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LawGit Spiegel 34041f1f4a BGBl. 1964 I S. 1083 · Änderung · Viertes Umstellungsergänzungsgesetz
Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1083
Inkrafttreten: 1965-01-01 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-12-31

BGBl-Id: bgbl1-1964-63-9
1970-01-01 01:37:23 +00:00

1.0 KiB

ALTBG — 1964-12-31

  • Titel: Viertes Umstellungsergänzungsgesetz
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1083
  • Inkrafttreten: 1965-01-01 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/63#page=19
  • Kurz: Das Vierte Umstellungsergänzungsgesetz ändert das Umstellungsergänzungsgesetz und das Altbankengesetz, um bestimmte Alters- und Erwerbsunfähigkeitsvorschriften zu erweitern und zu präzisieren.

Betroffene Stellen

  • § 7 Abs. 3: Erweiterung um Personen, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sind und sich vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten. Hinzufügung einer Klausel, die besagt, dass Satz 1 nicht für vertragliche oder sonstige Versorgungsverpflichtungen gegenüber Personen gilt, die sich nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.