Files
laws-git/gewo/FASSUNG.md
LawGit Spiegel f1d4f2b780 BGBl. 1978 I S. 97 · Neubekanntmachung · Neufassung der Gewerbeordnung
Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 97
Inkrafttreten: 1978-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1978-01-05

BGBl-Id: bgbl1-1978-3-1
1978-01-05 12:00:00 +00:00

11 KiB

GEWO — 1978-01-05

  • Titel: Neufassung der Gewerbeordnung
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 97
  • Inkrafttreten: 1978-01-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/3#page=1
  • Kurz: Die Neufassung der Gewerbeordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft und berücksichtigt verschiedene Änderungen und Anpassungen, die seit 1964 in Kraft getreten sind.

Betroffene Stellen

  • § 34 C: Neue Vorschriften für Makler, Bauträger und Baubetreuer, einschließlich Erlaubnisbedingungen und Verpflichtungen.
  • § 35: Neue Vorschriften für die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, einschließlich Verfahrensregeln und Anhörungspflichten.
  • § 35 a: Neue Vorschriften zur Vorbildung im Baugewerbe, einschließlich Anerkennung bestimmter Prüfungen und Zeugnisse.
  • § 36: Neue Vorschriften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, einschließlich Bestellungsbedingungen und Verpflichtungen.
  • § 55 Abs. 1 Nr. 3: Definition von Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltenden Vorstellungen oder sonstigen Lustbarkeiten
  • § 68 a Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2: Regelung für das Verabreichen von Getränken und Speisen auf Märkten und anderen Veranstaltungen
  • § 69 a: Regelung für die Ablehnung der Festsetzung und Auflagen
  • § 69 b: Regelung für die Änderung und Aufhebung der Festsetzung
  • § 70 a: Regelung für die Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung
  • § 70 b: Regelung für die Anbringung von Namen und Firma auf Veranstaltungen
  • § 71 a: Regelung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf Veranstaltungen
  • § 105 a: Regelung für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
  • § 38: Neufassung des § 38 zur landesrechtlichen Überwachungsvorschriften
  • § 39: Streichung des § 39
  • § 39a: Neufassung des § 39a zur Aufhebung von Schornsteinfegerrealrechten
  • § 41a: Streichung des § 41a
  • § 41b: Neufassung des § 41b zur Einschränkung der Sonntagsarbeit im Versorgungsgewerbe
  • § 42a bis 44a: Streichung der §§ 42a bis 44a
  • § 54: Streichung des § 54
  • § 55b: Neufassung des § 55b zur Gewerbelegitimationskarte
  • § 55c: Neufassung des § 55c zur Anzeigepflicht
  • § 33 c: Neue Vorschriften für die Erlaubnis zur Veranstaltung von Spielen
  • § 33 d: Neue Vorschriften für die Zulassung von Spielgeräten und anderen Spielen
  • § 33 e: Neue Vorschriften für die Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • § 33 f: Neue Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsvorschriften
  • § 33 g: Neue Vorschriften zur Einschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht
  • § 33 h: Neue Vorschriften für die Anwendung auf Spielbanken, Lotterien und Glücksspiele
  • § 33 i: Neue Vorschriften für die Betreibung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
  • § 34: Neue Vorschriften für Pfandleiher und andere Gewerbetreibende
  • § 34 a: Neue Vorschriften für das Bewachungsgewerbe
  • § 34 b: Neue Vorschriften für das Versteigerergewerbe
  • § 55 d: Neue Vorschriften für die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
  • § 55 e: Neue Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe im Reisegewerbe
  • § 56: Neue Vorschriften für im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
  • § 56 a: Neue Vorschriften für die Ankündigung des Gewerbebetriebs und Wanderlager
  • § 57: Neue Vorschriften für Versagungsgründe der Reisegewerbekarte
  • § 57 a: Weitere Versagungsgründe für die Reisegewerbekarte
  • § 58: Neue Vorschriften für die Entziehung der Reisegewerbekarte
  • § 59: Neue Vorschriften für die Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes
  • § 60: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer und den Geltungsbereich der Reisegewerbekarte
  • § 60 a: Neue Vorschriften für die Veranstaltung von Lustbarkeiten
  • § 60 b: Neue Definition und Vorschriften für Volksfeste
  • § 145: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten im Reisegewerbe
  • § 146: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten bei der Ausübung eines Gewerbes
  • § 147: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Arbeitsschutzvorschriften
  • § 148: Neue Bestimmungen über strafbare Verletzungen gewerberechtlicher Vorschriften
  • § 148a: Neue Bestimmungen über strafbare Verletzungen von Prüferpflichten
  • § 149: Neue Bestimmungen über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
  • § 150: Neue Bestimmungen über die Auskunft auf Antrag des Betroffenen aus dem Gewerbezentralregister
  • § 150a: Neue Bestimmungen über die Auskunft an Behörden aus dem Gewerbezentralregister
  • § 151: Neue Bestimmungen über Eintragungen in besonderen Fällen im Gewerbezentralregister
  • § 105 b: Neue Regelungen für die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen
  • § 105 c: Neue Ausnahmen von § 105 b
  • § 105 d: Weitere Ausnahmen von § 105 b durch Rechtsverordnung
  • § 105 e: Weitere Ausnahmen von § 105 b durch Verfügung
  • § 105 f: Ausnahmen für bestimmte Zeit
  • § 105 g: Ausdehnung des Verbots der Beschäftigung auf andere Gewerbe
  • § 105 h: Landesrechtliche Bestimmungen
  • § 105 i: Ausnahmen für das Gaststättengewerbe und andere Gewerbe
  • § 105 j: Anordnung der erforderlichen Maßnahmen
  • § 113: Neue Regelungen für Zeugnisse
  • § 114 a: Neue Regelungen für Lohnbücher und Arbeitszettel
  • § 114 b: Neue Regelungen für die Behandlung der Lohnbücher
  • § 114 c: Landesrechtliche Vorschriften über die Lohnbücher
  • § 114 d: Landesrechtliche Vorschriften für einzelne Bezirke
  • §§ 16 bis 23: Die Abschnitte über Anlagen, die einer besonderen Überwachung bedürfen, wurden gestrichen.
  • § 24: Neue Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen eingeführt.
  • § 24a: Neue Vorschriften für Maßnahmen im Einzelfall eingeführt.
  • § 24b: Neue Vorschriften für Duldungspflichten bei der Prüfung eingeführt.
  • § 24c: Neue Vorschriften für die Prüfung durch Sachverständige eingeführt.
  • § 24d: Neue Vorschriften für Aufsichtsbehörden eingeführt.
  • § 25: Neue Vorschriften für die Stillegung von Anlagen und Untersagung von Betrieben eingeführt.
  • §§ 16 bis 28: Die Abschnitte über Anlagen, die einer besonderen Überwachung bedürfen, wurden gestrichen.
  • § 29: Der Abschnitt über Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, wurde gestrichen.
  • § 30: Neue Vorschriften für Privatkrankenanstalten eingeführt.
  • § 30a: Der Abschnitt wurde gestrichen.
  • § 30b: Neue Vorschriften für Orthopädische Maßschuhe eingeführt.
  • §§ 30c bis 33: Die Abschnitte wurden gestrichen.
  • § 33a: Neue Vorschriften für Singspiele und ähnliche Veranstaltungen eingeführt.
  • § 33b: Der Abschnitt wurde gestrichen.
  • § 33c: Neue Vorschriften für Tanzlustbarkeiten eingeführt.
  • § 33d: Neue Vorschriften für Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten eingeführt.
  • § 1 Abs. 1: Grundsatz der Gewerbefreiheit neu formuliert
  • § 1 Abs. 2: Bestehende Gewerbetreibende können nicht ausgeschlossen werden, wenn sie den neuen Anforderungen nicht genügen
  • § 2: Abschnitt weggefallen
  • § 3: Betrieb verschiedener Gewerbe gestattet, einschließlich des Verkaufs selbstverfertigter Waren
  • § 4: Abschnitt weggefallen
  • § 5: Zulassungsbeschränkungen durch Zoll-, Steuer- und Postgesetze bleiben unberührt
  • § 6: Anwendungsbereich des Gesetzes neu definiert
  • § 7: Aufhebung von Rechten und Abgaben ab 1. Januar 1873
