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LawGit Spiegel 0cbec5186d BGBl. 1994 I S. 2978 · Neubekanntmachung · Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz - BGSNeuRegG)
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2978
Inkrafttreten: 1994-11-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-10-25

BGBl-Id: bgbl1-1994-72-7
1994-10-25 12:00:00 +00:00

6.0 KiB

Stellen dieser Station

  • § 23 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung an Kontrollstellen
  • § 23 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung zur Verhütung von Straftaten
  • § 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung
  • § 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung von Urkunden
  • § 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung bei Betreten von Einrichtungen
  • § 24: Neue Vorschriften zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen
  • § 25: Neue Vorschriften zur Vorladung
  • § 26: Neue Vorschriften zur Datenerhebung bei Veranstaltungen
  • § 27: Neue Vorschriften zur Nutzung von Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräten
  • § 28: Neue Vorschriften zur Nutzung besonderer Mittel der Datenerhebung
  • § 29: Neue Vorschriften zur Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  • § 30: Neue Vorschriften zur Ausschreibung zur Fahndung
  • § 2 Abs. 2: Anpassung der Nummern der Aufgaben des Bundesgrenzschutzes
  • § 63 Abs. 2 bis 4: Neufassung der Bestimmungen zur Bestellung und Aufsicht über Hilfspolizeibeamte
  • § 64: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben des Bundesgrenzschutzes durch Polizeivollzugsbeamte der Länder und andere Bundesbehörden
  • § 65: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben durch Beamte des Bundesgrenzschutzes im Zuständigkeitsbereich eines Landes oder in anderen Staaten
  • § 66: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben durch Beamte der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Bundesgrenzschutzes
  • § 67: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben durch Beamte des Bundesgrenzschutzes im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
  • § 68: Neufassung der Bestimmungen zur Übertragung von Aufgaben auf die Zollverwaltung
  • § 30 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Berechtigung zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren regelt.
  • § 31: Neufassung des § 31, der die Ausschreibung zur grenzpolizeilichen Beobachtung regelt.
  • § 32: Neufassung des § 32, der die Übermittlung personenbezogener Daten regelt.
  • § 33: Neufassung des § 33, der ergänzende Regelungen für die Übermittlung personenbezogener Daten enthält.
  • § 34: Neufassung des § 34, der den Abgleich personenbezogener Daten regelt.
  • § 35: Neufassung des § 35, der die Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten regelt.
  • § 36: Neufassung des § 36, der die Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien regelt.
  • § 37: Neufassung des § 37, der die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes regelt.
  • § 38: Neufassung des § 38, der die Platzverweisung regelt.
  • § 39: Neufassung des § 39, der den Gewahrsam regelt.
  • § 12: Neufassung des § 12, der die polizeilichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes im Bereich der Strafverfolgung regelt.
  • § 13: Neufassung des § 13, der die polizeilichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes im Bereich der Ordnungswidrigkeiten regelt.
  • § 14: Neufassung des § 14, der die allgemeinen Befugnisse des Bundesgrenzschutzes regelt.
  • § 15: Neufassung des § 15, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen des Bundesgrenzschutzes regelt.
  • § 16: Neufassung des § 16, der das Ermessen und die Wahl der Mittel bei Maßnahmen des Bundesgrenzschutzes regelt.
  • § 17: Neufassung des § 17, der die Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen regelt.
  • § 18: Neufassung des § 18, der die Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen regelt.
  • § 19: Neufassung des § 19, der die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme durch den Bundesgrenzschutz regelt.
  • § 20: Neufassung des § 20, der die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen regelt.
  • § 21: Neufassung des § 21, der die Erhebung personenbezogener Daten regelt.
  • § 22: Neufassung des § 22, der die Befragung und die Auskunftspflicht regelt.
  • § 23: Neufassung des § 23, der die Identitätsfeststellung und die Prüfung von Berechtigungsscheinen regelt.
  • § 40: Neufassung des § 40, der die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung regelt.
  • § 41: Neufassung des § 41, der die Behandlung festgehaltener Personen regelt.
  • § 42: Neufassung des § 42, der die Dauer der Freiheitsentziehung regelt.
  • § 43: Neufassung des § 43, der die Durchsuchung von Personen regelt.
  • § 44: Neufassung des § 44, der die Durchsuchung von Sachen regelt.
  • § 45: Neufassung des § 45, der das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen regelt.
  • § 46: Neufassung des § 46, der das Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen regelt.
  • § 47: Neufassung des § 47, der die Sicherstellung von Sachen regelt.
  • § 48: Neufassung des § 48, der die Verwahrung von Sachen regelt.
  • § 49: Neufassung des § 49, der die Verwertung und Vernichtung von Sachen regelt.
  • § 49 Abs. 3: Änderung der Vorschriften zur Verwertung sichergestellter Sachen
  • § 49 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Vernichtung oder Unbrauchbar Machen sichergestellter Sachen
  • § 50: Neue Vorschriften zur Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses
  • § 51: Neue Vorschriften zum Ausgleich von Schäden infolge der Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes
  • § 52: Neue Vorschriften zum Inhalt, Art und Umfang des Schadensausgleichs
  • § 53: Neue Vorschriften zum Schadensausgleich im Todesfall
  • § 54: Neue Vorschriften zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs
  • § 55: Neue Vorschriften zur Ausgleichspflicht und Ersatzansprüchen
  • § 56: Neue Vorschriften zum Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensausgleich
  • § 57: Neue Vorschriften zur Organisation und Zuständigkeiten der Bundesgrenzschutzbehörden
  • § 58: Neue Vorschriften zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden
  • § 59: Neue Vorschriften zur Einzeldienstlichen und verbandspolizeilichen Aufgabenwahrnehmung
  • § 60: Neue Vorschriften zum Einsatz von Hubschraubern
  • § 61: Neue Vorschriften zu Grenzübergangsstellen und Grenzerlaubnissen
  • § 62: Neue Vorschriften zu Unterstützungs- und Pflichten
  • § 63: Neue Vorschriften zum Vollzugsdienst und Hilfspolizeibeamten