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LawGit Spiegel 52a8a40a67 BGBl. 2017 I S. 3634 · Neubekanntmachung · Neufassung des Baugesetzbuchs
Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3634
Inkrafttreten: 2017-11-10
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-11-10

BGBl-Id: bgbl1-2017-72-1
2017-11-10 12:00:00 +00:00

16 KiB

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  • § 6: Neufassung des § 6 über die Genehmigung des Flächennutzungsplans.
  • § 6a: Neufassung des § 6a über die Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan und Einstellen in das Internet.
  • § 7: Neufassung des § 7 über die Anpassung an den Flächennutzungsplan.
  • § 8: Neufassung des § 8 über den Zweck des Bebauungsplans.
  • § 9: Neufassung des § 9 über den Inhalt des Bebauungsplans.
  • § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für das Bauen im Außenbereich, einschließlich der Zulässigkeit verschiedener Vorhaben und zusätzlicher Voraussetzungen.
  • § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben.
  • § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden regelt.
  • § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermittlung und Bewertung von Belangen für die Abwägung regelt.
  • § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Umweltprüfung und den Umweltbericht regelt.
  • § 2a: Neufassung des § 2a, der die Begründung zum Bauleitplanentwurf und den Umweltbericht regelt.
  • § 3: Neufassung des § 3, der die Beteiligung der Öffentlichkeit regelt.
  • § 4: Neufassung des § 4, der die Beteiligung der Behörden regelt.
  • § 4a: Neufassung des § 4a, der gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung regelt.
  • § 4b: Neufassung des § 4b, der die Einschaltung eines Dritten regelt.
  • § 4c: Neufassung des § 4c, der die Überwachung regelt.
  • § 5: Neufassung des § 5, der den Inhalt des Flächennutzungsplans regelt.
  • § 37 Abs. 3: Anwendung von § 37 Abs. 3 auf bestimmte Fälle
  • § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung
  • § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden
  • § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme
  • § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
  • § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung
  • § 43: Neue Vorschriften für Entschädigung und Verfahren
  • § 44: Neue Vorschriften für Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
  • § 8 Abs. 7: Festlegung der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
  • § 8 Abs. 8: Begründung mit den Angaben nach § 2a ist dem Bebauungsplan beizufügen
  • § 9a: Ermächtigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Rechtsvorschriften über Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen zu erlassen
  • § 10: Bestimmungen über den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans
  • § 10a: Bestimmungen über die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan und dessen Einstellung ins Internet
  • § 11: Bestimmungen über städtebauliche Verträge
  • § 12: Bestimmungen über Vorhaben- und Erschließungspläne
  • § 13: Bestimmungen über das vereinfachte Verfahren
  • § 13a: Bestimmungen über Bebauungspläne der Innenentwicklung
  • § 13b: Bestimmungen über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
  • § 14: Neufassung des § 14 mit neuen Vorschriften zur Veränderungssperre
  • § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Vorschriften zur Zurückstellung von Baugesuchen
  • § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften zur Bekanntmachung der Veränderungssperre
  • § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre
  • § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre
  • § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Vorschriften zur Teilung von Grundstücken
  • § 20: Streichung des § 20
  • § 21: Streichung des § 21
  • § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
  • § 23: Streichung des § 23
  • § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde
  • § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht für Rechtsvorgänge und Vorhaben
  • § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten
  • § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung
  • § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde
  • § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluss
  • § 114: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
  • § 115: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist
  • § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung
  • § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses
  • § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung
  • § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren
  • § 45: Neufassung des § 45, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung definiert.
  • § 46: Neufassung des § 46, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt.
  • § 47: Neufassung des § 47, der den Umlegungsbeschluss und dessen Inhalte beschreibt.
  • § 48: Neufassung des § 48, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren definiert.
  • § 49: Neufassung des § 49, der die Rechtsnachfolge im Umlegungsverfahren regelt.
  • § 50: Neufassung des § 50, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt.
  • § 51: Neufassung des § 51, der die Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet regelt.
  • § 52: Neufassung des § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt.
  • § 53: Neufassung des § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis im Umlegungsverfahren regelt.
  • § 54: Neufassung des § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk im Grundbuch regelt.
  • § 55: Neufassung des § 55, der die Umlegungsmasse und Verteilungsmasse regelt.
  • § 56: Neufassung des § 56, der den Verteilungsmaßstab im Umlegungsverfahren regelt.
  • § 25: Neufassung des besonderen Vorkaufsrechts, insbesondere zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen.
  • § 26: Neufassung des Ausschlusses des Vorkaufsrechts, insbesondere bei Verkäufen an Verwandte und öffentliche Bedarfsträger.
  • § 27: Neufassung der Abwendung des Vorkaufsrechts, insbesondere bei bestimmten Nutzungen und Beseitigung von Missständen.
  • § 27a: Neufassung der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter, insbesondere bei Sanierung und Entwicklung.
  • § 28: Neufassung des Verfahrens und der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts.
  • § 29: Neufassung des Begriffs des Vorhabens und der Geltung von Rechtsvorschriften.
  • § 30: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
  • § 31: Neufassung von Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
  • § 32: Neufassung der Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen.
  • § 33: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung.
  • § 34: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
  • § 159: Neue Vorschriften zur Übertragung von Grundstücken im Sanierungsgebiet an die Gemeinde
  • § 160: Neue Vorschriften über das Treuhandvermögen des Sanierungsträgers
  • § 161: Neue Vorschriften zur Sicherung des Treuhandvermögens
  • § 162: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Sanierungssatzung
  • § 163: Neue Vorschriften zum Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
  • § 164: Neue Vorschriften über den Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken
  • § 164a: Neue Vorschriften über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln
  • § 164b: Neue Vorschriften über die Verwaltungsvereinbarung für Städtebauförderung
  • § 165: Neue Vorschriften über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
  • § 152: Neufassung des Anwendungsbereichs der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
  • § 153: Neufassung der Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung
  • § 154: Neufassung der Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers
  • § 155: Neufassung der Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen
  • § 156: Neufassung der Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
  • § 156a: Neufassung der Vorschriften zu den Kosten und zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
  • § 157: Neufassung der Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
  • § 158: Neufassung der Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
  • § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten
  • § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen
  • § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung
  • § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
  • § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
  • § 62: Neue Vorschriften zum Gemeinschaftseigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen
  • § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
  • § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen
  • § 65: Neue Vorschriften zur Hinterlegung und Verteilungsverfahren
  • § 66: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
  • § 67: Neue Vorschriften zur Umlegungskarte
  • § 68: Neue Vorschriften zum Umlegungsverzeichnis
  • § 69: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme
  • § 70: Neue Vorschriften zur Zustellung des Umlegungsplans
  • § 142: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung von Ersatz- und Ergänzungsgebieten.
  • § 143: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung und die Fristen für die Durchführung der Sanierung.
  • § 144: Neue Vorschriften für die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet.
  • § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet.
  • § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung der Sanierung.
  • § 147: Neue Vorschriften für die Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet.
  • § 148: Neue Vorschriften für die Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet.
  • § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierung.
  • § 150: Neue Vorschriften für den Ersatz von Anlagen der öffentlichen Versorgung im Sanierungsgebiet.
  • § 151: Neue Vorschriften für die Abgaben- und Auslagenbefreiung im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.
