Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 180 Inkrafttreten: 1971-03-14 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-03-13 BGBl-Id: bgbl1-1971-20-3
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MINDESTVORRATGESETZ — 1971-03-13
- Titel: Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit Beständen an Erdöl, Halbfertig- und Erdölerzeugnissen, die in den Niederlanden lagern
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 180
- Inkrafttreten: 1971-03-14 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/20#page=4
- Kurz: Die Verordnung regelt, wie die Vorratspflicht für Erdölerzeugnisse auch mit Beständen in den Niederlanden erfüllt werden kann. Sie definiert anrechenbare Bestände und legt Meldungspflichten fest.
Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 2: Befugnis zur Erlassung dieser Verordnung
- § 9 Abs. 4: Befugnis zur Erlassung dieser Verordnung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.