Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:baw_bafag:70fb9af5689c566b
BAW_BAFAG
Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Eingliederung
- § 2 Übergang von Rechten und Pflichten
- § 3 Bezeichnung des Bundesausfuhramtes
- § 4 Anpassung von Bezeichnungen
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