Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1083 Inkrafttreten: 1965-01-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1964-63-9
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ALTBG — 1964-12-31
- Titel: Viertes Umstellungsergänzungsgesetz
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1083
- Inkrafttreten: 1965-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/63#page=19
- Kurz: Das Vierte Umstellungsergänzungsgesetz ändert das Umstellungsergänzungsgesetz und das Altbankengesetz, um bestimmte Alters- und Erwerbsunfähigkeitsvorschriften zu erweitern und zu präzisieren.
Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 3: Erweiterung um Personen, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sind und sich vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten. Hinzufügung einer Klausel, die besagt, dass Satz 1 nicht für vertragliche oder sonstige Versorgungsverpflichtungen gegenüber Personen gilt, die sich nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.