Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2062 Inkrafttreten: 2009-10-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2009-07-25 (Artikel 3 Absatz 4 und 5 (ohne Buchstaben o und p) sowie Absatz 6 und 7); 2010-01-01 (Artikel 1 Nummer 27 sowie Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe o und p) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2009-07-24 BGBl-Id: bgbl1-2009-44-2
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WG — 2009-07-24
- Titel: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2062
- Inkrafttreten: 2009-10-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2009-07-25 (Artikel 3 Absatz 4 und 5 (ohne Buchstaben o und p) sowie Absatz 6 und 7); 2010-01-01 (Artikel 1 Nummer 27 sowie Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe o und p)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/44#page=10
- Kurz: Das Gesetz ändert das Sprengstoffgesetz und verwandte Vorschriften, um EU-Richtlinien umzusetzen. Es tritt in mehreren Schritten in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 43a: Neuer Paragraph für das Nationale Waffenregister
- § 52a: Neuer Paragraph für Strafvorschriften
- § 4 Abs. 4 Satz 3: Neuer Satz zur Prüfung des Bedürfnisses nach Ablauf des Zeitraums
- § 8: Streichung von Absatz 2 und Anpassung der Absatzbezeichnung
- § 14 Abs. 3: Neue Fassung für die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses von Sportschützen
- § 22 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Angabe 'Nr. 2'
- § 25 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Nr. 3' durch 'Nummer 5'
- § 27 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Angabe '16' durch '18' und Ergänzung von Details
- § 29 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 1, 2 und 6: Ersetzung des Klammertexts 'Kategorien A bis D' durch 'Kategorien A 1.2 bis D'
- § 32 Abs. 5: Hinzufügung einer neuen Nummer 3 zur Meldung von Waffen und Munition an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen
- § 36 Abs. 3: Neue Fassung für die Nachweispflicht der Aufbewahrung von Waffen und Munition
- § 36 Abs. 5: Neue Fassung für die Ermächtigung des Bundesministeriums des Innern zur Festlegung von Anforderungen an die Aufbewahrung
- § 40 Abs. 3: Hinzufügung von Sätzen zur Abweichung von § 2 Abs. 3 für spezifische Tätigkeiten
- § 44 Abs. 2: Hinzufügung des Wortes 'Zuzug,'
- § 46 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'einziehen und verwerten' durch 'einziehen und verwerten oder vernichten'
- § 48 Abs. 4: Hinzufügung eines neuen Absatzes zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren
- § 50 Abs. 2: Anpassungen in Satz 1, Streichung des nachfolgenden Halbsatzes und Hinzufügung von Sätzen 3 und 4
- § 52 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung der Angabe '1.2.4' durch '1.2.5'
- § 53 Abs. 1: Mehrere Anpassungen in verschiedenen Nummern
- § 58 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung von Datumsangaben
- § 58 Abs. 10: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2' durch 'Satz 3'
- Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.5: Hinzufügung des Wortes 'sind'
- Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8: Neue Nummer für erlaubnisfreies Verbringen und Mitnahme von Waffen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.