Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:baiudbwowizustv:5c8ce33b1d232672
BAIUDBWOWIZUSTV
Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zuständigkeit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- § 2 Zuständigkeit nach dem Tierschutzgesetz
- § 3 Zuständigkeit nach dem Tiergesundheitsgesetz
- § 4 Zuständigkeit nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
- § 5 Zuständigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz
- § 6 Zuständigkeit nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
- § 7 Zuständigkeit nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz in Verbindung mit der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- § 8 Zuständigkeit nach der Trinkwasserverordnung
- § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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