BGBl. 1965 I S. 229 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
Inkrafttreten: 1965-04-15
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-04-15

BGBl-Id: bgbl1-1965-15-1
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# BWO_1985 — 1961-09-06
# BWO_1985 — 1965-04-15
- **Titel:** Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1618
- **Inkrafttreten:** 1961-09-07 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/70#page=62
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Zulassung und Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag, einschließlich der Vorschriften für die Wahlvorbereitung, die Stimmabgabe, die Zählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 229
- **Inkrafttreten:** 1965-04-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/15#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bundeswahlordnung, insbesondere bezüglich der Registrierung von Wahlberechtigten, der Belehrungspflichten und der Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
## Betroffene Stellen
- § 44: Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
- § 45: Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 46: Wahlzelle
- § 49: Eröffnung der Wahlhandlung
- § 52: Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 54: Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 56: Schluss der Wahlhandlung
- § 64: Zählung der Wähler
- § 65: Zählung der Stimmen
- § 69: Wahlniederschrift
- § 70: Abschluss des Wahlgeschäfts und Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 73: Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- Anlage 14 Nummer 3 Buchst. d: Neufassung des Textes für die Bescheinigungen des Wahlrechts
- Anlage 14 Nummer 3 Buchst. e: Streichung von Buchstabe e und Verschiebung der Buchstaben f und g zu e und f
- Anlage 14 Fußnote 1: Einfügung der Worte 'auf Grund eigener Wahlvorschläge' nach dem Wort 'nicht'
- Anlage 20: Neufassung der gesamten Anlage 20
- Anlage 21 Nummer 3 Satz 7: Ersetzung des Wortes 'rechts' durch 'links'
- Anlage 24 Nr. IX: Neufassung des Textes für die Vorgehensweise bei der Zählung der Stimmen
- Anlage 24 a Nummer V: Streichung der Worte 'in einem versiegelten Paket' und Hinzufügung eines neuen Satzes
- Anlage 24 a Nummer VII: Neufassung des Textes für die Vorgehensweise bei der Zählung der Stimmen
- § 15 Abs. 2: Neue Regelung für die Anmeldung von Wahlberechtigten, die ihren Wohnsitz in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben.
- § 17 Abs. 1: Einführung einer neuen Nummer 6, die die Belehrung über die Wahlbenachrichtigung regelt.
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Entfernung des Strichpunkts und Streichung der Worte 'der Nachtrag von Wahlberechtigten ist nur innerhalb der Auslegungsfrist zulässig'.
- § 20 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Beamten' durch 'Bediensteten'.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Worte 'aus beruflichen Gründen oder' nach 'wenn er'.
- § 22 Abs. 2 Nr. 3: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren.
- § 25 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'angegeben ist' durch 'und die Wahlscheinnummer angegeben sind und ein Merkblatt für die Briefwahl nach dem Muster der Anlage 5 a'.
- § 25 Abs. 4: Neue Regelung für die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.
- § 25 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Wähler' durch 'Wahlberechtigter'.
- § 29 Abs. 1: Neue Regelung für die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
- § 29 Abs. 3 Satz 1: Neue Regelung für die öffentliche Bekanntmachung zur Verbindung von Landeslisten.
- § 29 a: Einführung eines neuen § 29 a zur Beteiligung von Parteien an der Wahl.
- § 30 Abs. 5: Streichung von Nummer 3 und Verschiebung von Nummer 4 auf Nummer 3.
- § 35 Abs. 4: Streichung von Nummer 3 und Verschiebung von Nummer 4 auf Nummer 3.
- § 41 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'rechts' durch 'links'.
- § 45 Nr. 6: Neue Regelung für Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung.
- § 52 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der die Vorzeigung der Wahlbenachrichtigung regelt.
- § 65: Neue Regelung für die Zählung der Stimmen.
- § 66 Abs. 3: Einfügung der Worte 'aus wichtigem Grund' nach 'Der Kreiswahlleiter kann'.
- § 69 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte '§ 65 Abs. 2' durch '§ 65 Abs. 5'.
- § 69 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte '§ 65 Abs. 2' durch '§ 65 Abs. 5'.
- § 71 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'und Wahlscheinnummern' nach '(Ausgabestellen)'.
- § 72 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung des Beistrichs durch 'und' und Streichung der Worte 'und der Wahlniederschrift in einem versiegelten Paket beizufügen'.
- § 72 Abs. 3: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Übermittlung der Unterlagen.
- § 73 Abs. 5: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
- § 73 Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'Bekanntmachung' durch 'der mündlichen Bekanntgabe'.
- § 73 Abs. 9: Neue Regelung für die Mitteilung des Kreiswahlleiters an den Landeswahlleiter, Bundeswahlleiter und Präsidenten des Bundestages.
- § 74 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
- § 75 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
- § 77: Neue Regelung für die Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber.
- § 79 Abs. 4: Neue Regelung für die Gültigkeit von Wahlscheinen bei Nachwahlen.
- § 79 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes 5 zur Gültigkeit von Wahlscheinen bei Nachwahlen.
- § 81 Abs. 1: Neue Regelung für die Mitteilung des Landeswahlleiters an den Bundeswahlleiter und den Präsidenten des Bundestages.
- § 87 Abs. 2: Einfügung der Worte 'und die Merkblätter für die Briefwahl (Anlage 5 a)' nach '(Anlagen 11 und 17)'.
- Anlage 1 V 1 Buchst. c: Einfügung der Worte 'aus beruflichen Gründen oder' nach 'wenn er'.
- Anlage 1 V 2 Buchst. c: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren.
- Anlage 1 VI Satz 1: Einfügung der Worte 'und ein Merkblatt für die Briefwahl' nach 'Wahlbriefumschlag'.
- Anlage 4: Neue Fassung der Anlage 4.
- Anlage 5: Einfügung der Worte 'Wahlscheinnummer ...' unter 'Ausgabestelle ...'.
- Anlage 5 a: Einführung einer neuen Anlage 5 a.
- Anlage 6 3 Buchst. d: Neue Regelung für die Bescheinigungen des Wahlrechts.
- Anlage 6 3 Buchst. e: Streichung von Buchstabe e und Verschiebung von Buchstaben f, g auf Buchstaben e, f.
- Anlage 6 Fußnote 2: Einfügung der Worte 'auf Grund eigener Wahlvorschläge' nach 'nicht'.
- Anlage 6 Fußnote 3: Streichung der Fußnote 3 und Verschiebung der Fußnoten 4, 5, 6 auf 3, 4, 5.
## Wortlaut

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- **1961-06-03** · BGBl. 1961 I S. 621 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **1961-07-19** · BGBl. 1961 I S. 917 — Neufassung der Bundeswahlordnung
- **1961-09-06** · BGBl. 1961 I S. 1618 — Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
- **1965-04-15** · BGBl. 1965 I S. 229 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung

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# Stellen dieser Station
- § 44: Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
- § 45: Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 46: Wahlzelle
- § 49: Eröffnung der Wahlhandlung
- § 52: Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 54: Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 56: Schluss der Wahlhandlung
- § 64: Zählung der Wähler
- § 65: Zählung der Stimmen
- § 69: Wahlniederschrift
- § 70: Abschluss des Wahlgeschäfts und Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 73: Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- Anlage 14 Nummer 3 Buchst. d: Neufassung des Textes für die Bescheinigungen des Wahlrechts
- Anlage 14 Nummer 3 Buchst. e: Streichung von Buchstabe e und Verschiebung der Buchstaben f und g zu e und f
- Anlage 14 Fußnote 1: Einfügung der Worte 'auf Grund eigener Wahlvorschläge' nach dem Wort 'nicht'
- Anlage 20: Neufassung der gesamten Anlage 20
- Anlage 21 Nummer 3 Satz 7: Ersetzung des Wortes 'rechts' durch 'links'
- Anlage 24 Nr. IX: Neufassung des Textes für die Vorgehensweise bei der Zählung der Stimmen
- Anlage 24 a Nummer V: Streichung der Worte 'in einem versiegelten Paket' und Hinzufügung eines neuen Satzes
- Anlage 24 a Nummer VII: Neufassung des Textes für die Vorgehensweise bei der Zählung der Stimmen
- § 15 Abs. 2: Neue Regelung für die Anmeldung von Wahlberechtigten, die ihren Wohnsitz in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben.
- § 17 Abs. 1: Einführung einer neuen Nummer 6, die die Belehrung über die Wahlbenachrichtigung regelt.
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Entfernung des Strichpunkts und Streichung der Worte 'der Nachtrag von Wahlberechtigten ist nur innerhalb der Auslegungsfrist zulässig'.
- § 20 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Beamten' durch 'Bediensteten'.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Worte 'aus beruflichen Gründen oder' nach 'wenn er'.
- § 22 Abs. 2 Nr. 3: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren.
- § 25 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'angegeben ist' durch 'und die Wahlscheinnummer angegeben sind und ein Merkblatt für die Briefwahl nach dem Muster der Anlage 5 a'.
- § 25 Abs. 4: Neue Regelung für die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.
- § 25 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Wähler' durch 'Wahlberechtigter'.
- § 29 Abs. 1: Neue Regelung für die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
- § 29 Abs. 3 Satz 1: Neue Regelung für die öffentliche Bekanntmachung zur Verbindung von Landeslisten.
- § 29 a: Einführung eines neuen § 29 a zur Beteiligung von Parteien an der Wahl.
- § 30 Abs. 5: Streichung von Nummer 3 und Verschiebung von Nummer 4 auf Nummer 3.
- § 35 Abs. 4: Streichung von Nummer 3 und Verschiebung von Nummer 4 auf Nummer 3.
- § 41 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'rechts' durch 'links'.
- § 45 Nr. 6: Neue Regelung für Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung.
- § 52 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der die Vorzeigung der Wahlbenachrichtigung regelt.
- § 65: Neue Regelung für die Zählung der Stimmen.
- § 66 Abs. 3: Einfügung der Worte 'aus wichtigem Grund' nach 'Der Kreiswahlleiter kann'.
- § 69 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte '§ 65 Abs. 2' durch '§ 65 Abs. 5'.
- § 69 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte '§ 65 Abs. 2' durch '§ 65 Abs. 5'.
- § 71 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'und Wahlscheinnummern' nach '(Ausgabestellen)'.
- § 72 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung des Beistrichs durch 'und' und Streichung der Worte 'und der Wahlniederschrift in einem versiegelten Paket beizufügen'.
- § 72 Abs. 3: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Übermittlung der Unterlagen.
- § 73 Abs. 5: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
- § 73 Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'Bekanntmachung' durch 'der mündlichen Bekanntgabe'.
- § 73 Abs. 9: Neue Regelung für die Mitteilung des Kreiswahlleiters an den Landeswahlleiter, Bundeswahlleiter und Präsidenten des Bundestages.
- § 74 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
- § 75 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
- § 77: Neue Regelung für die Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber.
- § 79 Abs. 4: Neue Regelung für die Gültigkeit von Wahlscheinen bei Nachwahlen.
- § 79 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes 5 zur Gültigkeit von Wahlscheinen bei Nachwahlen.
- § 81 Abs. 1: Neue Regelung für die Mitteilung des Landeswahlleiters an den Bundeswahlleiter und den Präsidenten des Bundestages.
- § 87 Abs. 2: Einfügung der Worte 'und die Merkblätter für die Briefwahl (Anlage 5 a)' nach '(Anlagen 11 und 17)'.
- Anlage 1 V 1 Buchst. c: Einfügung der Worte 'aus beruflichen Gründen oder' nach 'wenn er'.
- Anlage 1 V 2 Buchst. c: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren.
- Anlage 1 VI Satz 1: Einfügung der Worte 'und ein Merkblatt für die Briefwahl' nach 'Wahlbriefumschlag'.
- Anlage 4: Neue Fassung der Anlage 4.
- Anlage 5: Einfügung der Worte 'Wahlscheinnummer ...' unter 'Ausgabestelle ...'.
- Anlage 5 a: Einführung einer neuen Anlage 5 a.
- Anlage 6 3 Buchst. d: Neue Regelung für die Bescheinigungen des Wahlrechts.
- Anlage 6 3 Buchst. e: Streichung von Buchstabe e und Verschiebung von Buchstaben f, g auf Buchstaben e, f.
- Anlage 6 Fußnote 2: Einfügung der Worte 'auf Grund eigener Wahlvorschläge' nach 'nicht'.
- Anlage 6 Fußnote 3: Streichung der Fußnote 3 und Verschiebung der Fußnoten 4, 5, 6 auf 3, 4, 5.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 15: Neufassung des § 15 zur Eintragung der Wahlberechtigten
§ 15 Abs. 2: Neue Regelung für die Anmeldung von Wahlberechtigten, die ihren Wohnsitz in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 17: Neufassung des § 17 zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten
§ 17 Abs. 1: Einführung einer neuen Nummer 6, die die Belehrung über die Wahlbenachrichtigung regelt.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 20: Neufassung des § 20 zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses
§ 20 Abs. 2 Satz 1: Entfernung des Strichpunkts und Streichung der Worte 'der Nachtrag von Wahlberechtigten ist nur innerhalb der Auslegungsfrist zulässig'.
§ 20 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Beamten' durch 'Bediensteten'.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 22: Neufassung des § 22 zu den Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
§ 22 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Worte 'aus beruflichen Gründen oder' nach 'wenn er'.
§ 22 Abs. 2 Nr. 3: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 25: Neue Vorschriften für die Ausstellung und Aushändigung von Wahlscheinen
§ 25 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'angegeben ist' durch 'und die Wahlscheinnummer angegeben sind und ein Merkblatt für die Briefwahl nach dem Muster der Anlage 5 a'.
§ 25 Abs. 4: Neue Regelung für die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.
§ 25 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Wähler' durch 'Wahlberechtigter'.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 29: Neue Vorschriften für die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Vorschlägen für die Berufung der Wahlausschußbeisitzer
§ 29 Abs. 1: Neue Regelung für die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
§ 29 Abs. 3 Satz 1: Neue Regelung für die öffentliche Bekanntmachung zur Verbindung von Landeslisten.
§ 29 a: Einführung eines neuen § 29 a zur Beteiligung von Parteien an der Wahl.

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 30: Neue Vorschriften für den Inhalt und die Form der Kreiswahlvorschläge
§ 30 Abs. 5: Streichung von Nummer 3 und Verschiebung von Nummer 4 auf Nummer 3.

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 35: Neue Vorschriften für den Inhalt und die Form der Landeslisten
§ 35 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erbringung von Unterschriften auf amtlichen Formblättern
§ 35 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Beilagen zur Landesliste
§ 35 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 30 Abs. 6 und 7
§ 35 Abs. 4: Streichung von Nummer 3 und Verschiebung von Nummer 4 auf Nummer 3.

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 41: Neue Vorschriften für Stimmzettel und Wahlumschläge
§ 41 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'rechts' durch 'links'.

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1618
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 45: Ausstattung des Wahlvorstandes
§ 45 Nr. 6: Neue Regelung für Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung.

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1618
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 52: Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
§ 52 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der die Vorzeigung der Wahlbenachrichtigung regelt.

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1618
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 65: Zählung der Stimmen
§ 65: Neue Regelung für die Zählung der Stimmen.

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-19Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 917
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 66: Neue Regelungen für die Zähllisten
§ 66 Abs. 3: Einfügung der Worte 'aus wichtigem Grund' nach 'Der Kreiswahlleiter kann'.

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1618
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 69: Wahlniederschrift
§ 69 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte '§ 65 Abs. 2' durch '§ 65 Abs. 5'.
§ 69 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte '§ 65 Abs. 2' durch '§ 65 Abs. 5'.

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-03 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 621
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 71: Neue Vorschriften für die Behandlung der Wahlbriefe und die Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 71 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'und Wahlscheinnummern' nach '(Ausgabestellen)'.

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-03 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 621
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 72: Neufassung der Vorschriften für die Wahlniederschrift zur Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 72 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung des Beistrichs durch 'und' und Streichung der Worte 'und der Wahlniederschrift in einem versiegelten Paket beizufügen'.
§ 72 Abs. 3: Neue Regelung für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Übermittlung der Unterlagen.

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1618
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 73: Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 73 Abs. 5: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.
§ 73 Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'Bekanntmachung' durch 'der mündlichen Bekanntgabe'.
§ 73 Abs. 9: Neue Regelung für die Mitteilung des Kreiswahlleiters an den Landeswahlleiter, Bundeswahlleiter und Präsidenten des Bundestages.

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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-03 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 621
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 74 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für die Zusammenstellung der endgültigen Wahlergebnisse
§ 74 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.

7
bwo_1985/§75.md Normal file
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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 75 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mündlich' nach 'Angaben'.

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bwo_1985/§77.md Normal file
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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 77: Neue Regelung für die Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber.

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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-05-24Berichtigung zur Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 532
> Station: 1965-04-15Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
Übersicht § 79: Uberschrift geändert in 'Nachwahl'
§ 79 Abs. 4: Neue Regelung für die Gültigkeit von Wahlscheinen bei Nachwahlen.
§ 79: Uberschrift geändert in 'Nachwahl'
§ 79 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes 5 zur Gültigkeit von Wahlscheinen bei Nachwahlen.

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bwo_1985/§81.md Normal file
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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 81 Abs. 1: Neue Regelung für die Mitteilung des Landeswahlleiters an den Bundeswahlleiter und den Präsidenten des Bundestages.

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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-03 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 621
> Station: 1965-04-15 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 229
§ 87 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beschaffung der Wahlunterlagen
§ 87 Abs. 2: Einfügung der Worte 'und die Merkblätter für die Briefwahl (Anlage 5 a)' nach '(Anlagen 11 und 17)'.

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# BGBl. 1965 I S. 229
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 229
- **Verkündung:** 1965-04-15
- **Inkrafttreten:** 1965-04-15
- **Ausfertigung:** 1965-04-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/15#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BWO_1985
## Kurz
Die Verordnung ändert die Bundeswahlordnung, insbesondere bezüglich der Registrierung von Wahlberechtigten, der Belehrungspflichten und der Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis.