BGBl. 1995 I S. 217 · Verordnung · Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
Inkrafttreten: 1995-02-25
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1995-02-25

BGBl-Id: bgbl1-1995-10-14
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1995-02-25 12:00:00 +00:00
parent e3aa3094ee
commit fa92b20dc2
18 changed files with 164 additions and 86 deletions

View File

@@ -1,25 +1,29 @@
# PFLKARTV_1986 — 1992-08-25
# PFLKARTV_1986 — 1995-02-25
- **Titel:** Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1532
- **Inkrafttreten:** 1992-08-26 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/40#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere saatgutrechtliche Verordnungen, insbesondere die Verordnung über das Artenverzeichnis, die Saatgutverordnung, die Pflanzkartoffelverordnung und die Rebenpflanzgutverordnung. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Ersetzung von Begriffen und die Anpassung an EU-Richtlinien.
- **Titel:** Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 217
- **Inkrafttreten:** 1995-02-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=13
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Saatgutverordnung, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation und der Anforderungen an den Feldbestand.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 4, § 20 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von Begriffen
- § 8 Abs. 2: Ersetzung von Begriffen
- § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von Begriffen
- § 23 Satz 1, § 33: Ersetzung von Begriffen
- § 27 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2, Satz 3: Ersetzung von Begriffen
- § 31 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von Begriffen
- § 32 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 Buchstabe d: Ersetzung von Begriffen
- Abschnitt 4: Streichung von Begriffen
- § 34, § 35: Streichung von Bestimmungen
- § 36: Umbenennung und Streichung von Bestimmungen
- Anlage 1, Nummer 3.1.1: Ersetzung von Zahlen
- § 3 Abs. 4: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Basispflanzgut und Zertifiziertem Pflanzgut
- § 3 Abs. 5: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Basispflanzgut EWG
- § 3 Abs. 6: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Zertifiziertem Pflanzgut
- § 3 Abs. 7: Neue Anforderungen für die getrennte Lagerung in Vermehrungsbetrieben
- § 3 Abs. 8: Verschiebung des bisherigen Absatz 4
- § 3 Abs. 5: Aufhebung des bisherigen Absatz 5
- § 6 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Anforderungen für Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut oder Basispflanzgut EWG
- § 8 Abs. 1 Satz 3: Aufhebung des Satzes
- § 19 Abs. 1 Nr. 6: Einfügung von 'oder Basispflanzgut EWG'
- § 19 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Pflanzgut in niedrigeren Kategorien oder Klassen
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzgut in deutscher Sprache
- § 33a: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Pflanzgut als Basispflanzgut EWG
- Anlage 1: Neue Anforderungen für die Sortenechtheit, Fehlstellen und Krankheiten von Pflanzgut
- Anlage 2: Erweiterung der Anforderungen für Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut und Basispflanzgut EWG
- Anlage 4: Einfügung von 'Basispflanzgut EWG' in die Kennzeichnungsvorschriften
## Wortlaut

View File

@@ -8,3 +8,4 @@
- **1981-07-10** · BGBl. 1981 I S. 598 — Pflanzkartoffelverordnung
- **1986-01-28** · BGBl. 1986 I S. 192 — Pflanzkartoffelverordnung
- **1992-08-25** · BGBl. 1992 I S. 1532 — Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 217 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

