BEAMTV_V
Verordnung über beamtenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Maßgaben
- § 3 Verwendung von Beamten und Richtern
- § 4 Verwendung von Beamten und Richtern im Ruhestand
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