BGBl. 1966 I S. 107 · Neubekanntmachung · Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)

Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 107
Inkrafttreten: 1966-02-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1966-02-18

BGBl-Id: bgbl1-1966-8-3
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LawGit Spiegel
1970-01-01 01:44:17 +00:00
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commit f6b07d58d5
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# ABLÖSUNGSVERORDNUNG-ABLVO — 1966-02-18
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 107
- **Inkrafttreten:** 1966-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/8#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für die vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1966-02-18** · BGBl. 1966 I S. 107 — Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)

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# Stellen dieser Station

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# ABLÖSUNGSVERORDNUNG — 1965-12-31
# ABLÖSUNGSVERORDNUNG — 1966-02-18
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 2148
- **Inkrafttreten:** 1965-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/73#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Regelungen zur Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, insbesondere bezüglich der Ablösungsberechtigung, der Arten der Ablösung und des Ablösungsbetrags.
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 107
- **Inkrafttreten:** 1966-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/8#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für die vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neufassung des § 1, der die Grundsatzregelung für die Ablösung öffentlicher Baudarlehen festlegt.
- § 2: Neufassung des § 2, der die Ablösungsberechtigung in besonderen Fällen regelt.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Arten der Ablösung festlegt.
- § 4: Neufassung des § 4, der den Ablösungsbetrag und dessen Berechnung regelt.
- § 5: Neufassung des § 5, der die maßgebenden Zins- und Tilgungssätze festlegt.
- § 6: Neufassung des § 6, der die bisherige Laufzeit des Darlehens regelt.
- § 7: Neufassung des § 7, der die Berücksichtigung von Kindern regelt.
- § 8: Neufassung des § 8, der die Entrichtung des Ablösungsbetrages regelt.
- § 9 Abs. 2: Neufassung des § 9 Abs. 2, der den Nachweis für die Berücksichtigung von Kindern oder der Eigenschaft als Schwerbeschädigter regelt.
- § 12 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'Familienheime oder eigengenutzte Eigentumswohnungen' durch 'Eigenheime, Eigensiedlungen oder eigengenutzte Eigentumswohnungen'.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1963-02-14** · BGBl. 1963 I S. 95 — Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- **1965-12-31** · BGBl. 1965 I S. 2148 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- **1966-02-18** · BGBl. 1966 I S. 107 — Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des § 1, der die Grundsatzregelung für die Ablösung öffentlicher Baudarlehen festlegt.
- § 2: Neufassung des § 2, der die Ablösungsberechtigung in besonderen Fällen regelt.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Arten der Ablösung festlegt.
- § 4: Neufassung des § 4, der den Ablösungsbetrag und dessen Berechnung regelt.
- § 5: Neufassung des § 5, der die maßgebenden Zins- und Tilgungssätze festlegt.
- § 6: Neufassung des § 6, der die bisherige Laufzeit des Darlehens regelt.
- § 7: Neufassung des § 7, der die Berücksichtigung von Kindern regelt.
- § 8: Neufassung des § 8, der die Entrichtung des Ablösungsbetrages regelt.
- § 9 Abs. 2: Neufassung des § 9 Abs. 2, der den Nachweis für die Berücksichtigung von Kindern oder der Eigenschaft als Schwerbeschädigter regelt.
- § 12 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'Familienheime oder eigengenutzte Eigentumswohnungen' durch 'Eigenheime, Eigensiedlungen oder eigengenutzte Eigentumswohnungen'.

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# BGBl. 1966 I S. 107
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 107
- **Verkündung:** 1966-02-18
- **Inkrafttreten:** 1966-02-01
- **Ausfertigung:** 1966-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/8#page=11
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ABLÖSUNGSVERORDNUNG, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-ABLÖSUNG-ÖFFENTLICHER-BAUDARLEHEN-NACH, ABLÖSUNGSVERORDNUNG-ABLVO
## Kurz
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für die vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-ABLÖSUNG-ÖFFENTLICHER-BAUDARLEHEN-NACH — 1965-12-31
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-ABLÖSUNG-ÖFFENTLICHER-BAUDARLEHEN-NACH — 1966-02-18
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 2148
- **Inkrafttreten:** 1965-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/73#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Regelungen zur Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, insbesondere bezüglich der Ablösungsberechtigung, der Arten der Ablösung und des Ablösungsbetrags.
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 107
- **Inkrafttreten:** 1966-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/8#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für die vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.
## Betroffene Stellen
- Anhang: Neufassung der Tabellen für Zinssätze und Ablösesätze
- Tabellen für Zinssätze und Ablösesätze: Neue Tabellen für Zinssätze und Ablösesätze für ablösende mit 1 bis 2 Kindern, ablösende Schwerbeschädigte (oder Gleichgestellte) ohne Kinder, ablösende mit 3 bis 5 Kindern und ablösende Schwerbeschädigte (oder Gleichgestellte) mit 1 bis 2 Kindern
- Tabellenwerte: Änderung der Ablösewerte für Schwerbeschädigte (oder Gleichgestellte) mit 6 bis 8 Kindern und 9 und mehr Kindern
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1963-02-14** · BGBl. 1963 I S. 95 — Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- **1965-12-31** · BGBl. 1965 I S. 2148 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- **1966-02-18** · BGBl. 1966 I S. 107 — Neufassung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Ablösungsverordnung)

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# Stellen dieser Station
- Anhang: Neufassung der Tabellen für Zinssätze und Ablösesätze
- Tabellen für Zinssätze und Ablösesätze: Neue Tabellen für Zinssätze und Ablösesätze für ablösende mit 1 bis 2 Kindern, ablösende Schwerbeschädigte (oder Gleichgestellte) ohne Kinder, ablösende mit 3 bis 5 Kindern und ablösende Schwerbeschädigte (oder Gleichgestellte) mit 1 bis 2 Kindern
- Tabellenwerte: Änderung der Ablösewerte für Schwerbeschädigte (oder Gleichgestellte) mit 6 bis 8 Kindern und 9 und mehr Kindern