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BGEORG
Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- § 4 Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes
- § 5 Austausch unter Behörden
- § 6 Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
- § 7 Inkrafttreten
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