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LawGit Spiegel c1489ef4d0 BGBl. 1957 I S. 88 · Neubekanntmachung · Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz - An VNG)
Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 88
Inkrafttreten: 1957-02-26
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1957-02-26

BGBl-Id: bgbl1-1957-4-2
1970-01-01 00:49:38 +00:00

660 B

§ 36

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1957-02-26 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz - An VNG) Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 88

§ 36 Abs. 1: Vorschüsse auf Renten, die umzustellen sind, wenn die Unterlagen eine Berechnung nach den neuen Vorschriften nicht ermöglichen.

§ 36 Abs. 2: Kürzungsvorschrift des § 47 des AVG nicht anzuwenden auf Renten, die vor Inkrafttreten umzustellen sind.

§ 36 Abs. 3: Rechtsverordnung zur Bestimmung der Berechnungsgrundlagen für die Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften.