Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 512 Inkrafttreten: ? (an dem Tage, an dem das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-04-30 BGBl-Id: bgbl1-1993-17-3
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- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Formulierung für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten um Vertragsstaaten des EWR
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Formulierung für Vertragsstaaten des EWR
- § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Anerkennung der ärztlichen Ausbildung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 3 Abs. 1 Satz 5: Neufassung der Bestimmungen zur Gleichwertigkeit von ärztlichen Diplomen, Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen
- § 4 Abs. 6: Einfügen der Formulierung für Vertragsstaaten des EWR
- § 10 Abs. 5 Satz 2: Einfügen der Formulierung für Vertragsstaaten des EWR
- § 11 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs durch Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 11 Abs. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Ausstellung von Bescheinigungen für Dienstleistungserbringung in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 14b Satz 1: Neufassung der Bestimmungen zur Erteilung der Approbation als Arzt für Antragsteller aus EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- Anlage zu § 3 Abs. 1 Satz 2: Neufassung der Anlage mit den ärztlichen Diplomen, Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen der EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten