Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 683 Inkrafttreten: 2022-04-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2022-04-29 BGBl-Id: bgbl1-2022-14-4
839 B
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BMELDDIGIV — 2022-04-29
- Titel: Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 683
- Inkrafttreten: 2022-04-29
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/14#page=11
- Kurz: Die Verordnung regelt die Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und ändert dabei weitere Vorschriften.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.