen' durch 'Körperdosen' und Einfügen eines neuen Satzes
- § 66 Abs. 1: Einfügen von '§ 43 Abs. 4 gilt entsprechend.'
- § 66 Abs. 2: Ersetzung von 'außergewöhnliche Strahlenexpositionen' durch 'Strahlenexpositionen aus besonderem Anlaß'
- § 67 Abs. 1: Ersetzung von 'der letzten zwei Monate' durch 'eines Jahres'
- § 67 Abs. 2: Einfügen von 'seit der letzten Beurteilung oder Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt'
- § 68 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ärztliche Bescheinigung
- § 68 Abs. 2: Streichung von 'die Aufzeichnungen über' und Streichung von Satz 3
- § 68 Abs. 3: Einfügen von 'der ärztlich zu überwachenden Person' und Neufassung von Sätzen 2 und 3
- § 68 Abs. 4: Ersetzung von 'Anordnung' durch 'Entscheidung'
- § 69: Neue Vorschriften für die behördliche Entscheidung
- § 70 Abs. 1: Neue Vorschriften für Strahlenexpositionen aus besonderem Anlaß
- § 70 Abs. 5: Einfügen von 'Für die Ergebnisse der ärztlichen Überwachung nach Absatz 3 gilt § 69 entsprechend.'
- § 71 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Gesundheitsakte
## Wortlaut

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@@ -6,3 +6,4 @@
- **1979-08-31** · BGBl. 1979 I S. 1509 — Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgutverordnung Straße - GGVS)
- **1981-05-20** · BGBl. 1981 I S. 422 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen
- **1981-05-27** · BGBl. 1981 I S. 445 — Erste Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
- **1989-05-27** · BGBl. 1989 I S. 940 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz

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# Stellen dieser Station
- § 82 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
- Anlage III Nr. 7: Neufassung der Vorschriften für uranhaltige Glaswaren und keramische Gegenstände
- Anlage VI Teil A Nummer 9: Neufassung der Angaben für die Einführung und Beseitigung von uranhaltigen Glaswaren und keramischen Gegenständen
- Anlage VI Fußnote 1: Neufassung der Fußnote zur Anlage III Nr. 7 und Nummer 9
- § 37 Abs. 2: Anwendung auf Beschäftigte, die zu diesem Zeitpunkt weiter beschäftigt werden, wenn dabei ein Fünftel des Wertes der effektiven Dosis nach Anlage IV Tabelle 1 Spalte 2 im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
- Anlage I: Streichung und Neufassung mehrerer Begriffsbestimmungen.
- Anlage II: Neue Fassung der Anlage II, die die Genehmigungsfreiheit bei Anzeige nach § 4 Abs. 1 regelt.
- Anlage III: Neue Fassung der Anlage III, die die Genehmigungs- und anzeigefreien Umgänge regelt.
- Anlage IV: Neue Fassung der Anlage IV, die Freigrenzen und abgeleitete Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation und Ingestion regelt.
- § 41: Neufassung des § 41 mit detaillierten Vorschriften für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung.
- § 42: Neufassung des § 42 mit Vorschriften für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde.
- § 43 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen regelt.
- § 43 Abs. 5: Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5 und das Wort „solche
- § 75 Satz 1: Neue Vorschrift für die Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe auf Dichtheit
- § 76: Neue Vorschriften für Wartung und Überprüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und von Einrichtungen mit radioaktiven Quellen
- § 80 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'das 20fache' durch 'ein Zehntel' und 'das 2000fache' durch 'das Zehnfache'
- nach § 80: Einführung eines neuen Vierten Teils mit §§ 81 bis 86 zur Ablieferung radioaktiver Abfälle
- bisheriger Vierte Teil: Umbenennung in Fünften Teil
- bisheriger Fünfte Teil: Umbenennung in Sechsten Teil
- bisherige §§ 81, 82, 84, 85 und 86: Umbenennung in §§ 87 bis 91
- bisheriger § 83: Streichung des § 83
- neuer § 87 Abs. 1: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 17
- neuer § 87 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 8
- neuer § 87 Abs. 3: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 9
- neuer § 87 Abs. 4: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 4
- neuer § 88: Neue Vorschriften für die Fortführung der bisherigen Betätigung
- neuer § 89: Neue Vorschriften zur Änderung von Rechtsvorschriften
- Anlagen V bis VII und Anlage XII: Anlagen V bis VII und Anlage XII werden aufgehoben.
- neue Anlage V, Abschnitt „Ärztliche Bescheinigung": Streichung von „§§ 67, 68 der StrlSchV D,“ und Hinzufügung von „nach§§ 42 bis 46 der RöV D“.
- neue Anlage V, Abschnitt „Beurteilung": Ersetzung von „Röntgenstrahlung“ durch „Photonenstrahlung, Neutronenstrahlung“ und Hinzufügung eines Hinweises.
- neue Anlage VI, Nummer 2 Satz 1: Ersetzung von „Strahlungs- oder Dosismeßgeräten“ durch „Strahlungsmeßgeräten“.
- neue Anlage VI, Nummern 2.1 und 5.2: Ersetzung der Zahl „3,7“ durch „5“.
- neue Anlage VI, Nummer 3: Hinzufügung von „für Unterrichtszwecke“ und Streichung von „zur ausschließlichen Verwendung im Zusammenhang mit dem Unterricht in Schulen,“.
- neue Anlage VI, Nummer 4: Neue Fassung der Einleitung: „Vorrichtungen für Unterrichtszwecke, in die umschlossene radioaktive Stoffe eingefügt sind, wenn“.
- neue Anlage VI, Nummer 5: Neue Fassung der Einleitung: „Neutronenquellen für Unterrichtszwecke, wenn“.
- neue Anlage VII, Tabellenbezeichnungen, Überschriften und Text zu den Tabellen XIV 1 und XIV 2: Ersetzung der Zahl „XIV“ durch „VII“.
- neue Anlage VII, Erläuterung vor „Tab. VII 1 :“: Streichung von „und Abbildungen“ und „Die Zwischenwerte werden anhand der Kurve in Abbildung 1 ermittelt“.
- neue Anlage VII, Erläuterung vor „Tab. VII 2“: Streichung von „der Abb. 1 oder der Abb. 2“ und Hinzufügung von „Alphastrahlung aus Radionukliden“ und „20“ in der Tabelle.
- neue Anlage VII, Tabellen „Tab. XIV 3“ und „Tab. XIV 4“ und Abbildungen „Abb. 1“ bis „Abb. 5“: Streichung der Tabellen und Abbildungen einschließlich der Erläuterungen.
- Anlage VIII: Neue Fassung der Anlage VIII.
- Anlage IX: Neue Fassung der Anlage IX.
- Anlage X: Neue Fassung der Anlage X.
- neue Anlage XI: Einfügung der neuen Anlage XI.
- § 52: Neue Vorschriften für die Inkorporation radioaktiver Stoffe
- § 54 Abs. 1: Ersetzung von 'vor Strahlen' durch 'vor äußerer Strahlenexposition'
- § 54 Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage X Spalte 2' durch 'Anlage X Tabelle X 1 Spalte 2'
- § 57 Abs. 1: Definition von Sperrbereichen
- § 57 Abs. 4: Einfügen von 'oder Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen'
- § 58 Abs. 1: Definition von Kontrollbereichen
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Zutritt zu Kontrollbereichen
- § 58 Abs. 4: Einfügen von 'oder Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen'
- § 59 Abs. 1: Einfügen von 'deren Aktivität 5 · 10^10 Becquerel überschreitet,' und Neufassung von Satz 4
- § 59 Abs. 2: Erlaubnis für Ausnahmen bei Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen
- § 60 Abs. 1: Definition von betrieblichen und außerbetrieblichen Überwachungsbereichen
- § 60 Abs. 2: Neufassung von Satz 2
- § 60 Abs. 3: Ersetzung von 'Strahlenbelastung' durch 'Strahlenexposition'
- § 60 Abs. 4: Einfügen von 'betriebliche oder außerbetriebliche' vor 'Überwachungsbereiche'
- § 61 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'Sperrbereichen,'
- § 61 Abs. 2: Ersetzung von 'über ein Jahr kumulierte Ganzkörperdosis 5 Millisievert (0,5 rem)' durch 'im Kalenderjahr erhaltene Körperdosis die Werte der Anlage X Tabelle X 1 Spalte 4'
- § 61 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '(§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)' durch '(§ 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)'
- § 62: Neue Vorschriften für die zu überwachenden Personen
- § 63 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Körperdosen
- § 63 Abs. 2: Ersetzung von 'Ganzkörper- und Teilkörperdosen' durch 'Körperdosen unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen'
- § 63 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Messung der Personendosis
- § 63 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Einreichung der Dosimeter
- § 63 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Messung der Körperaktivität oder der Aktivität der Ausscheidungen
- § 63 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Feststellung und Aufzeichnung der Messergebnisse
- § 64 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Wiederbenutzung von Laboratorien und Arbeitsplätzen
- § 65: Ersetzung von 'Körper- oder Personendosen' durch 'Körperdosen' und Einfügen eines neuen Satzes
- § 66 Abs. 1: Einfügen von '§ 43 Abs. 4 gilt entsprechend.'
- § 66 Abs. 2: Ersetzung von 'außergewöhnliche Strahlenexpositionen' durch 'Strahlenexpositionen aus besonderem Anlaß'
- § 67 Abs. 1: Ersetzung von 'der letzten zwei Monate' durch 'eines Jahres'
- § 67 Abs. 2: Einfügen von 'seit der letzten Beurteilung oder Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt'
- § 68 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ärztliche Bescheinigung
- § 68 Abs. 2: Streichung von 'die Aufzeichnungen über' und Streichung von Satz 3
- § 68 Abs. 3: Einfügen von 'der ärztlich zu überwachenden Person' und Neufassung von Sätzen 2 und 3
- § 68 Abs. 4: Ersetzung von 'Anordnung' durch 'Entscheidung'
- § 69: Neue Vorschriften für die behördliche Entscheidung
- § 70 Abs. 1: Neue Vorschriften für Strahlenexpositionen aus besonderem Anlaß
- § 70 Abs. 5: Einfügen von 'Für die Ergebnisse der ärztlichen Überwachung nach Absatz 3 gilt § 69 entsprechend.'
- § 71 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Gesundheitsakte

