Files
laws-git/drig/FASSUNG.md
LawGit Spiegel 85823a60c5 BGBl. 2011 I S. 2515 · Änderung · Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515
Inkrafttreten: 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-12-12

BGBl-Id: bgbl1-2011-63-6
2011-12-12 12:00:00 +00:00

1.2 KiB
Raw Blame History

DRIG — 2011-12-12

  • Titel: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515
  • Inkrafttreten: 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59
  • Kurz: Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Betroffene Stellen

  • § 112 Überschrift: Die Überschrift von § 112 wird neu gefasst.
  • § 112 Abs. 3: Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der besagt, dass das Berufsqualifikationsfeststellungsge­setz nicht anzuwenden ist.
  • § 112a Abs. 1: Der Absatz 1 von § 112a wird neu gefasst, um die Zulassung von Personen mit einem rechtswissenschaftlichen Universitätsdiplom aus EU-Ländern, EWR-Staaten oder der Schweiz zum Vorbereitungsdienst zu regeln.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.