Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 169 Inkrafttreten: Datum des Inkrafttretens des Vertrages Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-03-22 BGBl-Id: bgbl1-1960-14-1
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AUSFG — 1960-03-22
- Titel: Gesetz zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 169
- Inkrafttreten: Datum des Inkrafttretens des Vertrages
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/14#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Vollstreckbarerklärung und die Aufhebung oder Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden zwischen Deutschland und Österreich. Es passt dabei Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen an.
Betroffene Stellen
- § 37a des Gerichtskostengesetzes: Ermäßigung der Gebühren für bestimmte Verfahren
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.