View File

@@ -1,13 +1,17 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 4, § 20 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von Begriffen
- § 8 Abs. 2: Ersetzung von Begriffen
- § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von Begriffen
- § 23 Satz 1, § 33: Ersetzung von Begriffen
- § 27 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2, Satz 3: Ersetzung von Begriffen
- § 31 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von Begriffen
- § 32 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 Buchstabe d: Ersetzung von Begriffen
- Abschnitt 4: Streichung von Begriffen
- § 34, § 35: Streichung von Bestimmungen
- § 36: Umbenennung und Streichung von Bestimmungen
- Anlage 1, Nummer 3.1.1: Ersetzung von Zahlen
- § 3 Abs. 4: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Basispflanzgut und Zertifiziertem Pflanzgut
- § 3 Abs. 5: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Basispflanzgut EWG
- § 3 Abs. 6: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Zertifiziertem Pflanzgut
- § 3 Abs. 7: Neue Anforderungen für die getrennte Lagerung in Vermehrungsbetrieben
- § 3 Abs. 8: Verschiebung des bisherigen Absatz 4
- § 3 Abs. 5: Aufhebung des bisherigen Absatz 5
- § 6 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Anforderungen für Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut oder Basispflanzgut EWG
- § 8 Abs. 1 Satz 3: Aufhebung des Satzes
- § 19 Abs. 1 Nr. 6: Einfügung von 'oder Basispflanzgut EWG'
- § 19 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Pflanzgut in niedrigeren Kategorien oder Klassen
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzgut in deutscher Sprache
- § 33a: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Pflanzgut als Basispflanzgut EWG
- Anlage 1: Neue Anforderungen für die Sortenechtheit, Fehlstellen und Krankheiten von Pflanzgut
- Anlage 2: Erweiterung der Anforderungen für Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut und Basispflanzgut EWG
- Anlage 4: Einfügung von 'Basispflanzgut EWG' in die Kennzeichnungsvorschriften

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-06-21Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Saatgutverkehrsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 568
> Station: 1995-02-25Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 19: Neue Vorschriften für den Einleger
§ 19 Abs. 1 Nr. 6: Einfügung von 'oder Basispflanzgut EWG'
§ 19 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Pflanzgut in niedrigeren Kategorien oder Klassen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-25 — Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1532
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 27 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2, Satz 3: Ersetzung von Begriffen
§ 27 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzgut in deutscher Sprache

17
pflkartv_1986/§3.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 3 Abs. 4: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Basispflanzgut und Zertifiziertem Pflanzgut
§ 3 Abs. 5: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Basispflanzgut EWG
§ 3 Abs. 6: Neue Anforderungen für die Erzeugung von Zertifiziertem Pflanzgut
§ 3 Abs. 7: Neue Anforderungen für die getrennte Lagerung in Vermehrungsbetrieben
§ 3 Abs. 8: Verschiebung des bisherigen Absatz 4
§ 3 Abs. 5: Aufhebung des bisherigen Absatz 5

7
pflkartv_1986/§33a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 33a: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Pflanzgut als Basispflanzgut EWG

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-04-25 — Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelnematoden
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 627
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 6: Einführung von Absatz 2a
§ 6 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Anforderungen für Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut oder Basispflanzgut EWG

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-25 — Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1532
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 8 Abs. 2: Ersetzung von Begriffen
§ 8 Abs. 1 Satz 3: Aufhebung des Satzes

View File

@@ -1,27 +1,35 @@
# SAATV — 1994-11-29
# SAATV — 1995-02-25
- **Titel:** Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (UrkStAuflG)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3502
- **Inkrafttreten:** 1994-11-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/83#page=3504
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Auflösung der Urkundenstellen in den neuen Bundesländern und die Übertragung ihrer Aufgaben auf die Standesbeamten der Standesämter.
- **Titel:** Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 217
- **Inkrafttreten:** 1995-02-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=13
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Saatgutverordnung, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation und der Anforderungen an den Feldbestand.
## Betroffene Stellen
- § 47 Abs. 4 Satz 1: Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste eingetragenen, je Sorte
- § 52 Abs. 2 bis 4: Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung
- § 52 Abs. 5: Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
- § 3 Abs. 2: Antragsverfahren für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Antragsverfahren für die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit
- § 38 Abs. 3: Widerspruch gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung
- § 36 Abs. 2 und 3: Widerspruch gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung
- § 46: Widerspruch gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
- § 44 Abs. 5: Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland
- § 3a Abs. 2 und 3: Prüfung oder Registrierung einer Bezeichnung oder Beschreibung von nicht zugelassenen oder geschützten Sorten von Obst und Zierpflanzen
- § 33 Abs. 8: Registrierung des Hinweises auf die Erhaltungszüchtung
- § 29 SortG: Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte
- § 49 SaatG: Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte
- § 2a: Neue Regelung für Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation bei verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.
- § 4 Abs. 3 Nr. 3: Neue Regelung für den Feldbestand bei Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation.
- § 4 Abs. 6: Ersetzung von '§ 10 Abs. 2' durch '§ 10 Abs. 2 Nr. 2'.
- § 26 Abs. 5: Streichung der Worte 'Öl- und Faserpflanzen,'.
- § 27 Abs. 5: Einfügung der Worte ', außer bei Kleinpackungen,' nach 'Saatgutmischung'.
- § 48a: Neuer Absatz 2 zur Anerkennung von Saatgut, das bis Ende 1994 beantragt wurde.
- Anlage 2 Nummer 1.1: Neue Regelung für den Fremdbesatz im Feldbestand bei verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.
- Anlage 2 Nummer 3.1: Neue Regelung für den Fremdbesatz im Feldbestand bei verschiedenen Futterpflanzen.
- Anlage 3 Nummer 1.1: Neue Regelung für die Reinheit, Keimfähigkeit und Feuchtigkeit von verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.
- Anlage 3 Fußnote 2 zu Nummer 2.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Nummer 3.1: Einfügung der Angabe 'Z-2 = Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation' in die Überschrift.
- Anlage 3 Nummer 3.1.2, 3.1.3, 3.1.7, 3.1.14, 3.1.15, 3.1.16: Ersetzung der Angabe 'Z' durch 'Z, Z-2' in Spalte 2.
- Anlage 3 Fußnote 4: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Fußnote 9: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich des Saatgutverkehrsgesetzes' durch 'im Inland'.
- Anlage 3 Nummer 5.1: Einfügung der Angabe 'Z-2 = Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation' in die Überschrift.
- Anlage 3 Nummer 5.1.6, 5.1.8: Ersetzung der Angabe 'Z' durch 'Z, Z-2' in Spalte 2.
- Anlage 3 Fußnote 2 zu Nummer 5.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Fußnote 2 zu Nummer 6.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Fußnote 3 zu Nummer 7.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 5: Ersetzung der Angabe '§ 29 Abs. 3' durch '§ 29 Abs. 3 und 7', Streichung von Nummer 2.8 und Streichung der Worte 'von Lein' in Fußnote 3.
- Anlage 8 Nummer 3.5: Streichung der Worte 'von Lein'.
## Wortlaut

View File

@@ -25,3 +25,4 @@
- **1994-11-29** · BGBl. 1994 I S. 3491 — Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
- **1994-11-29** · BGBl. 1994 I S. 3500 — Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (UrkStAuflG)
- **1994-11-29** · BGBl. 1994 I S. 3502 — Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (UrkStAuflG)
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 217 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

View File

@@ -1,15 +1,23 @@
# Stellen dieser Station
- § 47 Abs. 4 Satz 1: Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste eingetragenen, je Sorte
- § 52 Abs. 2 bis 4: Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung
- § 52 Abs. 5: Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
- § 3 Abs. 2: Antragsverfahren für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Antragsverfahren für die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit
- § 38 Abs. 3: Widerspruch gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung
- § 36 Abs. 2 und 3: Widerspruch gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung
- § 46: Widerspruch gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
- § 44 Abs. 5: Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland
- § 3a Abs. 2 und 3: Prüfung oder Registrierung einer Bezeichnung oder Beschreibung von nicht zugelassenen oder geschützten Sorten von Obst und Zierpflanzen
- § 33 Abs. 8: Registrierung des Hinweises auf die Erhaltungszüchtung
- § 29 SortG: Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte
- § 49 SaatG: Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte
- § 2a: Neue Regelung für Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation bei verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.
- § 4 Abs. 3 Nr. 3: Neue Regelung für den Feldbestand bei Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation.
- § 4 Abs. 6: Ersetzung von '§ 10 Abs. 2' durch '§ 10 Abs. 2 Nr. 2'.
- § 26 Abs. 5: Streichung der Worte 'Öl- und Faserpflanzen,'.
- § 27 Abs. 5: Einfügung der Worte ', außer bei Kleinpackungen,' nach 'Saatgutmischung'.
- § 48a: Neuer Absatz 2 zur Anerkennung von Saatgut, das bis Ende 1994 beantragt wurde.
- Anlage 2 Nummer 1.1: Neue Regelung für den Fremdbesatz im Feldbestand bei verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.
- Anlage 2 Nummer 3.1: Neue Regelung für den Fremdbesatz im Feldbestand bei verschiedenen Futterpflanzen.
- Anlage 3 Nummer 1.1: Neue Regelung für die Reinheit, Keimfähigkeit und Feuchtigkeit von verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.
- Anlage 3 Fußnote 2 zu Nummer 2.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Nummer 3.1: Einfügung der Angabe 'Z-2 = Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation' in die Überschrift.
- Anlage 3 Nummer 3.1.2, 3.1.3, 3.1.7, 3.1.14, 3.1.15, 3.1.16: Ersetzung der Angabe 'Z' durch 'Z, Z-2' in Spalte 2.
- Anlage 3 Fußnote 4: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Fußnote 9: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich des Saatgutverkehrsgesetzes' durch 'im Inland'.
- Anlage 3 Nummer 5.1: Einfügung der Angabe 'Z-2 = Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation' in die Überschrift.
- Anlage 3 Nummer 5.1.6, 5.1.8: Ersetzung der Angabe 'Z' durch 'Z, Z-2' in Spalte 2.
- Anlage 3 Fußnote 2 zu Nummer 5.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Fußnote 2 zu Nummer 6.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 3 Fußnote 3 zu Nummer 7.1: Anpassung der Anforderungen an den Höchstbesatz mit Samen anderer Pflanzenarten.
- Anlage 5: Ersetzung der Angabe '§ 29 Abs. 3' durch '§ 29 Abs. 3 und 7', Streichung von Nummer 2.8 und Streichung der Worte 'von Lein' in Fußnote 3.
- Anlage 8 Nummer 3.5: Streichung der Worte 'von Lein'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-25 — Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1532
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 26 Abs. 1, Abs. 4: Ersetzung von Begriffen
§ 26 Abs. 5: Streichung der Worte 'Öl- und Faserpflanzen,'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-25 — Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1532
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 27 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d, Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e, Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5: Ersetzung von Begriffen
§ 27 Abs. 5: Einfügung der Worte ', außer bei Kleinpackungen,' nach 'Saatgutmischung'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-07-21 — Verordnung über die Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1399
> Station: 1995-02-25 Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 2a: Neuer Abschnitt für Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation bei Lein
§ 2a: Neue Regelung für Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation bei verschiedenen Getreide- und Futterpflanzen.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-25 — Sechste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1532
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 4 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6: Ersetzung von Begriffen
§ 4 Abs. 3 Nr. 3: Neue Regelung für den Feldbestand bei Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation.
§ 4 Abs. 6: Ersetzung von '§ 10 Abs. 2' durch '§ 10 Abs. 2 Nr. 2'.

7
saatv/§48a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 48a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 217
§ 48a: Neuer Absatz 2 zur Anerkennung von Saatgut, das bis Ende 1994 beantragt wurde.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1995 I S. 217
- **Titel:** Siebte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 217
- **Verkündung:** 1995-02-25
- **Inkrafttreten:** 1995-02-25
- **Ausfertigung:** 1995-02-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=13
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** PFLKARTV_1986, SAATV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Saatgutverordnung, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation und der Anforderungen an den Feldbestand.