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strlschv_2018/§37.md Normal file
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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 37 Abs. 2: Anwendung auf Beschäftigte, die zu diesem Zeitpunkt weiter beschäftigt werden, wenn dabei ein Fünftel des Wertes der effektiven Dosis nach Anlage IV Tabelle 1 Spalte 2 im Kalenderjahr nicht überschritten wird.

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 41: Neufassung des § 41 mit detaillierten Vorschriften für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung.

7
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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 42: Neufassung des § 42 mit Vorschriften für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde.

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 43 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen regelt.
§ 43 Abs. 5: Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5 und das Wort „solche

7
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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 52: Neue Vorschriften für die Inkorporation radioaktiver Stoffe

9
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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 54 Abs. 1: Ersetzung von 'vor Strahlen' durch 'vor äußerer Strahlenexposition'
§ 54 Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage X Spalte 2' durch 'Anlage X Tabelle X 1 Spalte 2'

9
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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 57 Abs. 1: Definition von Sperrbereichen
§ 57 Abs. 4: Einfügen von 'oder Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen'

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 58 Abs. 1: Definition von Kontrollbereichen
§ 58 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Zutritt zu Kontrollbereichen
§ 58 Abs. 4: Einfügen von 'oder Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen'

9
strlschv_2018/§59.md Normal file
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# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 59 Abs. 1: Einfügen von 'deren Aktivität 5 · 10^10 Becquerel überschreitet,' und Neufassung von Satz 4
§ 59 Abs. 2: Erlaubnis für Ausnahmen bei Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 60 Abs. 1: Definition von betrieblichen und außerbetrieblichen Überwachungsbereichen
§ 60 Abs. 2: Neufassung von Satz 2
§ 60 Abs. 3: Ersetzung von 'Strahlenbelastung' durch 'Strahlenexposition'
§ 60 Abs. 4: Einfügen von 'betriebliche oder außerbetriebliche' vor 'Überwachungsbereiche'

