Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 97 Inkrafttreten: 1978-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-01-05 BGBl-Id: bgbl1-1978-3-1
11 KiB
11 KiB
GEWO — 1978-01-05
- Titel: Neufassung der Gewerbeordnung
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 97
- Inkrafttreten: 1978-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/3#page=1
- Kurz: Die Neufassung der Gewerbeordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft und berücksichtigt verschiedene Änderungen und Anpassungen, die seit 1964 in Kraft getreten sind.
Betroffene Stellen
- § 34 C: Neue Vorschriften für Makler, Bauträger und Baubetreuer, einschließlich Erlaubnisbedingungen und Verpflichtungen.
- § 35: Neue Vorschriften für die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, einschließlich Verfahrensregeln und Anhörungspflichten.
- § 35 a: Neue Vorschriften zur Vorbildung im Baugewerbe, einschließlich Anerkennung bestimmter Prüfungen und Zeugnisse.
- § 36: Neue Vorschriften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, einschließlich Bestellungsbedingungen und Verpflichtungen.
- § 55 Abs. 1 Nr. 3: Definition von Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltenden Vorstellungen oder sonstigen Lustbarkeiten
- § 68 a Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2: Regelung für das Verabreichen von Getränken und Speisen auf Märkten und anderen Veranstaltungen
- § 69 a: Regelung für die Ablehnung der Festsetzung und Auflagen
- § 69 b: Regelung für die Änderung und Aufhebung der Festsetzung
- § 70 a: Regelung für die Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung
- § 70 b: Regelung für die Anbringung von Namen und Firma auf Veranstaltungen
- § 71 a: Regelung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf Veranstaltungen
- § 105 a: Regelung für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
- § 38: Neufassung des § 38 zur landesrechtlichen Überwachungsvorschriften
- § 39: Streichung des § 39
- § 39a: Neufassung des § 39a zur Aufhebung von Schornsteinfegerrealrechten
- § 41a: Streichung des § 41a
- § 41b: Neufassung des § 41b zur Einschränkung der Sonntagsarbeit im Versorgungsgewerbe
- § 42a bis 44a: Streichung der §§ 42a bis 44a
- § 54: Streichung des § 54
- § 55b: Neufassung des § 55b zur Gewerbelegitimationskarte
- § 55c: Neufassung des § 55c zur Anzeigepflicht
- § 33 c: Neue Vorschriften für die Erlaubnis zur Veranstaltung von Spielen
- § 33 d: Neue Vorschriften für die Zulassung von Spielgeräten und anderen Spielen
- § 33 e: Neue Vorschriften für die Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 33 f: Neue Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsvorschriften
- § 33 g: Neue Vorschriften zur Einschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht
- § 33 h: Neue Vorschriften für die Anwendung auf Spielbanken, Lotterien und Glücksspiele
- § 33 i: Neue Vorschriften für die Betreibung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
- § 34: Neue Vorschriften für Pfandleiher und andere Gewerbetreibende
- § 34 a: Neue Vorschriften für das Bewachungsgewerbe
- § 34 b: Neue Vorschriften für das Versteigerergewerbe
- § 55 d: Neue Vorschriften für die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
- § 55 e: Neue Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe im Reisegewerbe
- § 56: Neue Vorschriften für im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
- § 56 a: Neue Vorschriften für die Ankündigung des Gewerbebetriebs und Wanderlager
- § 57: Neue Vorschriften für Versagungsgründe der Reisegewerbekarte
- § 57 a: Weitere Versagungsgründe für die Reisegewerbekarte
- § 58: Neue Vorschriften für die Entziehung der Reisegewerbekarte
- § 59: Neue Vorschriften für die Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes
- § 60: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer und den Geltungsbereich der Reisegewerbekarte
- § 60 a: Neue Vorschriften für die Veranstaltung von Lustbarkeiten
- § 60 b: Neue Definition und Vorschriften für Volksfeste
- § 145: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten im Reisegewerbe
- § 146: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten bei der Ausübung eines Gewerbes
- § 147: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Arbeitsschutzvorschriften
- § 148: Neue Bestimmungen über strafbare Verletzungen gewerberechtlicher Vorschriften
- § 148a: Neue Bestimmungen über strafbare Verletzungen von Prüferpflichten
- § 149: Neue Bestimmungen über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
- § 150: Neue Bestimmungen über die Auskunft auf Antrag des Betroffenen aus dem Gewerbezentralregister
- § 150a: Neue Bestimmungen über die Auskunft an Behörden aus dem Gewerbezentralregister
- § 151: Neue Bestimmungen über Eintragungen in besonderen Fällen im Gewerbezentralregister
- § 105 b: Neue Regelungen für die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen
- § 105 c: Neue Ausnahmen von § 105 b
- § 105 d: Weitere Ausnahmen von § 105 b durch Rechtsverordnung
- § 105 e: Weitere Ausnahmen von § 105 b durch Verfügung
- § 105 f: Ausnahmen für bestimmte Zeit
- § 105 g: Ausdehnung des Verbots der Beschäftigung auf andere Gewerbe
- § 105 h: Landesrechtliche Bestimmungen
- § 105 i: Ausnahmen für das Gaststättengewerbe und andere Gewerbe
- § 105 j: Anordnung der erforderlichen Maßnahmen
- § 113: Neue Regelungen für Zeugnisse
- § 114 a: Neue Regelungen für Lohnbücher und Arbeitszettel
- § 114 b: Neue Regelungen für die Behandlung der Lohnbücher
- § 114 c: Landesrechtliche Vorschriften über die Lohnbücher
- § 114 d: Landesrechtliche Vorschriften für einzelne Bezirke
- §§ 16 bis 23: Die Abschnitte über Anlagen, die einer besonderen Überwachung bedürfen, wurden gestrichen.
- § 24: Neue Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen eingeführt.
- § 24a: Neue Vorschriften für Maßnahmen im Einzelfall eingeführt.
- § 24b: Neue Vorschriften für Duldungspflichten bei der Prüfung eingeführt.
- § 24c: Neue Vorschriften für die Prüfung durch Sachverständige eingeführt.
- § 24d: Neue Vorschriften für Aufsichtsbehörden eingeführt.
- § 25: Neue Vorschriften für die Stillegung von Anlagen und Untersagung von Betrieben eingeführt.
- §§ 16 bis 28: Die Abschnitte über Anlagen, die einer besonderen Überwachung bedürfen, wurden gestrichen.
- § 29: Der Abschnitt über Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, wurde gestrichen.
- § 30: Neue Vorschriften für Privatkrankenanstalten eingeführt.
- § 30a: Der Abschnitt wurde gestrichen.
- § 30b: Neue Vorschriften für Orthopädische Maßschuhe eingeführt.
- §§ 30c bis 33: Die Abschnitte wurden gestrichen.
- § 33a: Neue Vorschriften für Singspiele und ähnliche Veranstaltungen eingeführt.
- § 33b: Der Abschnitt wurde gestrichen.
- § 33c: Neue Vorschriften für Tanzlustbarkeiten eingeführt.
- § 33d: Neue Vorschriften für Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten eingeführt.
