Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 435 Inkrafttreten: 1965-05-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-05-29 BGBl-Id: bgbl1-1965-22-4
306 B
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§ 57
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1965-05-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 435
§ 57 Abs. 2: Neue Fassung für die Zollfreiheit von Waren, die außerhalb des Zollgebiets modifiziert wurden.