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BIMSCHV_26
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Hochfrequenzanlagen
- § 3 Niederfrequenzanlagen
- § 3 Gleichstromanlagen
- § 4 Anforderungen zur Vorsorge
- § 5 Ermittlung der Feldstärke- und Flussdichtewerte
- § 6 Weitergehende Anforderungen
- § 7 Anzeige
- § 7 Beteiligung der Kommunen
- § 8 Zulassung von Ausnahmen
- § 9 Ordnungswidrigkeiten
- § 10 Übergangsvorschriften
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