BGBl. 2009 I S. 2449 · Änderung · Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
Inkrafttreten: 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer den in den folgenden Sätzen genannten Teilen); 2009-08-05 (Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8); 2009-12-28 (§32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2)
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-08-04

BGBl-Id: bgbl1-2009-50-2
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2009-08-04 12:00:00 +00:00
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# BNOTO — 2009-07-20
# BNOTO — 2009-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1798
- **Inkrafttreten:** 2009-07-21 (Artikel 1); 2009-09-01 (Artikel 5); 2018-01-01 (Artikel 2, 3 und 6 bis 8)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesnotarordnung, das Rechtspflegergesetz, das Beurkundungsgesetz und die Grundbuchordnung, insbesondere für das Land Baden-Württemberg. Es hebt auch das Rechtsbereinigungsgesetz für Baden-Württemberg auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2449
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer den in den folgenden Sätzen genannten Teilen); 2009-08-05 (Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8); 2009-12-28 (§32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, errichtet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und ändert andere Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG.
## Betroffene Stellen
- § 114: Neufassung des § 114
- § 115: Aufhebung des § 115
- § 116 Abs. 1: Neufassung des § 116 Abs. 1
- § 111b Abs. 1 Satz 1: Ermäßigung der Gebühren bei bestimmten Verfahrensbeendigungen
- Vorbemerkung 3.3: Anpassung der Vorschriften für den Bundesgerichtshof als erstinstanzliches Gericht
- § 7c Abs. 3: Ersetzt 'und der Bundesnotarkammer' durch 'der Bundesnotarkammer, des Prüfungsamtes' und fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 7c Abs. 4: Ersetzt 'jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs' durch 'das Prüfungsgespräch'.
- § 7d Abs. 1: Neuer Wortlaut: 'Der Bescheid über das Ergebnis der notariellen Fachprüfung ist dem Prüfling zuzustellen.'
- § 7d Abs. 2: Neuer Wortlaut: 'Über einen Widerspruch entscheidet der Leiter des Prüfungsamtes.'
- § 7d Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 10 Abs. 4: Fügt neue Sätze hinzu, die die Genehmigung mit Auflagen, Widerrufsrecht und Befristung regeln.
- § 19a Abs. 6: Fügt einen neuen Absatz 6 hinzu, der Auskunftspflichten bei Schadensersatzansprüchen regelt.
- § 19a Abs. 7: Absatz 6 wird zu Absatz 7 umgeordnet.
- § 24 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§ 15 der Grundbuchordnung' durch '§ 15 Abs. 2 der Grundbuchordnung'.
- § 25 Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden und mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie befristet werden.'
- Überschrift des Sechsten Abschnitts des Ersten Teils: Ersetzt 'Notariatsverweser' durch 'Notariatsverwalter'.
- § 50 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Für die Amtsenthebung ist die Landesjustizverwaltung zuständig. Sie entscheidet nach Anhörung der Notarkammer.'
- § 50 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'eines Pflegers für den Notar' durch 'eines Vertreters des Notars für das Verwaltungsverfahren' und 'Pfleger' durch 'Vertreter'.
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Mit dem Erlöschen des Amtes erlischt die Befugnis, die Bezeichnung 'Notar' oder 'Notarin' zu führen.'
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Amtsbezeichnung 'Notar' mit' durch 'Amtsbezeichnung mit'.
- § 52 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Die Landesjustizverwaltung kann die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung 'Notar außer Dienst' oder 'Notarin außer Dienst' zurücknehmen oder widerrufen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden oder eintreten, die bei einem Notar das Erlöschen des Amtes aus den in § 47 Nr. 4 und 6 oder in § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 8 und 9 bezeichneten Gründen nach sich ziehen würden.'
- § 52 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen.
- § 52 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt 'Befugnis, sich 'Notar außer Dienst' zu nennen' durch 'Befugnis nach Absatz 2 Satz 1'.
- § 54 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage regelt.
- § 54 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Anwendung von Absatz 1 Satz 2 regelt.
- § 54 Abs. 4 Nr. 3: Ersetzt '§ 16' durch '§ 14'.
- § 64a Abs. 1: Neuer Wortlaut: 'Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz.'
- § 64a Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 64a Abs. 3 Halbsatz 2: Neuer Wortlaut: 'die zuständige Stelle darf die ihr übermittelten Steuerdaten nur für den Zweck verwenden, für den ihr diese übermittelt worden sind.'
- § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3: Ersetzt '§ 19a Abs. 6' durch '§ 19a Abs. 7'.
- § 67 Abs. 4: Neuer Wortlaut: 'Die Notarkammer kann weitere, dem Zweck ihrer Errichtung entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Sie kann insbesondere...'
- § 67 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen.
- § 85 Abs. 3: Ersetzt 'schriftlich oder telegrafisch' durch 'in Textform'.
- § 93 Abs. 3 Satz 4: Fügt 'und der Kosteneinzug' nach 'Kostenberechnung' ein.
- § 102 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Oberlandesgerichts aus der Zahl der ständigen Mitglieder des Oberlandesgerichts auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.'
- § 103 Abs. 1 Satz 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Voraussetzungen für Beisitzer regelt.
- § 103 Abs. 2: Neuer Wortlaut: 'Die Beisitzer dürfen nicht gleichzeitig...'
- § 104 Abs. 1a: Fügt einen neuen Absatz 1a hinzu, der das Ende des Amtes eines Beisitzers regelt.
- § 104 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Ein Beisitzer ist auf Antrag der Landesjustizverwaltung seines Amtes zu entheben, wenn...'
- § 104 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Die Landesjustizverwaltung kann einen Beisitzer auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit gehindert oder es ihm aus gewichtigen persönlichen Gründen nicht zuzumuten ist, sein Amt weiter auszuüben.'
- § 107 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Bundesgerichtshofes aus der Zahl der ständigen Mitglieder des Bundesgerichtshofes auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.'
- § 108 Abs. 2 bis 5: Neue Absätze 2 bis 5, die die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für das Bundesgerichtshof regeln.
- § 111 und 112: Neue Absätze 111 bis 112, die die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof regeln.
- § 113 Abs. 4 Satz 2: Fügt eine neue Nummer 2 hinzu, die die Aufgaben der Kasse erweitert.
- § 118: Neuer Wortlaut, der die Fortführung von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren regelt.
- § 119: Absatz 119 wird gestrichen.
- Anlage (Gebührenverzeichnis): Fügt ein neues Gebührenverzeichnis hinzu.
## Wortlaut

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- **2009-06-19** · BGBl. 2009 I S. 1282 — Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1696 — Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
- **2009-07-20** · BGBl. 2009 I S. 1798 — Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2449 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 114: Neufassung des § 114
- § 115: Aufhebung des § 115
- § 116 Abs. 1: Neufassung des § 116 Abs. 1
- § 111b Abs. 1 Satz 1: Ermäßigung der Gebühren bei bestimmten Verfahrensbeendigungen
- Vorbemerkung 3.3: Anpassung der Vorschriften für den Bundesgerichtshof als erstinstanzliches Gericht
- § 7c Abs. 3: Ersetzt 'und der Bundesnotarkammer' durch 'der Bundesnotarkammer, des Prüfungsamtes' und fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 7c Abs. 4: Ersetzt 'jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs' durch 'das Prüfungsgespräch'.
- § 7d Abs. 1: Neuer Wortlaut: 'Der Bescheid über das Ergebnis der notariellen Fachprüfung ist dem Prüfling zuzustellen.'
- § 7d Abs. 2: Neuer Wortlaut: 'Über einen Widerspruch entscheidet der Leiter des Prüfungsamtes.'
- § 7d Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 10 Abs. 4: Fügt neue Sätze hinzu, die die Genehmigung mit Auflagen, Widerrufsrecht und Befristung regeln.
- § 19a Abs. 6: Fügt einen neuen Absatz 6 hinzu, der Auskunftspflichten bei Schadensersatzansprüchen regelt.
- § 19a Abs. 7: Absatz 6 wird zu Absatz 7 umgeordnet.
- § 24 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§ 15 der Grundbuchordnung' durch '§ 15 Abs. 2 der Grundbuchordnung'.
- § 25 Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden und mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie befristet werden.'
- Überschrift des Sechsten Abschnitts des Ersten Teils: Ersetzt 'Notariatsverweser' durch 'Notariatsverwalter'.
- § 50 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Für die Amtsenthebung ist die Landesjustizverwaltung zuständig. Sie entscheidet nach Anhörung der Notarkammer.'
- § 50 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'eines Pflegers für den Notar' durch 'eines Vertreters des Notars für das Verwaltungsverfahren' und 'Pfleger' durch 'Vertreter'.
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Mit dem Erlöschen des Amtes erlischt die Befugnis, die Bezeichnung 'Notar' oder 'Notarin' zu führen.'
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Amtsbezeichnung 'Notar' mit' durch 'Amtsbezeichnung mit'.
- § 52 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Die Landesjustizverwaltung kann die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung 'Notar außer Dienst' oder 'Notarin außer Dienst' zurücknehmen oder widerrufen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden oder eintreten, die bei einem Notar das Erlöschen des Amtes aus den in § 47 Nr. 4 und 6 oder in § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 8 und 9 bezeichneten Gründen nach sich ziehen würden.'
- § 52 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen.
- § 52 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt 'Befugnis, sich 'Notar außer Dienst' zu nennen' durch 'Befugnis nach Absatz 2 Satz 1'.
- § 54 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage regelt.
- § 54 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Anwendung von Absatz 1 Satz 2 regelt.
- § 54 Abs. 4 Nr. 3: Ersetzt '§ 16' durch '§ 14'.
- § 64a Abs. 1: Neuer Wortlaut: 'Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz.'
- § 64a Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 64a Abs. 3 Halbsatz 2: Neuer Wortlaut: 'die zuständige Stelle darf die ihr übermittelten Steuerdaten nur für den Zweck verwenden, für den ihr diese übermittelt worden sind.'
- § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3: Ersetzt '§ 19a Abs. 6' durch '§ 19a Abs. 7'.
- § 67 Abs. 4: Neuer Wortlaut: 'Die Notarkammer kann weitere, dem Zweck ihrer Errichtung entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Sie kann insbesondere...'
- § 67 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen.
- § 85 Abs. 3: Ersetzt 'schriftlich oder telegrafisch' durch 'in Textform'.
- § 93 Abs. 3 Satz 4: Fügt 'und der Kosteneinzug' nach 'Kostenberechnung' ein.
- § 102 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Oberlandesgerichts aus der Zahl der ständigen Mitglieder des Oberlandesgerichts auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.'
- § 103 Abs. 1 Satz 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Voraussetzungen für Beisitzer regelt.
- § 103 Abs. 2: Neuer Wortlaut: 'Die Beisitzer dürfen nicht gleichzeitig...'
- § 104 Abs. 1a: Fügt einen neuen Absatz 1a hinzu, der das Ende des Amtes eines Beisitzers regelt.
- § 104 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Ein Beisitzer ist auf Antrag der Landesjustizverwaltung seines Amtes zu entheben, wenn...'
- § 104 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Die Landesjustizverwaltung kann einen Beisitzer auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit gehindert oder es ihm aus gewichtigen persönlichen Gründen nicht zuzumuten ist, sein Amt weiter auszuüben.'
- § 107 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Bundesgerichtshofes aus der Zahl der ständigen Mitglieder des Bundesgerichtshofes auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.'
- § 108 Abs. 2 bis 5: Neue Absätze 2 bis 5, die die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für das Bundesgerichtshof regeln.
- § 111 und 112: Neue Absätze 111 bis 112, die die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof regeln.
- § 113 Abs. 4 Satz 2: Fügt eine neue Nummer 2 hinzu, die die Aufgaben der Kasse erweitert.
- § 118: Neuer Wortlaut, der die Fortführung von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren regelt.
- § 119: Absatz 119 wird gestrichen.
- Anlage (Gebührenverzeichnis): Fügt ein neues Gebührenverzeichnis hinzu.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 10 Abs. 1: Neufassung von § 10 Abs. 1
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung von § 10 Abs. 2 Satz 2
§ 10 Abs. 3 und 4: Neufassung von § 10 Abs. 3 und 4
§ 10 Abs. 4: Fügt neue Sätze hinzu, die die Genehmigung mit Auflagen, Widerrufsrecht und Befristung regeln.

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# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-27 — Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3599
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 102: Verschiedene Änderungen in den Sätzen 1 und 2
§ 102 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Oberlandesgerichts aus der Zahl der ständigen Mitglieder des Oberlandesgerichts auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.'

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# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-27 — Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3599
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 103 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von 'vier' durch 'fünf'
§ 103 Abs. 1 Satz 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Voraussetzungen für Beisitzer regelt.
§ 103 Abs. 2: Neuer Wortlaut: 'Die Beisitzer dürfen nicht gleichzeitig...'

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-27 — Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3599
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 104: Einfügung von Absatz 3
§ 104 Abs. 1a: Fügt einen neuen Absatz 1a hinzu, der das Ende des Amtes eines Beisitzers regelt.
§ 104 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Ein Beisitzer ist auf Antrag der Landesjustizverwaltung seines Amtes zu entheben, wenn...'
§ 104 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Die Landesjustizverwaltung kann einen Beisitzer auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit gehindert oder es ihm aus gewichtigen persönlichen Gründen nicht zuzumuten ist, sein Amt weiter auszuüben.'

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# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-27 — Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3599
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 107: Verschiedene Änderungen in den Sätzen 1 und 2
§ 107 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Bundesgerichtshofes aus der Zahl der ständigen Mitglieder des Bundesgerichtshofes auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.'

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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 19a Abs. 4, § 77 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 108 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Anpassung der Bezeichnungen von Bundesminister zu Bundesministerium
§ 108 Abs. 2 bis 5: Neue Absätze 2 bis 5, die die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für das Bundesgerichtshof regeln.

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 111 Abs. 4: Änderung des Absatzes 4, insbesondere durch die Einfügung neuer Sätze, die die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung und die Zutrittsgestattung für bestimmte Personen regeln
§ 111 und 112: Neue Absätze 111 bis 112, die die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof regeln.

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bnoto/§111b.md Normal file
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# § 111b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 111b Abs. 1 Satz 1: Ermäßigung der Gebühren bei bestimmten Verfahrensbeendigungen

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# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-19 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1531
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 113: Neufassung des § 113 mit neuen Bestimmungen zur Organisation und Aufgaben der Notarkasse und der Ländernotarkasse
§ 113 Abs. 4 Satz 2: Fügt eine neue Nummer 2 hinzu, die die Aufgaben der Kasse erweitert.

7
bnoto/§118.md Normal file
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# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 118: Neuer Wortlaut, der die Fortführung von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren regelt.

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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-19 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1531
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 119: Einfügung des § 119 zur Wahl der Organe der Kasse innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes
§ 119: Absatz 119 wird gestrichen.

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# § 19a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3574
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 19a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'eine Million Deutsche Mark' durch '500 000 Euro'
§ 19a Abs. 6: Fügt einen neuen Absatz 6 hinzu, der Auskunftspflichten bei Schadensersatzansprüchen regelt.
§ 19a Abs. 7: Absatz 6 wird zu Absatz 7 umgeordnet.

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
nach § 24: Einfügung von Überschrift und §§ 25 bis 32
§ 24 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§ 15 der Grundbuchordnung' durch '§ 15 Abs. 2 der Grundbuchordnung'.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 25: Aufhebung des § 25
§ 25 Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden und mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie befristet werden.'

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-04-30 — Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1467
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 50 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Absatzes: '7. wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, sein Amt ordnungsgemäß auszuüben;'
§ 50 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Für die Amtsenthebung ist die Landesjustizverwaltung zuständig. Sie entscheidet nach Anhörung der Notarkammer.'
§ 50 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'eines Pflegers für den Notar' durch 'eines Vertreters des Notars für das Verwaltungsverfahren' und 'Pfleger' durch 'Vertreter'.

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 52: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 2 und 3
§ 52 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Mit dem Erlöschen des Amtes erlischt die Befugnis, die Bezeichnung 'Notar' oder 'Notarin' zu führen.'
§ 52 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Amtsbezeichnung 'Notar' mit' durch 'Amtsbezeichnung mit'.
§ 52 Abs. 3: Neuer Wortlaut: 'Die Landesjustizverwaltung kann die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung 'Notar außer Dienst' oder 'Notarin außer Dienst' zurücknehmen oder widerrufen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden oder eintreten, die bei einem Notar das Erlöschen des Amtes aus den in § 47 Nr. 4 und 6 oder in § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 8 und 9 bezeichneten Gründen nach sich ziehen würden.'
§ 52 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen.
§ 52 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt 'Befugnis, sich 'Notar außer Dienst' zu nennen' durch 'Befugnis nach Absatz 2 Satz 1'.

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 54 Abs. 4: Verschiedene Änderungen in den Nummern 1, 2 und 3
§ 54 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage regelt.
§ 54 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Anwendung von Absatz 1 Satz 2 regelt.
§ 54 Abs. 4 Nr. 3: Ersetzt '§ 16' durch '§ 14'.

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# § 64a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 64a Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Übermittlung von Informationen über rückständige Steuerschulden für die Vorbereitung der Amtsenthebung regelt
§ 64a Abs. 1: Neuer Wortlaut: 'Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz.'
§ 64a Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
§ 64a Abs. 3 Halbsatz 2: Neuer Wortlaut: 'die zuständige Stelle darf die ihr übermittelten Steuerdaten nur für den Zweck verwenden, für den ihr diese übermittelt worden sind.'

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-30 — Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 3416
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 67 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Bestätigung berufsbezogener Angaben und die Sperre von qualifizierten Zertifikaten durch die Notarkammer regelt.
§ 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3: Ersetzt '§ 19a Abs. 6' durch '§ 19a Abs. 7'.
§ 67 Abs. 6 und 7: Umbenennung der bisherigen Absätze 5 und 6 in Absätze 6 und 7.
§ 67 Abs. 4: Neuer Wortlaut: 'Die Notarkammer kann weitere, dem Zweck ihrer Errichtung entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Sie kann insbesondere...'
§ 67 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen.

9
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# § 7c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 7c Abs. 3: Ersetzt 'und der Bundesnotarkammer' durch 'der Bundesnotarkammer, des Prüfungsamtes' und fügt einen neuen Satz hinzu.
§ 7c Abs. 4: Ersetzt 'jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs' durch 'das Prüfungsgespräch'.

11
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# § 7d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 7d Abs. 1: Neuer Wortlaut: 'Der Bescheid über das Ergebnis der notariellen Fachprüfung ist dem Prüfling zuzustellen.'
§ 7d Abs. 2: Neuer Wortlaut: 'Über einen Widerspruch entscheidet der Leiter des Prüfungsamtes.'
§ 7d Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.

7
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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 85 Abs. 3: Ersetzt 'schriftlich oder telegrafisch' durch 'in Textform'.

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# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 93 Abs. 4: Anfügen eines neuen Satzes, der die Anwendung auf Dritte mit beruflichen Verbindungen im Sinne von § 27a Abs. 1 Satz 2 regelt.
§ 93 Abs. 3 Satz 4: Fügt 'und der Kosteneinzug' nach 'Kostenberechnung' ein.

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# BRAO — 2009-07-31
# BRAO — 2009-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2280
- **Inkrafttreten:** 2009-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=36
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen der Strafprozessordnung, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Strafgesetzbuchs und des Jugendgerichtsgesetzes, um die Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren zu stärken.
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2449
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer den in den folgenden Sätzen genannten Teilen); 2009-08-05 (Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8); 2009-12-28 (§32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, errichtet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und ändert andere Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG.
## Betroffene Stellen
- § 49 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Pflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme einer Verteidigung oder Beistandsleistung festlegt, wenn er nach bestimmten Vorschriften bestellt ist.
- § 192: Einfügung des Zweiten Abschnitts mit §§ 193 und 194
- Zweiter Abschnitt des Zehnten Teils: Umbenennung in Dritten Abschnitt
- § 197 Abs. 1 Satz 2: Streichung von 'Rücknahme oder Widerrufs'
- Dritter Abschnitt des Zehnten Teils: Aufhebung des Abschnitts
- § 204 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes
- § 207: Neufassung des gesamten Paragraphen
- Überschrift vor § 208: Streichung der Überschrift
- § 208: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 209: Ersetzung von Ziffern in Absatz 1 Satz 3 und Aufhebung von Absatz 4
- § 210: Neufassung des gesamten Paragraphen
- §§ 211 und 212: Aufhebung der Paragraphen
- § 215: Neufassung des gesamten Paragraphen
- Zweiter Abschnitt des Dreizehnten Teils: Aufhebung des Abschnitts
- Anlage (Gebührenverzeichnis): Ersetzung der Überschrift, Änderung der Gliederung und Ergänzung von Teil 2
- Überschrift vor § 6: Neue Überschrift: '2. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ihr Erlöschen'
- § 6 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 6 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird neuer Absatz 2
- § 8: Gesamter § 8 wird aufgehoben
- § 11: Gesamter § 11 wird aufgehoben
- § 14 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung: '1. nicht binnen drei Monaten, nachdem die Pflicht hierzu entstanden ist, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichtet;'
- § 14 Abs. 4: Neuer Absatz 4 angefügt
- § 15: Gesamter § 15 neu formuliert
- § 16: Gesamter § 16 wird aufgehoben
- § 17 Abs. 3 Satz 1: Komma nach 'Erlöschen' und Wörter 'die Rücknahme oder den Widerruf' gestrichen
- § 17 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
- § 27 Abs. 3 Satz 4 und 5: Satz 4 und 5 werden aufgehoben
- § 29 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'einer geordneten' durch 'der' ersetzt
- § 29 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
- § 29 Abs. 3 und 4: Absatz 3 und 4 werden aufgehoben
- § 29a Abs. 2: Neuer Satz angefügt: 'Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im überwiegenden Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.'
- § 29a Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und seines Wohnsitzes' gestrichen
- § 29a Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
- § 30 Abs. 1: Nach 'benennen' ein Komma und die Wörter 'der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat' eingefügt
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern' gestrichen
- § 31 Abs. 2: Neue Formulierung: '(2) Die Eintragung in das Verzeichnis erfolgt, sobald die Urkunde über die Zulassung ausgehändigt ist.'
- § 31 Abs. 3: Neue Formulierung und neuer Satz angefügt
- § 31 Abs. 4 Satz 1: Komma nach 'erloschen' durch 'oder' ersetzt und Wörter 'oder verstorben' gestrichen
- Dritter Abschnitt des Zweiten Teils: Neue Formulierung des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils
- Vierter Abschnitt des Zweiten Teils: Gesamter Vierter Abschnitt des Zweiten Teils wird aufgehoben
- § 43c Abs. 1 Satz 1: Wörter 'durch die Rechtsanwaltskammer, der er angehört,' gestrichen
- § 43c Abs. 1 Satz 2: Wörter 'sowie für die Rechtsgebiete, die durch Satzung in einer Berufsordnung nach § 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a bestimmt sind' eingefügt
- § 43c Abs. 1 Satz 3: Wort 'zwei' durch 'drei' ersetzt
- § 43c Abs. 2: Wörter 'durch einen dem Rechtsanwalt zuzustellenden Bescheid' gestrichen
- § 48 Abs. 1 Nr. 3: Wörter '§ 625 der Zivilprozessordnung' durch '§ 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' ersetzt
- § 49b Abs. 3 Satz 6: Wörter 'und beim Oberlandesgericht ausschließlich' gestrichen
- § 51 Abs. 6 Satz 1: Wörter ', bei Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof auch dem Bundesministerium der Justiz,' eingefügt
- § 51 Abs. 6 Satz 2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt und neuer Halbsatz angefügt
- § 53 Abs. 5 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben
- § 54: Gesamter § 54 wird aufgehoben
- § 55 Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und 4' gestrichen
- § 55 Abs. 5: Wörter 'zurückgenommen oder widerrufen' gestrichen
- § 56 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt
- § 56 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3
- § 59b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b: Wörter 'Beratungs- und Prozesskostenhilfe' durch 'Beratungs-, Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe' ersetzt
- § 59g Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben
- § 59g Abs. 1 Satz 2: Wörter 'auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft' eingefügt
- § 59g Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird neuer Absatz 2
- § 59g Abs. 5: Wörter 'sind die §§ 11 und 12 Abs. 1' durch 'ist § 12 Abs. 1' ersetzt und Satz 2 aufgehoben
- § 59h Überschrift: Wörter 'Rücknahme und Widerruf' gestrichen
- § 59h Abs. 2 Satz 1: Wörter 'mit Wirkung für die Zukunft' eingefügt
- § 59h Abs. 5: Neue Formulierung: 'Bei Rücknahme oder Widerruf der Zulassung ist § 14 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.'
- § 59i Überschrift: Wörter 'und Zweigniederlassung' gestrichen
- § 59i Abs. 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen und neuer Satz eingefügt
- § 59i Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 59k Abs. 1: Neue Formulierung: '(1) Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung 'Rechtsanwaltsgesellschaft' enthalten.'
- § 59m Abs. 2: Wörter 'und Vierten' gestrichen, '§ 56 Abs. 1' durch '§ 56 Abs. 1 und 2' ersetzt, 'und 163' durch ', der Vierte Abschnitt des Fünften Teils und § 163' ersetzt
- § 61 Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung: 'Die Landesjustizverwaltung ordnet die Mitglieder den Kammern zu.'
- § 61 Abs. 2: Wörter 'und den Bezirk' eingefügt
- § 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3: Semikolon und Wörter 'dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten' eingefügt
- § 73 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 73 Abs. 4: Wörter 'und Absatz 2 Nr. 1 bis 3' durch 'Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3' ersetzt
- § 73 Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt
- § 74 Abs. 6 und § 74a Abs. 6: Wörter '§ 60 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 60 Abs. 1 Satz 3' ersetzt
- § 84 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'und Verwaltungsgebühren' durch 'Gebühren und Auslagen' ersetzt
- Dritter Abschnitt des Vierten Teils: Gesamter Dritter Abschnitt des Vierten Teils wird aufgehoben
- Überschrift des Fünften Teils: Neue Formulierung: 'Fünfter Teil: Die Gerichte in Anwaltssachen und das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen'
- § 94 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung: 'Die Mitglieder des Anwaltsgerichts dürfen nicht gleichzeitig 1. dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung angehören, 2. bei der Rechtsanwaltskammer, der Bundesrechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung im Haupt- oder Nebenberuf tätig sein oder 3. einem anderen Gericht der Anwaltsgerichtsbarkeit angehören.'
- § 95 Abs. 1a: Neue Formulierung: '(1a) Das Amt eines Mitglieds des Anwaltsgerichts endet, sobald die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer endet oder nachträglich ein Umstand eintritt, der nach § 94 Abs. 3 Satz 2 der Ernennung entgegensteht, und das Mitglied jeweils zustimmt. Das Mitglied und die Rechtsanwaltskammer haben Umstände nach Satz 1 der Landesjustizverwaltung zu melden.'
## Wortlaut

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- **2008-06-16** · BGBl. 2008 I S. 1000 — Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
- **2008-12-17** · BGBl. 2008 I S. 2418 — Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
- **2009-07-31** · BGBl. 2009 I S. 2280 — Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2449 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 49 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Pflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme einer Verteidigung oder Beistandsleistung festlegt, wenn er nach bestimmten Vorschriften bestellt ist.
- § 192: Einfügung des Zweiten Abschnitts mit §§ 193 und 194
- Zweiter Abschnitt des Zehnten Teils: Umbenennung in Dritten Abschnitt
- § 197 Abs. 1 Satz 2: Streichung von 'Rücknahme oder Widerrufs'
- Dritter Abschnitt des Zehnten Teils: Aufhebung des Abschnitts
- § 204 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes
- § 207: Neufassung des gesamten Paragraphen
- Überschrift vor § 208: Streichung der Überschrift
- § 208: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 209: Ersetzung von Ziffern in Absatz 1 Satz 3 und Aufhebung von Absatz 4
- § 210: Neufassung des gesamten Paragraphen
- §§ 211 und 212: Aufhebung der Paragraphen
- § 215: Neufassung des gesamten Paragraphen
- Zweiter Abschnitt des Dreizehnten Teils: Aufhebung des Abschnitts
- Anlage (Gebührenverzeichnis): Ersetzung der Überschrift, Änderung der Gliederung und Ergänzung von Teil 2
- Überschrift vor § 6: Neue Überschrift: '2. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ihr Erlöschen'
- § 6 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 6 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird neuer Absatz 2
- § 8: Gesamter § 8 wird aufgehoben
- § 11: Gesamter § 11 wird aufgehoben
- § 14 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung: '1. nicht binnen drei Monaten, nachdem die Pflicht hierzu entstanden ist, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichtet;'
- § 14 Abs. 4: Neuer Absatz 4 angefügt
- § 15: Gesamter § 15 neu formuliert
- § 16: Gesamter § 16 wird aufgehoben
- § 17 Abs. 3 Satz 1: Komma nach 'Erlöschen' und Wörter 'die Rücknahme oder den Widerruf' gestrichen
- § 17 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
- § 27 Abs. 3 Satz 4 und 5: Satz 4 und 5 werden aufgehoben
- § 29 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'einer geordneten' durch 'der' ersetzt
- § 29 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
- § 29 Abs. 3 und 4: Absatz 3 und 4 werden aufgehoben
- § 29a Abs. 2: Neuer Satz angefügt: 'Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im überwiegenden Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.'
- § 29a Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und seines Wohnsitzes' gestrichen
- § 29a Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
- § 30 Abs. 1: Nach 'benennen' ein Komma und die Wörter 'der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat' eingefügt
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern' gestrichen
- § 31 Abs. 2: Neue Formulierung: '(2) Die Eintragung in das Verzeichnis erfolgt, sobald die Urkunde über die Zulassung ausgehändigt ist.'
- § 31 Abs. 3: Neue Formulierung und neuer Satz angefügt
- § 31 Abs. 4 Satz 1: Komma nach 'erloschen' durch 'oder' ersetzt und Wörter 'oder verstorben' gestrichen
- Dritter Abschnitt des Zweiten Teils: Neue Formulierung des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils
- Vierter Abschnitt des Zweiten Teils: Gesamter Vierter Abschnitt des Zweiten Teils wird aufgehoben
- § 43c Abs. 1 Satz 1: Wörter 'durch die Rechtsanwaltskammer, der er angehört,' gestrichen
- § 43c Abs. 1 Satz 2: Wörter 'sowie für die Rechtsgebiete, die durch Satzung in einer Berufsordnung nach § 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a bestimmt sind' eingefügt
- § 43c Abs. 1 Satz 3: Wort 'zwei' durch 'drei' ersetzt
- § 43c Abs. 2: Wörter 'durch einen dem Rechtsanwalt zuzustellenden Bescheid' gestrichen
- § 48 Abs. 1 Nr. 3: Wörter '§ 625 der Zivilprozessordnung' durch '§ 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' ersetzt
- § 49b Abs. 3 Satz 6: Wörter 'und beim Oberlandesgericht ausschließlich' gestrichen
- § 51 Abs. 6 Satz 1: Wörter ', bei Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof auch dem Bundesministerium der Justiz,' eingefügt
- § 51 Abs. 6 Satz 2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt und neuer Halbsatz angefügt
- § 53 Abs. 5 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben
- § 54: Gesamter § 54 wird aufgehoben
- § 55 Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und 4' gestrichen
- § 55 Abs. 5: Wörter 'zurückgenommen oder widerrufen' gestrichen
- § 56 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt
- § 56 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3
- § 59b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b: Wörter 'Beratungs- und Prozesskostenhilfe' durch 'Beratungs-, Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe' ersetzt
- § 59g Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben
- § 59g Abs. 1 Satz 2: Wörter 'auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft' eingefügt
- § 59g Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird neuer Absatz 2
- § 59g Abs. 5: Wörter 'sind die §§ 11 und 12 Abs. 1' durch 'ist § 12 Abs. 1' ersetzt und Satz 2 aufgehoben
- § 59h Überschrift: Wörter 'Rücknahme und Widerruf' gestrichen
- § 59h Abs. 2 Satz 1: Wörter 'mit Wirkung für die Zukunft' eingefügt
- § 59h Abs. 5: Neue Formulierung: 'Bei Rücknahme oder Widerruf der Zulassung ist § 14 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.'
- § 59i Überschrift: Wörter 'und Zweigniederlassung' gestrichen
- § 59i Abs. 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen und neuer Satz eingefügt
- § 59i Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 59k Abs. 1: Neue Formulierung: '(1) Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung 'Rechtsanwaltsgesellschaft' enthalten.'
- § 59m Abs. 2: Wörter 'und Vierten' gestrichen, '§ 56 Abs. 1' durch '§ 56 Abs. 1 und 2' ersetzt, 'und 163' durch ', der Vierte Abschnitt des Fünften Teils und § 163' ersetzt
- § 61 Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung: 'Die Landesjustizverwaltung ordnet die Mitglieder den Kammern zu.'
- § 61 Abs. 2: Wörter 'und den Bezirk' eingefügt
- § 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3: Semikolon und Wörter 'dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten' eingefügt
- § 73 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 73 Abs. 4: Wörter 'und Absatz 2 Nr. 1 bis 3' durch 'Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3' ersetzt
- § 73 Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt
- § 74 Abs. 6 und § 74a Abs. 6: Wörter '§ 60 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 60 Abs. 1 Satz 3' ersetzt
- § 84 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'und Verwaltungsgebühren' durch 'Gebühren und Auslagen' ersetzt
- Dritter Abschnitt des Vierten Teils: Gesamter Dritter Abschnitt des Vierten Teils wird aufgehoben
- Überschrift des Fünften Teils: Neue Formulierung: 'Fünfter Teil: Die Gerichte in Anwaltssachen und das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen'
- § 94 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung: 'Die Mitglieder des Anwaltsgerichts dürfen nicht gleichzeitig 1. dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung angehören, 2. bei der Rechtsanwaltskammer, der Bundesrechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung im Haupt- oder Nebenberuf tätig sein oder 3. einem anderen Gericht der Anwaltsgerichtsbarkeit angehören.'
- § 95 Abs. 1a: Neue Formulierung: '(1a) Das Amt eines Mitglieds des Anwaltsgerichts endet, sobald die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer endet oder nachträglich ein Umstand eintritt, der nach § 94 Abs. 3 Satz 2 der Ernennung entgegensteht, und das Mitglied jeweils zustimmt. Das Mitglied und die Rechtsanwaltskammer haben Umstände nach Satz 1 der Landesjustizverwaltung zu melden.'

