Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 33 Inkrafttreten: 1953-03-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-03-07 BGBl-Id: bgbl1-1953-8-1
329 B
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§ 2300a
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1953-03-07 — Gesetz zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 33
§ 2300a: Neufassung des § 2300a, der die Eröffnung von Erbverträgen nach langer Verwahrung regelt.