Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 966
Inkrafttreten: ? (an dem Tage, an dem das Internationale Ubereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und das Unterzeichnungsprotokoll hierzu sowie das Internationale Ubereinkommen vom 10. Mai 1952 zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft sein werden.)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1972-06-27
BGBl-Id: bgbl1-1972-56-2