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
Überschrift des § 11, § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3: Das Wort „Landesjustizverwaltung“ wird jeweils durch das Wort „Rechtsanwaltskammer“ ersetzt.
§ 11: Gesamter § 11 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 14: Neue Fassung des § 14.
§ 14 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung: '1. nicht binnen drei Monaten, nachdem die Pflicht hierzu entstanden ist, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichtet;'
§ 14 Abs. 4: Neuer Absatz 4 angefügt

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 15: Der Absatz wird aufgehoben.
§ 15: Gesamter § 15 neu formuliert

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 16: Neue Fassung des § 16.
§ 16: Gesamter § 16 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 17: Neue Fassung des § 17.
§ 17 Abs. 3 Satz 1: Komma nach 'Erlöschen' und Wörter 'die Rücknahme oder den Widerruf' gestrichen
§ 17 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 192
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 192: Neufassung von § 192, insbesondere Hinzufügung von neuen Absätzen
§ 192: Einfügung des Zweiten Abschnitts mit §§ 193 und 194

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 197
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-19 — Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2135
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 197 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Erlöschens oder Zurücknahme' durch 'Erlöschens, Rücknahme oder Widerrufs' und Einfügung eines neuen Satzes, der die Kostenauflage regelt.
§ 197 Abs. 1 Satz 2: Streichung von 'Rücknahme oder Widerrufs'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 204
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-08-20 — Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2181
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 204 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Bezeichnung 'Nr. 4' durch 'Nr. 5'.
§ 204 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Wirksamkeit und die Verbotsfrist des Vertretungsverbots regelt.
§ 204 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 207
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 207: Änderungen in § 207, insbesondere Ersetzungen
§ 207: Neufassung des gesamten Paragraphen

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 208
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
Überschrift vor § 208: Streichung der Überschrift
§ 208: Neufassung des gesamten Paragraphen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 209
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 209 Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2.
§ 209: Ersetzung von Ziffern in Absatz 1 Satz 3 und Aufhebung von Absatz 4

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 210
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-01-15 — Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 25
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 210: Streichung des § 210
§ 210: Neufassung des gesamten Paragraphen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 211
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§§ 211 und 212: Aufhebung der Paragraphen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 215
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2585
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 215: Neufassung des § 215 mit Hinzufügung eines neuen Absatzes 2
§ 215: Neufassung des gesamten Paragraphen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 27: Neue Fassung des § 27.
§ 27 Abs. 3 Satz 4 und 5: Satz 4 und 5 werden aufgehoben

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 29 Abs. 1 und 2: Neue Fassung des § 29 Abs. 1 und 2.
§ 29 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'einer geordneten' durch 'der' ersetzt
§ 29 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben
§ 29 Abs. 3 und 4: Absatz 3 und 4 werden aufgehoben

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# § 29a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 29a: Neue Fassung des § 29a.
§ 29a Abs. 2: Neuer Satz angefügt: 'Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im überwiegenden Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.'
§ 29a Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und seines Wohnsitzes' gestrichen
§ 29a Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 30: Neue Fassung des § 30.
§ 30 Abs. 1: Nach 'benennen' ein Komma und die Wörter 'der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat' eingefügt

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 31: Neue Fassung des § 31.
§ 31 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern' gestrichen
§ 31 Abs. 2: Neue Formulierung: '(2) Die Eintragung in das Verzeichnis erfolgt, sobald die Urkunde über die Zulassung ausgehändigt ist.'
§ 31 Abs. 3: Neue Formulierung und neuer Satz angefügt
§ 31 Abs. 4 Satz 1: Komma nach 'erloschen' durch 'oder' ersetzt und Wörter 'oder verstorben' gestrichen

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 43c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 43c Abs. 1 Satz 1: Wörter 'durch die Rechtsanwaltskammer, der er angehört,' gestrichen
§ 43c Abs. 1 Satz 2: Wörter 'sowie für die Rechtsgebiete, die durch Satzung in einer Berufsordnung nach § 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a bestimmt sind' eingefügt
§ 43c Abs. 1 Satz 3: Wort 'zwei' durch 'drei' ersetzt
§ 43c Abs. 2: Wörter 'durch einen dem Rechtsanwalt zuzustellenden Bescheid' gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-10-31 — Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2710
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 48 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Angabe 'des § 4a Abs. 2 der Insolvenzordnung' nach '§ 121 der Zivilprozessordnung'
§ 48 Abs. 1 Nr. 3: Wörter '§ 625 der Zivilprozessordnung' durch '§ 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-06-16 — Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1000
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 49b Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 49b Abs. 3 Satz 6: Wörter 'und beim Oberlandesgericht ausschließlich' gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 51: Änderungen in § 51, insbesondere Hinzufügung eines neuen Satzes
§ 51 Abs. 6 Satz 1: Wörter ', bei Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof auch dem Bundesministerium der Justiz,' eingefügt
§ 51 Abs. 6 Satz 2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt und neuer Halbsatz angefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 53: Änderungen in § 53, insbesondere Streichung von Absätzen und Ersetzungen
§ 53 Abs. 5 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 54: Gesamter § 54 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 55: Änderungen in § 55, insbesondere Streichung von Sätzen und Ersetzungen
§ 55 Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und 4' gestrichen
§ 55 Abs. 5: Wörter 'zurückgenommen oder widerrufen' gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-19 — Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2135
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 56: Neuer Absatz 2, der die Anzeigepflichten des Rechtsanwalts gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer erweitert.
§ 56 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt
§ 56 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 — Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2600
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
nach § 59b: Einfügung der Überschrift 'Zweiter Abschnitt Rechtsanwaltsgesellschaften' und der §§ 59c bis 59m
§ 59b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b: Wörter 'Beratungs- und Prozesskostenhilfe' durch 'Beratungs-, Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe' ersetzt

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 59g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 59g: Änderungen in § 59g, insbesondere Streichung von Absätzen und Ersetzungen
§ 59g Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben
§ 59g Abs. 1 Satz 2: Wörter 'auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft' eingefügt
§ 59g Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird neuer Absatz 2
§ 59g Abs. 5: Wörter 'sind die §§ 11 und 12 Abs. 1' durch 'ist § 12 Abs. 1' ersetzt und Satz 2 aufgehoben

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 59h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 59h Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von Verweisen.
§ 59h Überschrift: Wörter 'Rücknahme und Widerruf' gestrichen
§ 59h Abs. 2 Satz 1: Wörter 'mit Wirkung für die Zukunft' eingefügt
§ 59h Abs. 5: Neue Formulierung: 'Bei Rücknahme oder Widerruf der Zulassung ist § 14 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.'

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 59i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 59i Überschrift: Wörter 'und Zweigniederlassung' gestrichen
§ 59i Abs. 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen und neuer Satz eingefügt
§ 59i Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-04-24 — Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 866
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 59k Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes in § 59k Abs. 2
§ 59k Abs. 1: Neue Formulierung: '(1) Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung 'Rechtsanwaltsgesellschaft' enthalten.'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59m
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 59m: Streichung von Wörtern in § 59m
§ 59m Abs. 2: Wörter 'und Vierten' gestrichen, '§ 56 Abs. 1' durch '§ 56 Abs. 1 und 2' ersetzt, 'und 163' durch ', der Vierte Abschnitt des Fünften Teils und § 163' ersetzt

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 6 Abs. 1: Einfügung von Absatz 2, der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
Überschrift vor § 6: Neue Überschrift: '2. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ihr Erlöschen'
§ 6 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
§ 6 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird neuer Absatz 2

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 — Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2600
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 61 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder Rechtsanwaltsgesellschaften' nach 'Rechtsanwälte'
§ 61 Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung: 'Die Landesjustizverwaltung ordnet die Mitglieder den Kammern zu.'
§ 61 Abs. 2: Wörter 'und den Bezirk' eingefügt

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 73: Hinzufügung eines neuen Satzes in § 73 und Ersetzungen
§ 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3: Semikolon und Wörter 'dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten' eingefügt
§ 73 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
§ 73 Abs. 4: Wörter 'und Absatz 2 Nr. 1 bis 3' durch 'Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3' ersetzt
§ 73 Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt

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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 — Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2600
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 74 Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
§ 74 Abs. 6 und § 74a Abs. 6: Wörter '§ 60 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 60 Abs. 1 Satz 3' ersetzt

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# § 74a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 — Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2600
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 74a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
§ 74 Abs. 6 und § 74a Abs. 6: Wörter '§ 60 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 60 Abs. 1 Satz 3' ersetzt

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 8: Der Absatz wird aufgehoben.
§ 8: Gesamter § 8 wird aufgehoben

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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-07 — Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2600
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 84 Abs. 1: Einfügung der Wörter ', Umlagen und Verwaltungsgebühren' nach 'Beiträge'
§ 84 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'und Verwaltungsgebühren' durch 'Gebühren und Auslagen' ersetzt

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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-19 — Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2135
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 89 Abs. 2 Nr. 5: Neue Fassung, die die Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Reisekostenvergütung regelt.
§ 84 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'und Verwaltungsgebühren' durch 'Gebühren und Auslagen' ersetzt

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# § 94
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 94: Neufassung von § 94, insbesondere Ersetzungen
§ 94 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung: 'Die Mitglieder des Anwaltsgerichts dürfen nicht gleichzeitig 1. dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung angehören, 2. bei der Rechtsanwaltskammer, der Bundesrechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung im Haupt- oder Nebenberuf tätig sein oder 3. einem anderen Gericht der Anwaltsgerichtsbarkeit angehören.'

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 95: Hinzufügung eines neuen Absatzes und Änderungen in § 95
§ 95 Abs. 1a: Neue Formulierung: '(1a) Das Amt eines Mitglieds des Anwaltsgerichts endet, sobald die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer endet oder nachträglich ein Umstand eintritt, der nach § 94 Abs. 3 Satz 2 der Ernennung entgegensteht, und das Mitglied jeweils zustimmt. Das Mitglied und die Rechtsanwaltskammer haben Umstände nach Satz 1 der Landesjustizverwaltung zu melden.'

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# EURAG — 2007-03-30
# EURAG — 2009-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 358
- **Inkrafttreten:** 2007-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/11#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesrechtsanwaltsordnung, um die Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft zu stärken, insbesondere durch Änderungen in der Zulassungsverfahren und der Aufgaben der Rechtsanwaltskammern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2449
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer den in den folgenden Sätzen genannten Teilen); 2009-08-05 (Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8); 2009-12-28 (§32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, errichtet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und ändert andere Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG.
## Betroffene Stellen
- § 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
- § 34 Nr. 4: Neuer Wortlaut: '4. § 161 ist nicht anzuwenden.'
- § 39: Neuer Wortlaut: '§ 39 Gebühren. Auf die Erhebung von Gebühren für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach § 2 und für die Eingliederung nach den §§ 11 und 13 sind § 89 Abs. 2 Nr. 2 und § 192 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.'
- § 41 Abs. 2 und 3: Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- § 41 Abs. 4 (neu Abs. 2) Satz 3: Neuer Wortlaut: 'In diesem Fall gilt § 73 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend.'
- Inhaltsübersicht zu § 33: Streichung von 'Anwendbarkeit, Mitteilungspflichten'
- Inhaltsübersicht nach § 34: Einfügung von '§ 34a Mitteilungspflichten'
- Inhaltsübersicht zu § 35 und Teil 6: Neufassung der Angaben
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neufassung der Angabe
- Inhaltsübersicht zu Teil 8: Neufassung der Angabe
- Inhaltsübersicht: Einfügung von '§ 43 Übergangsregelungen'
- § 3 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
- § 9 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'bis 42' durch 'bis 36'
- § 12 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben
- § 13 Abs. 1: Ersetzung von 'bis 42' durch 'bis 36'
- § 14 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
- § 25 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von '§ 14 Abs. 2 Nr. 1' durch '§ 14 Abs. 1'
- § 25 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2
- § 27 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'einem Gericht ergeben, gelten nur für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof' durch 'dem Bundesgerichtshof ergeben, bleiben unberührt'
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten' durch 'Zustellungsbevollmächtigten, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsort hat'
- § 31 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
- § 31 Abs. 2 Halbsatz 2: Neufassung des Halbsatzes 2
- § 33 Überschrift: Streichung von 'Anwaltsgertschaft, Mitteilungspflichten'
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 34 Nummer 3: Ersetzung von '§ 160 Abs. 1' durch '§ 160 Abs. 1 Satz 1'
- nach § 34: Einfügung von § 34a
- vor § 35: Einfügung der Überschrift 'Teil 6'
- § 35: Neufassung des § 35
- Überschrift vor § 36: Streichung der Überschrift
- § 36 Nummer 4: Mehrere Ersetzungen in Nummer 4
- § 39: Neufassung des § 39
- § 41 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- Überschrift des Teils 8: Neufassung der Überschrift
- nach Teil 8: Einfügung von § 43
## Wortlaut

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- **2003-10-31** · BGBl. 2003 I S. 2074 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- **2006-12-14** · BGBl. 2006 I S. 2814 — Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
- **2007-03-30** · BGBl. 2007 I S. 358 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2449 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
- § 34 Nr. 4: Neuer Wortlaut: '4. § 161 ist nicht anzuwenden.'
- § 39: Neuer Wortlaut: '§ 39 Gebühren. Auf die Erhebung von Gebühren für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach § 2 und für die Eingliederung nach den §§ 11 und 13 sind § 89 Abs. 2 Nr. 2 und § 192 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.'
- § 41 Abs. 2 und 3: Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- § 41 Abs. 4 (neu Abs. 2) Satz 3: Neuer Wortlaut: 'In diesem Fall gilt § 73 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend.'
- Inhaltsübersicht zu § 33: Streichung von 'Anwendbarkeit, Mitteilungspflichten'
- Inhaltsübersicht nach § 34: Einfügung von '§ 34a Mitteilungspflichten'
- Inhaltsübersicht zu § 35 und Teil 6: Neufassung der Angaben
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neufassung der Angabe
- Inhaltsübersicht zu Teil 8: Neufassung der Angabe
- Inhaltsübersicht: Einfügung von '§ 43 Übergangsregelungen'
- § 3 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
- § 9 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'bis 42' durch 'bis 36'
- § 12 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben
- § 13 Abs. 1: Ersetzung von 'bis 42' durch 'bis 36'
- § 14 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
- § 25 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von '§ 14 Abs. 2 Nr. 1' durch '§ 14 Abs. 1'
- § 25 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2
- § 27 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'einem Gericht ergeben, gelten nur für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof' durch 'dem Bundesgerichtshof ergeben, bleiben unberührt'
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten' durch 'Zustellungsbevollmächtigten, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsort hat'
- § 31 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
- § 31 Abs. 2 Halbsatz 2: Neufassung des Halbsatzes 2
- § 33 Überschrift: Streichung von 'Anwaltsgertschaft, Mitteilungspflichten'
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 34 Nummer 3: Ersetzung von '§ 160 Abs. 1' durch '§ 160 Abs. 1 Satz 1'
- nach § 34: Einfügung von § 34a
- vor § 35: Einfügung der Überschrift 'Teil 6'
- § 35: Neufassung des § 35
- Überschrift vor § 36: Streichung der Überschrift
- § 36 Nummer 4: Mehrere Ersetzungen in Nummer 4
- § 39: Neufassung des § 39
- § 41 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- Überschrift des Teils 8: Neufassung der Überschrift
- nach Teil 8: Einfügung von § 43

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
§ 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'bis 42' durch 'bis 36'

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
§ 12 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
§ 13 Abs. 1: Ersetzung von 'bis 42' durch 'bis 36'

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
§ 14 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben

9
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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von '§ 14 Abs. 2 Nr. 1' durch '§ 14 Abs. 1'
§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-31 — Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz OLGVertrÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2850
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 27 Abs. 1 Satz 3: Der dritte Satz des Absatzes 1 des § 27 wird gestrichen.
§ 27 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'einem Gericht ergeben, gelten nur für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof' durch 'dem Bundesgerichtshof ergeben, bleiben unberührt'

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-10-31 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2074
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 3 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 1, § 38 Abs. 1 und 2: Einfügen der Wörter 'oder der Schweiz' nach den Wörtern 'Europäischen Wirtschaftsraum'.
§ 3 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben

11
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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 31 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten' durch 'Zustellungsbevollmächtigten, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsort hat'
§ 31 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
§ 31 Abs. 2 Halbsatz 2: Neufassung des Halbsatzes 2

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
Inhaltsübersicht zu § 33: Streichung von 'Anwendbarkeit, Mitteilungspflichten'
§ 33 Überschrift: Streichung von 'Anwaltsgertschaft, Mitteilungspflichten'
§ 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 34 Nr. 4: Neuer Wortlaut: '4. § 161 ist nicht anzuwenden.'
Inhaltsübersicht nach § 34: Einfügung von '§ 34a Mitteilungspflichten'
§ 34 Nummer 3: Ersetzung von '§ 160 Abs. 1' durch '§ 160 Abs. 1 Satz 1'
nach § 34: Einfügung von § 34a

11
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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
Inhaltsübersicht zu § 35 und Teil 6: Neufassung der Angaben
vor § 35: Einfügung der Überschrift 'Teil 6'
§ 35: Neufassung des § 35

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
Überschrift vor § 36: Streichung der Überschrift
§ 36 Nummer 4: Mehrere Ersetzungen in Nummer 4

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 39: Neuer Wortlaut: '§ 39 Gebühren. Auf die Erhebung von Gebühren für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach § 2 und für die Eingliederung nach den §§ 11 und 13 sind § 89 Abs. 2 Nr. 2 und § 192 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.'
Inhaltsübersicht zu § 39: Neufassung der Angabe
§ 39: Neufassung des § 39

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 41 Abs. 2 und 3: Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
§ 41 Abs. 4 (neu Abs. 2) Satz 3: Neuer Wortlaut: 'In diesem Fall gilt § 73 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend.'
§ 41 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 358
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4a Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1: Das Wort 'Landesjustizverwaltung' wird durch 'Rechtsanwaltskammer' ersetzt.
§ 7 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 9 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1

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# FGO — 2007-12-17
# FGO — 2009-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2840
- **Inkrafttreten:** 2007-12-18 (Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 3 Satz 3, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 3 und § 19, Artikel 3, Artikel 4 Nr. 1 und 2 bis 8, Artikel 5, Artikel 7 Nr. 2 bis 8, Artikel 8 Nr. 7a, Artikel 8a, Artikel 8b, Artikel 9 sowie Artikel 17); 2008-07-01 (Restliches Gesetz); 2008-12-01 (Artikel 8a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/63#page=12
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen und dient dem Schutz von Rechtsuchenden, dem Rechtsverkehr und der Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen.
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2449
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer den in den folgenden Sätzen genannten Teilen); 2009-08-05 (Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8); 2009-12-28 (§32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, errichtet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und ändert andere Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG.
## Betroffene Stellen
- § 62: Neufassung des gesamten § 62, der die Vertretungsbefugnisse vor dem Finanzgericht regelt.
- § 62a: Aufhebung des § 62a.
- § 133a Abs. 2 Satz 5: Aufhebung des § 133a Abs. 2 Satz 5.
- § 20a Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung von 'das 65. Lebensjahr vollendet' durch 'die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht'
- § 62a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von '§ 3 Nr. 4' durch '§ 3a'
## Wortlaut

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- **2005-03-29** · BGBl. 2005 I S. 837 — Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG)
- **2006-09-11** · BGBl. 2006 I S. 2098 — Föderalismusreform-Begleitgesetz
- **2007-12-17** · BGBl. 2007 I S. 2840 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2449 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 62: Neufassung des gesamten § 62, der die Vertretungsbefugnisse vor dem Finanzgericht regelt.
- § 62a: Aufhebung des § 62a.
- § 133a Abs. 2 Satz 5: Aufhebung des § 133a Abs. 2 Satz 5.
- § 20a Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung von 'das 65. Lebensjahr vollendet' durch 'die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht'
- § 62a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von '§ 3 Nr. 4' durch '§ 3a'

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fgo/§20a.md Normal file
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# § 20a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 20a Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung von 'das 65. Lebensjahr vollendet' durch 'die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht'

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# § 62a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
§ 62a: Aufhebung des § 62a.
§ 62a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von '§ 3 Nr. 4' durch '§ 3a'

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# GERICHTSKOSTENGESETZ-KOSTENORDNUNG-JUSTIZVERGÜTUNGS-UND — 2009-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2449
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer den in den folgenden Sätzen genannten Teilen); 2009-08-05 (Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8); 2009-12-28 (§32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, errichtet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und ändert andere Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG.
## Betroffene Stellen
- § 1a Abs. 1 Nr. 10: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes'
- § 66a Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes
- § 67a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 66a Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 4, 5 Satz 1 und 4, Abs. 6 und 8' durch '§ 66a Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 4, 5 Satz 1 und 5, Abs. 6 und 8'
- Kostenordnung § 14a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Kostenordnung § 41d: Ersetzung der Angabe '§ 39a Abs. 4' durch '§ 39a Abs. 5'
- Kostenordnung § 103a Abs. 3: Einfügung der Wörter 'nach § 343 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständigen' vor 'Nachlaßgericht'
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz § 4 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 15a Anrechnung einer Gebühr'
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 11a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 15a: Einfügung eines neuen Paragraphen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 18 Nr. 8: Neufassung des Nummers
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 33 Abs. 7 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 55 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Satzes durch neue Sätze
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2449 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1a Abs. 1 Nr. 10: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes'
- § 66a Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes
- § 67a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 66a Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 4, 5 Satz 1 und 4, Abs. 6 und 8' durch '§ 66a Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 4, 5 Satz 1 und 5, Abs. 6 und 8'
- Kostenordnung § 14a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Kostenordnung § 41d: Ersetzung der Angabe '§ 39a Abs. 4' durch '§ 39a Abs. 5'
- Kostenordnung § 103a Abs. 3: Einfügung der Wörter 'nach § 343 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständigen' vor 'Nachlaßgericht'
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz § 4 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 15a Anrechnung einer Gebühr'
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 11a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 15a: Einfügung eines neuen Paragraphen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 18 Nr. 8: Neufassung des Nummers
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 33 Abs. 7 Satz 1: Neufassung des Satzes
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz § 55 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Satzes durch neue Sätze

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