Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 1008 Inkrafttreten: 1964-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1963-68-7
557 B
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§ 4
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1963-12-31 — Sechstes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz - 6. RAG) Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 1008
§ 4 Abs. 1: Anpassung der übrigen Renten durch Vervielfachung des Anpassungsbetrags.
§ 4 Abs. 2: Mindestanpassung von Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenfallen.