Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3634 Inkrafttreten: 2017-11-10 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2017-11-10 BGBl-Id: bgbl1-2017-72-1
337 B
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§ 164a
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2017-11-10 — Neufassung des Baugesetzbuchs Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3634
§ 164a: Neue Vorschriften über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln
§ 164a Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anwendung von Fördermitteln auf weitere Maßnahmen