Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 45 Inkrafttreten: 1957-02-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-02-26 BGBl-Id: bgbl1-1957-4-1
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- § 1243: Neue Vorschriften zur Pflicht der Versicherten zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
- § 1244: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit der Träger der Rentenversicherung mit anderen Sozialversicherungsträgern und Behörden
- § 1245: Neue Vorschriften zur Klassifikation der Rentenleistungen an Versicherte
- § 1246: Neue Vorschriften zur Gewährung der Rente wegen Berufsunfähigkeit
- § 1247: Neue Vorschriften zur Gewährung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- § 1248: Neue Vorschriften zur Gewährung des Altersruhegeldes
- § 1249: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Versicherungszeiten für die Erfüllung der Wartezeit
- § 1250: Neue Vorschriften zur Definition anrechnungsfähiger Versicherungszeiten
- § 1251: Neue Vorschriften zur Definition von Ersatzzeiten für die Erfüllung der Wartezeit
- § 1252: Neue Vorschriften zur Erfüllung der Wartezeit in besonderen Fällen
- § 1253: Neue Vorschriften zur Berechnung der Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
- § 1254: Neue Vorschriften zur Berechnung des Altersruhegeldes
- § 1255: Neue Vorschriften zur Berechnung der Rentenbemessungsgrundlage
- § 1229: Neue Regelungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht für bestimmte Beschäftigte.
- § 1231: Neue Regelungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht für Personen in bestimmten Betrieben oder Diensten.
- § 1232: Neue Regelungen zur Nachversicherung für Personen, die aus versicherungsfreien Beschäftigungen ausscheiden.
- § 1233: Neue Regelungen zur freiwilligen Fortsetzung der Versicherung (Weiterversicherung).
- § 1234: Neue Regelungen zur Möglichkeit der Höherversicherung.
- § 1235: Neue Regelungen zur Definition der Regelleistungen aus der Versicherung.
- § 1236: Neue Regelungen zu Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
- § 1237: Neue Regelungen zum Umfang der Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
- § 1238: Neue Regelungen zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen auf andere Stellen.
- § 1239: Neue Regelungen zur Koordination der Leistungen zwischen Rentenversicherung und Krankenversicherung.
- § 1240: Neue Regelungen zur Durchführung der Berufsförderung durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
- § 1241: Neue Regelungen zur Gewährung von Ubergangsgeld während der Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
- § 1242: Neue Regelungen zum Anspruch auf Rente während der Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
- § 1255 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Berechnung des durchschnittlichen Vomhundertsatzes der zurückgelegten Beiträge
- § 1256: Neue Vorschriften für die Bestimmung der allgemeinen Bemessungsgrundlage und der Werte für die Beiträge
- § 1257: Neue Vorschriften für die Festlegung der allgemeinen Bemessungsgrundlage durch besonderes Gesetz
- § 1258: Neue Vorschriften für die Ermittlung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre
- § 1259: Neue Vorschriften für die Anrechnung von Ausfallzeiten
- § 1260: Neue Vorschriften für die Zurechnungszeit bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
- § 1261: Neue Vorschriften für die Steigerungsbeträge der Höherversicherung
- § 1262: Neue Vorschriften für den Kinderzuschuss
- § 1263: Neue Vorschriften für die allgemeinen Voraussetzungen der Hinterbliebenenrenten
- § 1264: Neue Vorschriften für die Witwenrente
- § 1265: Neue Vorschriften für die Rente einer früheren Ehefrau
- § 1266: Neue Vorschriften für die Witwerrente
- § 1267: Neue Vorschriften für die Waisenrente
- § 1268: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung und Berechnung der Hinterbliebenenrenten
- § 1310: Erlaubnis zur Aufrechnung von Forderungen nach § 1299 gegen den Anspruch auf die Gesamtleistung
- § 1313: Neue Vorschriften für die Berechnung der deutschen Leistungen bei zwischenstaatlichen Verträgen
- § 1314: Neue Vorschriften für den finanziellen Ausgleich zwischen den beteiligten Versicherungsträgern
- § 1315: Neue Vorschriften für die Aufklärungspflicht des Trägers der Rentenversicherung
- § 1381: Neue Vorschriften für die Aufsicht über die Träger der Rentenversicherung
- § 1382: Neue Vorschriften für die Aufbringung der Mittel für die Versicherungsausgaben
- § 1383: Neue Vorschriften für die Festsetzung der künftigen Höhe der Beiträge
- § 1384: Neue Vorschriften für die Bundesgarantie bei mangelnden Mitteln
- § 1385: Neue Vorschriften für den allgemeinen Beitragssatz
- § 1386: Neue Vorschriften für die Beitragsentrichtung von versicherungsfreien oder befreiten Versicherten
- § 1387: Neue Vorschriften für die Beitragsklassen
- § 1388: Neue Vorschriften für die Beitragsklassen bei Weiterversicherung
- § 1389: Neue Vorschriften für den Zuschuß des Bundes
- § 1390: Neue Vorschriften für die Verteilung der Mittel und Rentenausgaben
- § 1391: Neue Vorschriften für die Verteilung der Aufwendungen durch das Bundesversicherungsamt
- § 1392: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Beträge durch die Deutsche Bundespost
- § 1393: Neue Vorschriften für die Zahlung der zu erstattenden Beträge
- § 1394: Neue Vorschriften für die Postvorschüsse
- § 1395: Neue Vorschriften für die Haftung für die Postvorschüsse
- § 1396: Neue Vorschriften für die Entrichtung der Beiträge durch den Arbeitgeber
- § 1397: Neue Vorschriften für die Abzüge des Beitragsanteils des Versicherten
- § 1253 Abs. 2: Berechnung der Versichertenrente ohne Kinderzuschuss angepasst.
- § 1254 Abs. 2 Satz 2: Geltungsbereich erweitert.
- § 1264: Berechnung der Rente bei mehreren Berechtigten angepasst.
- § 1265: Berechnung der Rente bei mehreren Berechtigten angepasst.
- § 1266 Abs. 1 und 2: Berechnung der Rente bei mehreren Berechtigten angepasst.
- § 1268 Abs. 1 bis 4: Berechnung der Hinterbliebenenrente angepasst.
- § 1269: Berechnung der Waisenrente angepasst.
- § 1270: Höchstbetrag für Hinterbliebenenrenten angepasst.
- § 1271: Vorschriften für Renten bei Verschollenheit angepasst.
- § 1272: Vorschriften für Anpassung der laufenden Renten angepasst.
- § 1273: Pflicht der Bundesregierung, Berichte zu erstatten, angepasst.
- § 1274: Bestimmungen zur Bildung des Sozialbeirates angepasst.
- § 1275: Bestimmungen zur Berufung der Mitglieder des Sozialbeirates angepasst.
- § 1276: Vorschriften für Renten auf Zeit angepasst.
- § 1277: Vorschriften für Ausschluss oder Versagung der Renten angepasst.
- § 1278: Vorschriften für Zusammentreffen und Ruhen von Renten angepasst.
- § 1279: Vorschriften für Zusammentreffen von Witwen- oder Witwerrenten angepasst.
- § 1280: Vorschriften für Zusammentreffen von Renten angepasst.
- § 1281: Pflicht des Berechtigten, Bezüge zu melden, angepasst.
- § 1282: Vorschriften für Neuberechnung der Renten angepasst.
- § 1283: Vorschriften für Ruhen der Rente bei Ausländern angepasst.
- § 1284: Vorschriften für Ruhen der Rente in ausländischen Grenzgebieten angepasst.
- § 1285: Vorschriften für Anwendung auf Steigerungsbeträge angepasst.
- § 1286: Vorschriften für Entziehung der Renten angepasst.
- § 1287: Vorschriften für Versagung der Renten angepasst.