Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1798 Inkrafttreten: 2003-04-01 (für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 und Anwärter); 2003-07-01 (für die übrigen Besoldungsgruppen, soweit von der Ermächtigung nach Absatz 4 innerhalb von drei Monaten nach dem 16. September 2003 kein Gebrauch gemacht wird) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2003-09-15 BGBl-Id: bgbl1-2003-47-1