Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1442 Inkrafttreten: 2003-07-22 (Tag nach der Verkündung); 2003-08-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2003-07-21 BGBl-Id: bgbl1-2003-36-1
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- § 2 Abs. 2: Neuer Satz zur Antragstellung von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes hinzugefügt.
- § 2 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anerkennung von Ausbildungen in anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes eingeführt.
- § 2 Abs. 4: Neuer Absatz zur Gleichstellung von Drittstaaten und Drittstaatsangehörigen hinzugefügt.
- § 7 Abs. 2: Verweis von '§ 2 Abs. 2 Satz 2' auf '§ 2 Abs. 3 oder 4' geändert.