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LawGit Spiegel 30be53dd1c BGBl. 1957 I S. 1687 · Neubekanntmachung · Neufassung des Bundesevakuiertengesetzes
Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1687
Inkrafttreten: 1957-10-09; 1958-04-09 (§§ 5, 6, 9, 12, 13 und 17, soweit durch Landesrecht eine günstigere Regelung erfolgt ist)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1957-10-08

BGBl-Id: bgbl1-1957-55-2
1970-01-01 00:53:22 +00:00

2.1 KiB

BEVG — 1957-10-08

  • Titel: Neufassung des Bundesevakuiertengesetzes
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1687
  • Inkrafttreten: 1957-10-09; 1958-04-09 (§§ 5, 6, 9, 12, 13 und 17, soweit durch Landesrecht eine günstigere Regelung erfolgt ist)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/55#page=5
  • Kurz: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es definiert den Personenkreis der Evakuierten und regelt ihre Betreuungsmaßnahmen sowie die Rückführung.

Betroffene Stellen

  • § 10: Neue Vorschriften zur Zulassung zur Berufs- und Gewerbeausübung für Evakuierte
  • § 11: Neue Vorschriften zur Zulassung zur Kassenpraxis für Evakuierte
  • § 12: Neue Vorschriften zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit durch Kredite, Zinsverbilligungen und Bürgschaften
  • § 12a: Neue Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Evakuierte
  • § 13: Neue Vorschriften zur Beteiligung von Betrieben der Evakuierten bei Kontingentierungsmaßnahmen
  • § 14: Neue Vorschriften zur Vermietung, Verpachtung und Übertragung von Grund und Boden, Räumlichkeiten oder Betrieben durch die öffentliche Hand
  • § 15: Neue Vorschriften zur Vermittlung von Arbeitsstellen für Evakuierte
  • § 16: Neue Vorschriften zur Besetzung von Lehrlings- und Ausbildungsstellen für Evakuierte
  • § 16a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Evakuierten im öffentlichen Dienst
  • § 17: Neue Vorschriften zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für Evakuierte
  • § 18: Neue Vorschriften zur Nichtanwendung beschränkender Vorschriften für Evakuierte
  • § 19: Neue Vorschriften zur Ersatz von Fürsorgekosten für Evakuierte
  • § 20: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Härtefällen
  • § 21: Neue gemeinsame Vorschriften
  • § 22: Neue Strafvorschriften für die Erschleichung von Vergünstigungen
  • § 23: Neue Vorschriften zur Geltung des Gesetzes im Land Berlin
  • § 24: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten des Gesetzes

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.