- § 1 Abs. 1: Grundsatz der Gewerbefreiheit neu formuliert
- § 1 Abs. 2: Bestehende Gewerbetreibende können nicht ausgeschlossen werden, wenn sie den neuen Anforderungen nicht genügen
- § 2: Abschnitt weggefallen
- § 3: Betrieb verschiedener Gewerbe gestattet, einschließlich des Verkaufs selbstverfertigter Waren
- § 4: Abschnitt weggefallen
- § 5: Zulassungsbeschränkungen durch Zoll-, Steuer- und Postgesetze bleiben unberührt
- § 6: Anwendungsbereich des Gesetzes neu definiert
- § 7: Aufhebung von Rechten und Abgaben ab 1. Januar 1873
- § 8: Ablösung von Rechten ab 1. Januar 1873
- § 9: Streitigkeiten über Aufhebung oder Ablösung von Rechten
- § 10: Kein Neuerwerb von Rechten, die aufgehoben oder ablösbar sind
- § 11: Abschnitt weggefallen
- § 11a: Ehefrau als Gewerbetreibende bei ausländischem Güterrecht
- § 12: Genehmigungspflicht für ausländische juristische Personen
- § 12a: Ausnahmen für ausländische juristische Personen aus Mitgliedstaaten der EWG
- § 13: Abschnitt weggefallen
- § 14: Anzeigepflicht für den Betrieb eines stehenden Gewerbes
- § 15: Ernennungsbefehl und Betriebsbeginn ohne Genehmigung
- § 15a: Anbringung von Namen und Firma an offenen Betriebsstätten
- § 15b: Namensangabe im schriftlichen rechtsgeschäftlichen Verkehr
- § 115: Neue Vorschriften zur Berechnung und Auszahlung der Löhne und zum Kreditierungsverbot
- § 115a: Neue Vorschriften zur Lohnzahlung in Gaststätten
- § 116: Neue Vorschriften zu Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 115
- § 117: Neue Vorschriften zur Nichtigkeit von Lohnzahlungsverträgen
- § 118: Neue Vorschriften zu nichteinklagbaren Forderungen
- § 119: Neue Vorschriften zu Personen, die den Gewerbetreibenden gleichzuachten sind
- § 119a: Neue Vorschriften zu Lohneinbehaltungen und Lohnzahlungsfristen
- § 119b: Neue Vorschriften zu Heimarbeiter
- § 120a: Neue Vorschriften zur Betriebssicherheit
- § 120b: Neue Vorschriften zur Sitte und Anstand im Betrieb; Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
- § 120c: Neue Vorschriften zu Gemeinschaftsunterkünften
- § 120d: Neue Vorschriften zu Verfügungen zur Durchführung der §§ 120a bis 120c
- § 120e: Neue Vorschriften zu Bundes- und landesrechtlichen Vorschriften
- § 120f: Neue Vorschriften zu Verfügungen zur Durchführung der Rechtsverordnungen nach § 120e
- § 121: Neue Vorschriften zu Pflichten der Gesellen und Gehilfen
- § 124b: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Vertragsbruch
- § 125: Neue Vorschriften zur Mithaftung des neuen Arbeitgebers
- § 133 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 133 Abs. 2: Neue Regelung zur Befugnis zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit anderen Bezeichnungen
- § 133 Abs. 3-10: Absätze 3 bis 10 werden gestrichen
- § 133 c: Neue Regelung zum Anspruch auf die vertragsmäßigen Leistungen
- § 133 d: Abschnitt wird gestrichen
- § 133 e: Neue Regelung zu Ausnahmen bei technischen Angestellten
- § 133 f: Neue Regelung zum Wettbewerbsverbot
- § 133 g: Neue Regelung zum Anwendungsbereich
- § 133 h: Neue Regelung zum Grundsatz für Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmern
- § 133 i: Neue Regelung zu Sondervorschriften für Betriebe mit mindestens 10 Arbeitnehmern
- § 134: Neue Regelung zum Verbot der Lohnverwirkung und schriftlichen Lohnbelegen
- § 134 i: Neue Regelung zu Sondervorschriften für Betriebe mit mindestens 10 Arbeitnehmern
- § 139 aa: Neue Regelung zur Anwendung der §§ 121, 124 b und 125
- § 139 b: Neue Regelung zur Gewerbeaufsichtsbehörde
- § 139 g: Neue Regelung zu Befugnissen der Gewerbeaufsichtsbehörden
- § 139 h: Neue Regelung zu Vorschriften über Räume, Maschinen und Gerätschaften
- § 139 i: Neue Regelung zu Verfügungen zur Durchführung der Rechtsverordnungen nach § 139 h
- § 139 m: Neue Regelung zur Anwendung der §§ 139 g und 139 h auf Konsum- und andere Vereine
- § 140 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 140 Abs. 2: Neue Regelung zur Genehmigung neuer Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen
- § 142: Neue Regelung zur Erlass und Außerkraftsetzung von statutarischen Bestimmungen
- § 143: Neue Regelung zu Ordnungswidrigkeiten bei Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
- § 144: Neue Regelung zu Ordnungswidrigkeiten bei erlaubnisbedürftigen stehenden Gewerben
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.