11
strlschv_2018/§61.md Normal file
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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 61 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'Sperrbereichen,'
§ 61 Abs. 2: Ersetzung von 'über ein Jahr kumulierte Ganzkörperdosis 5 Millisievert (0,5 rem)' durch 'im Kalenderjahr erhaltene Körperdosis die Werte der Anlage X Tabelle X 1 Spalte 4'
§ 61 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '(§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)' durch '(§ 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)'

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 62: Neue Vorschriften für die zu überwachenden Personen

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 63 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Körperdosen
§ 63 Abs. 2: Ersetzung von 'Ganzkörper- und Teilkörperdosen' durch 'Körperdosen unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen'
§ 63 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Messung der Personendosis
§ 63 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Einreichung der Dosimeter
§ 63 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Messung der Körperaktivität oder der Aktivität der Ausscheidungen
§ 63 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Feststellung und Aufzeichnung der Messergebnisse

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 64 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Wiederbenutzung von Laboratorien und Arbeitsplätzen

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 65: Ersetzung von 'Körper- oder Personendosen' durch 'Körperdosen' und Einfügen eines neuen Satzes

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strlschv_2018/§66.md Normal file
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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 66 Abs. 1: Einfügen von '§ 43 Abs. 4 gilt entsprechend.'
§ 66 Abs. 2: Ersetzung von 'außergewöhnliche Strahlenexpositionen' durch 'Strahlenexpositionen aus besonderem Anlaß'

9
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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 67 Abs. 1: Ersetzung von 'der letzten zwei Monate' durch 'eines Jahres'
§ 67 Abs. 2: Einfügen von 'seit der letzten Beurteilung oder Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt'

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 68 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ärztliche Bescheinigung
§ 68 Abs. 2: Streichung von 'die Aufzeichnungen über' und Streichung von Satz 3
§ 68 Abs. 3: Einfügen von 'der ärztlich zu überwachenden Person' und Neufassung von Sätzen 2 und 3
§ 68 Abs. 4: Ersetzung von 'Anordnung' durch 'Entscheidung'

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 69: Neue Vorschriften für die behördliche Entscheidung

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 70 Abs. 1: Neue Vorschriften für Strahlenexpositionen aus besonderem Anlaß
§ 70 Abs. 5: Einfügen von 'Für die Ergebnisse der ärztlichen Überwachung nach Absatz 3 gilt § 69 entsprechend.'

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strlschv_2018/§71.md Normal file
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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 71 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Gesundheitsakte

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strlschv_2018/§75.md Normal file
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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 75 Satz 1: Neue Vorschrift für die Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe auf Dichtheit

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strlschv_2018/§76.md Normal file
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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 76: Neue Vorschriften für Wartung und Überprüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und von Einrichtungen mit radioaktiven Quellen

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strlschv_2018/§80.md Normal file
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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
§ 80 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'das 20fache' durch 'ein Zehntel' und 'das 2000fache' durch 'das Zehnfache'
nach § 80: Einführung eines neuen Vierten Teils mit §§ 81 bis 86 zur Ablieferung radioaktiver Abfälle

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strlschv_2018/§81.md Normal file
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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
bisherige §§ 81, 82, 84, 85 und 86: Umbenennung in §§ 87 bis 91

7
strlschv_2018/§83.md Normal file
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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
bisheriger § 83: Streichung des § 83

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strlschv_2018/§87.md Normal file
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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
neuer § 87 Abs. 1: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 17
neuer § 87 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 8
neuer § 87 Abs. 3: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 9
neuer § 87 Abs. 4: Mehrere Änderungen in den Nummern 1 bis 4

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strlschv_2018/§88.md Normal file
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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
neuer § 88: Neue Vorschriften für die Fortführung der bisherigen Betätigung

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strlschv_2018/§89.md Normal file
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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-05-27 — Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 940
neuer § 89: Neue Vorschriften zur Änderung von Rechtsvorschriften

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# BGBl. 1989 I S. 940
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 940
- **Verkündung:** 1989-05-27
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
- **Ausfertigung:** 1989-05-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/23#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** CHEMINDMEISTPRV_2004, BSHG, STRLSCHV_2018, KSVGBEITR_V, INDMEISTV, BEFSTRV
## Kurz
Die Verordnung legt neue Grundbeträge für Einkommensgrenzen im Bundessozialhilfegesetz fest, die ab dem 1. Juli 1989 gelten.