Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 501 Inkrafttreten: 2020-06-16; 2020-03-20 (Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-03-19 BGBl-Id: bgbl1-2020-13-2
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- § 25a: Der Abschnitt § 25a wird aufgehoben.
- § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e: Einfügung von 'und von für die Instandhaltung zuständigen Stellen sowie sonstigen Verantwortlichen nach § 2 Abs. 22'.
- § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b und c: Neufassung der Nummer 5 Buchst. b und c.
- § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12: Ersetzung von 'Sicherheitsbescheinigung und der nationalen Bescheinigung' durch 'einheitlichen Sicherheitsbescheinigung'.
- § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13: Ersetzung von 'Sicherheitsmanagementsysteme im Sinne der §§ 7a und 7c' durch 'ein Sicherheitsmanagementsystem nach § 4 Abs. 4'.
- § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 18: Neufassung der Nummer 18.
- § 26 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7.
- § 28 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von '§7 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1' durch '§7 a Absatz 1 Satz 1'.
- § 28 Abs. 1 Nr. 2a: Aufhebung der Nummer 2a.
- § 28 Abs. 1 Nr. 2b: Die bisherige Nummer 2b wird Nummer 2a und die Angabe 'Abs. 1 Satz 1' wird gestrichen.
- § 28 Abs. 1 Nr. 2d und 2e: Die bisherigen Nummern 2d und 2e werden die Nummern 2b und 2c.
- § 28 Abs. 1 Nr. 2f: Die bisherige Nummer 2f wird Nummer 2d und die Wörter 'tätig wird' werden durch 'ein Eisenbahnfahrzeug instand hält' ersetzt.
- § 35a Abs. 3 Satz 1: Streichung der Angabe 'Abs. 1' nach '§7 c'.
- § 38 Abs. 5 und 5a: Aufhebung der Absätze 5 und 5a.
- § 38 Abs. 5b: Der bisherige Absatz 5b wird Absatz 5.
- § 38 Abs. 5c: Der bisherige Absatz 5c wird Absatz 5a und die Angabe 'Absatz 1' wird gestrichen.
- § 38 Abs. 5d: Neufassung des Absatzes 5d.
- § 38 Abs. 5e und 5f: Aufhebung der Absätze 5e und 5f.
- § 38 Abs. 5c: Einfügung des neuen Absatzes 5c.