  • § 8: Ablösung von Rechten ab 1. Januar 1873
  • § 9: Streitigkeiten über Aufhebung oder Ablösung von Rechten
  • § 10: Kein Neuerwerb von Rechten, die aufgehoben oder ablösbar sind
  • § 11: Abschnitt weggefallen
  • § 11a: Ehefrau als Gewerbetreibende bei ausländischem Güterrecht
  • § 12: Genehmigungspflicht für ausländische juristische Personen
  • § 12a: Ausnahmen für ausländische juristische Personen aus Mitgliedstaaten der EWG
  • § 13: Abschnitt weggefallen
  • § 14: Anzeigepflicht für den Betrieb eines stehenden Gewerbes
  • § 15: Ernennungsbefehl und Betriebsbeginn ohne Genehmigung
  • § 15a: Anbringung von Namen und Firma an offenen Betriebsstätten
  • § 15b: Namensangabe im schriftlichen rechtsgeschäftlichen Verkehr
  • § 115: Neue Vorschriften zur Berechnung und Auszahlung der Löhne und zum Kreditierungsverbot
  • § 115a: Neue Vorschriften zur Lohnzahlung in Gaststätten
  • § 116: Neue Vorschriften zu Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 115
  • § 117: Neue Vorschriften zur Nichtigkeit von Lohnzahlungsverträgen
  • § 118: Neue Vorschriften zu nichteinklagbaren Forderungen
  • § 119: Neue Vorschriften zu Personen, die den Gewerbetreibenden gleichzuachten sind
  • § 119a: Neue Vorschriften zu Lohneinbehaltungen und Lohnzahlungsfristen
  • § 119b: Neue Vorschriften zu Heimarbeiter
  • § 120a: Neue Vorschriften zur Betriebssicherheit
  • § 120b: Neue Vorschriften zur Sitte und Anstand im Betrieb; Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
  • § 120c: Neue Vorschriften zu Gemeinschaftsunterkünften
  • § 120d: Neue Vorschriften zu Verfügungen zur Durchführung der §§ 120a bis 120c
  • § 120e: Neue Vorschriften zu Bundes- und landesrechtlichen Vorschriften
  • § 120f: Neue Vorschriften zu Verfügungen zur Durchführung der Rechtsverordnungen nach § 120e
  • § 121: Neue Vorschriften zu Pflichten der Gesellen und Gehilfen
  • § 124b: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Vertragsbruch
  • § 125: Neue Vorschriften zur Mithaftung des neuen Arbeitgebers
  • § 133 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
  • § 133 Abs. 2: Neue Regelung zur Befugnis zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit anderen Bezeichnungen
  • § 133 Abs. 3-10: Absätze 3 bis 10 werden gestrichen
  • § 133 c: Neue Regelung zum Anspruch auf die vertragsmäßigen Leistungen
  • § 133 d: Abschnitt wird gestrichen
  • § 133 e: Neue Regelung zu Ausnahmen bei technischen Angestellten
  • § 133 f: Neue Regelung zum Wettbewerbsverbot
  • § 133 g: Neue Regelung zum Anwendungsbereich
  • § 133 h: Neue Regelung zum Grundsatz für Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmern
  • § 133 i: Neue Regelung zu Sondervorschriften für Betriebe mit mindestens 10 Arbeitnehmern
  • § 134: Neue Regelung zum Verbot der Lohnverwirkung und schriftlichen Lohnbelegen
  • § 134 i: Neue Regelung zu Sondervorschriften für Betriebe mit mindestens 10 Arbeitnehmern
  • § 139 aa: Neue Regelung zur Anwendung der §§ 121, 124 b und 125
  • § 139 b: Neue Regelung zur Gewerbeaufsichtsbehörde
  • § 139 g: Neue Regelung zu Befugnissen der Gewerbeaufsichtsbehörden
  • § 139 h: Neue Regelung zu Vorschriften über Räume, Maschinen und Gerätschaften
  • § 139 i: Neue Regelung zu Verfügungen zur Durchführung der Rechtsverordnungen nach § 139 h
  • § 139 m: Neue Regelung zur Anwendung der §§ 139 g und 139 h auf Konsum- und andere Vereine
  • § 140 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
  • § 140 Abs. 2: Neue Regelung zur Genehmigung neuer Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen
  • § 142: Neue Regelung zur Erlass und Außerkraftsetzung von statutarischen Bestimmungen
  • § 143: Neue Regelung zu Ordnungswidrigkeiten bei Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
  • § 144: Neue Regelung zu Ordnungswidrigkeiten bei erlaubnisbedürftigen stehenden Gewerben

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.