Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2978 Inkrafttreten: 1994-11-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-10-25 BGBl-Id: bgbl1-1994-72-7
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BGSG — 1994-10-25
- Titel: Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz - BGSNeuRegG)
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2978
- Inkrafttreten: 1994-11-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/72#page=2
- Kurz: Das Gesetz regelt neu die Aufgaben und Befugnisse des Bundesgrenzschutzes, einschließlich der Datenverarbeitung und der Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden.
Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung an Kontrollstellen
- § 23 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung zur Verhütung von Straftaten
- § 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung
- § 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung von Urkunden
- § 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung bei Betreten von Einrichtungen
- § 24: Neue Vorschriften zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen
- § 25: Neue Vorschriften zur Vorladung
- § 26: Neue Vorschriften zur Datenerhebung bei Veranstaltungen
- § 27: Neue Vorschriften zur Nutzung von Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräten
- § 28: Neue Vorschriften zur Nutzung besonderer Mittel der Datenerhebung
- § 29: Neue Vorschriften zur Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 30: Neue Vorschriften zur Ausschreibung zur Fahndung
- § 2 Abs. 2: Anpassung der Nummern der Aufgaben des Bundesgrenzschutzes
- § 63 Abs. 2 bis 4: Neufassung der Bestimmungen zur Bestellung und Aufsicht über Hilfspolizeibeamte
- § 64: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben des Bundesgrenzschutzes durch Polizeivollzugsbeamte der Länder und andere Bundesbehörden
- § 65: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben durch Beamte des Bundesgrenzschutzes im Zuständigkeitsbereich eines Landes oder in anderen Staaten
- § 66: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben durch Beamte der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Bundesgrenzschutzes
- § 67: Neufassung der Bestimmungen zur Wahrnehmung von Aufgaben durch Beamte des Bundesgrenzschutzes im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
- § 68: Neufassung der Bestimmungen zur Übertragung von Aufgaben auf die Zollverwaltung
- § 30 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Berechtigung zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren regelt.
- § 31: Neufassung des § 31, der die Ausschreibung zur grenzpolizeilichen Beobachtung regelt.
- § 32: Neufassung des § 32, der die Übermittlung personenbezogener Daten regelt.
- § 33: Neufassung des § 33, der ergänzende Regelungen für die Übermittlung personenbezogener Daten enthält.
- § 34: Neufassung des § 34, der den Abgleich personenbezogener Daten regelt.
- § 35: Neufassung des § 35, der die Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten regelt.
- § 36: Neufassung des § 36, der die Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien regelt.
- § 37: Neufassung des § 37, der die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes regelt.
- § 38: Neufassung des § 38, der die Platzverweisung regelt.
- § 39: Neufassung des § 39, der den Gewahrsam regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die polizeilichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes im Bereich der Strafverfolgung regelt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die polizeilichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes im Bereich der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die allgemeinen Befugnisse des Bundesgrenzschutzes regelt.
- § 15: Neufassung des § 15, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen des Bundesgrenzschutzes regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der das Ermessen und die Wahl der Mittel bei Maßnahmen des Bundesgrenzschutzes regelt.
- § 17: Neufassung des § 17, der die Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen regelt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme durch den Bundesgrenzschutz regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen regelt.
- § 21: Neufassung des § 21, der die Erhebung personenbezogener Daten regelt.
- § 22: Neufassung des § 22, der die Befragung und die Auskunftspflicht regelt.
- § 23: Neufassung des § 23, der die Identitätsfeststellung und die Prüfung von Berechtigungsscheinen regelt.
- § 40: Neufassung des § 40, der die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung regelt.
- § 41: Neufassung des § 41, der die Behandlung festgehaltener Personen regelt.
- § 42: Neufassung des § 42, der die Dauer der Freiheitsentziehung regelt.
- § 43: Neufassung des § 43, der die Durchsuchung von Personen regelt.
- § 44: Neufassung des § 44, der die Durchsuchung von Sachen regelt.
- § 45: Neufassung des § 45, der das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen regelt.
- § 46: Neufassung des § 46, der das Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen regelt.
- § 47: Neufassung des § 47, der die Sicherstellung von Sachen regelt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Verwahrung von Sachen regelt.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Verwertung und Vernichtung von Sachen regelt.
- § 49 Abs. 3: Änderung der Vorschriften zur Verwertung sichergestellter Sachen
- § 49 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Vernichtung oder Unbrauchbar Machen sichergestellter Sachen
- § 50: Neue Vorschriften zur Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses
- § 51: Neue Vorschriften zum Ausgleich von Schäden infolge der Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes
- § 52: Neue Vorschriften zum Inhalt, Art und Umfang des Schadensausgleichs
- § 53: Neue Vorschriften zum Schadensausgleich im Todesfall
- § 54: Neue Vorschriften zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs
- § 55: Neue Vorschriften zur Ausgleichspflicht und Ersatzansprüchen
- § 56: Neue Vorschriften zum Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensausgleich
- § 57: Neue Vorschriften zur Organisation und Zuständigkeiten der Bundesgrenzschutzbehörden
- § 58: Neue Vorschriften zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden
- § 59: Neue Vorschriften zur Einzeldienstlichen und verbandspolizeilichen Aufgabenwahrnehmung
- § 60: Neue Vorschriften zum Einsatz von Hubschraubern
- § 61: Neue Vorschriften zu Grenzübergangsstellen und Grenzerlaubnissen
- § 62: Neue Vorschriften zu Unterstützungs- und Pflichten
- § 63: Neue Vorschriften zum Vollzugsdienst und Hilfspolizeibeamten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.