  • § 134: Neufassung des § 134 mit neuen Bestimmungen zur Beitragspflicht
  • § 135: Neufassung des § 135 mit neuen Bestimmungen zur Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
  • § 135a: Neufassung des § 135a mit neuen Bestimmungen zu Pflichten des Vorhabenträgers, Durchführung durch die Gemeinde und Kostenerstattung
  • § 135b: Neufassung des § 135b mit neuen Bestimmungen zu Verteilungsmaßstäben für die Abrechnung
  • § 135c: Neufassung des § 135c mit neuen Bestimmungen zum Satzungsrecht
  • § 136: Neufassung des § 136 mit neuen Bestimmungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
  • § 137: Neufassung des § 137 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
  • § 138: Neufassung des § 138 mit neuen Bestimmungen zur Auskunftspflicht
  • § 139: Neufassung des § 139 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
  • § 140: Neufassung des § 140 mit neuen Bestimmungen zur Vorbereitung der Sanierung
  • § 141: Neufassung des § 141 mit neuen Bestimmungen zu vorbereitenden Untersuchungen
  • § 164a Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anwendung von Fördermitteln auf weitere Maßnahmen
  • § 171f: Einführung von Privatinitiativen zur Stadtentwicklung
  • § 172: Neufassung der Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
  • § 173: Neufassung der Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch
  • § 174: Neufassung der Vorschriften zu Ausnahmen
  • § 175: Neufassung der Vorschriften zu städtebaulichen Geboten
  • § 176: Neufassung der Vorschriften zum Baugebot
  • § 177: Neufassung der Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
  • § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
  • § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens
  • § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel im Enteignungsverfahren
  • § 123: Neue Vorschriften zur Erschließung als Aufgabe der Gemeinde
  • § 124: Neue Vorschriften zur Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
  • § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan
  • § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers bei Erschließungsanlagen
  • § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags
  • § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands
  • § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand
  • § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
  • § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands
  • § 132: Neue Vorschriften zur Regelung durch Satzung
  • § 133: Neue Vorschriften zum Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht
  • § 245a: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen zur Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung und zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in Bebauungsplänen.
  • § 245b: Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, insbesondere zur Anwendbarkeit von Fristen.
  • § 245c: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen in Bebauungsplänen und Satzungen vor dem 13. Mai 2017.
  • § 246: Sonderregelungen für einzelne Länder und für Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere zur Anwendbarkeit von Genehmigungen und Festsetzungen.
  • § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
  • § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger
  • § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
  • § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich Besonderheiten und Enteignung
  • § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete
  • § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
  • § 171a: Neue Vorschriften zu Stadtumbaumaßnahmen
  • § 171b: Neue Vorschriften zum Stadtumbaugebiet und städtebaulichem Entwicklungskonzept
  • § 171c: Neue Vorschriften zum Stadtumbauvertrag
  • § 171d: Neue Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
  • § 171e: Neue Vorschriften zu Maßnahmen der Sozialen Stadt
  • § 35 Abs. 5 Satz 3: Die Anhörungspflicht ist nicht erforderlich, wenn der Vorhabenträger ein Land oder eine Gemeinde ist.
  • § 37: Die Vorschriften finden bis zum 31. Dezember 2019 auf Vorhaben nach § 35 Abs. 5 Satz 3 keine Anwendung.
  • § 36 Abs. 2 Satz 2 (auch in Verbindung mit Abs. 10 Satz 2 und Abs. 12 Satz 2): Das Einvernehmen gilt bis zum 31. Dezember 2019 als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.
  • § 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend für Vorhaben nach den Abs. 9 und 13.
  • § 246a: Neue Vorschriften für die Nachrichtigung und Vermerkung von Überschwemmungsgebieten in Flächennutzungsplänen.
  • § 247: Neue Vorschriften für die städtebauliche Entwicklung Berlins als Hauptstadt.
  • § 248: Neue Vorschriften für geringfügige Abweichungen von Bebauungsplänen zur Energieeinsparung.
  • § 249: Neue Vorschriften für die Darstellung von Flächen für Windenergie in Flächennutzungsplänen.
  • § 214: Neue Vorschriften zur Beurteilung von Mängeln bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
  • § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Vorschriftenverletzungen
  • § 216: Neue Vorschriften zu den Aufgaben im Genehmigungsverfahren
  • § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte
  • § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
  • § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften
  • § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten
  • § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen
  • § 224: Neue Vorschriften zum Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung
  • § 226: Neue Vorschriften zum Urteil
  • § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten
  • § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens
  • § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde