BGBl. 1980 I S. 151 · Bekanntmachung · Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes

Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 151
Inkrafttreten: 1980-02-22
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1980-02-22

BGBl-Id: bgbl1-1980-6-6
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# BSEUCHG — 1979-12-22
# BSEUCHG — 1980-02-22
- **Titel:** Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2262
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/75#page=22
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes fest, die ab dem 1. Januar 1980 gilt und verschiedene Änderungen und Bereinigungen berücksichtigt.
- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 151
- **Inkrafttreten:** 1980-02-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/6#page=11
- **Kurz:** Diese Bekanntmachung berichtigt die Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Dezember 1979 durch Korrekturen in mehreren Paragraphen.
## Betroffene Stellen
- § 37: Neue Vorschriften zur Absonderung von Kranken und Verdächtigen
- § 38: Neue Vorschriften zur Einschränkung der beruflichen Tätigkeit von Kranken und Verdächtigen
- § 38a: Ermächtigung der Landesregierungen zur Erlassung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- § 39: Streichung des § 39
- § 40: Streichung des § 40
- § 41: Streichung des § 41
- § 42: Streichung des § 42
- § 43: Streichung des § 43
- § 44: Definition von Schulen im Sinne des Bundes-Seuchengesetzes
- § 45: Neue Vorschriften zur Einschränkung des Schulbetriebs bei ansteckenden Krankheiten
- § 46: Neue Vorschriften zur Schließung von Schulen bei ansteckenden Krankheiten
- § 47: Neue Vorschriften zur Gesundheitsprüfung von Lehrern und Schülern
- § 48: Erweiterung der Vorschriften auf andere Gemeinschaftseinrichtungen
- § 48a: Neue Vorschriften zur seuchenhygienischen Überwachung von Einrichtungen
- § 49: Neue Vorschriften zur Entschädigung in besonderen Fällen
- § 49 Abs. 8: Neue Vorschriften zur Erstattung von Einkommensausfällen
- § 49 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Gewährung von Vorschüssen
- § 49a: Neue Vorschriften zur Fortbestehens der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 49b: Neue Vorschriften zur Fortbestehens der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
- § 49c: Neue Vorschriften zur Erstattung von Aufwendungen für soziale Sicherung
- § 50: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Ausscheidern als körperlich behindert
- § 51: Neue Vorschriften zur Versorgung bei Impfschäden
- § 52: Neue Definition von Impfschaden
- § 53: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung von Impfgeschädigten
- § 54: Neue Vorschriften zur Abwicklung von Ansprüchen bei mehrfachen Schädigungen
- § 55: Neue Vorschriften zur Durchführung der Versorgung
- § 56: Streichung des § 56
- § 57: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Maßnahmen nach den §§ 10 bis 10c
- § 58: Streichung des § 58
- § 59: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen und Versorgungen
- § 60: Neue Vorschriften zur Pfändbarkeit von Entschädigungen und Ansprüchen
- § 61: Neue Vorschriften zum ordentlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsweg
- § 62: Neue Vorschriften über die Kosten für Meldungen, Anzeigen, famuliierungen, Schutzmaßnahmen, Schutzimpfungen, Untersuchungen und Maßnahmen nach den §§ 10a und 10b.
- § 63: Neue Strafvorschriften für die Verbreitung von Krankheiten nach § 37 Abs. 1 Satz 1.
- § 64: Neue Strafvorschriften für die Abgabe von Wasser, die nicht den Anforderungen entspricht, und für verschiedene Verstöße gegen das Gesetz.
- § 65: Neue Strafvorschriften für Veranstalter oder Leiter, die gegen vollziehbare Anordnungen verstossen.
- § 66: § 66 wurde gestrichen.
- § 67: Neue Strafvorschriften für die Behandlung von Personen, die an meldepflichtigen Krankheiten erkrankt sind.
- § 68: § 68 wurde gestrichen.
- § 69: Neue Bußgeldvorschriften für verschiedene Verstöße gegen das Gesetz.
- § 70: Neue Strafvorschriften für die Verbreitung von Krankheiten durch vorsätzliche Handlungen.
- § 71: Neue Vorschriften über die Einziehung von Gegenständen, die sich auf Straftaten beziehen.
- § 72: § 72 wurde gestrichen.
- § 73: § 73 wurde gestrichen.
- § 74: § 74 wurde gestrichen.
- § 75: Neue Vorschriften über die Gültigkeit von Erlaubnissen für das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern.
- § 76: § 76 wurde gestrichen.
- § 77: Neue Vorschriften über die Bestimmung zuständiger Behörden.
- § 78: Neue Vorschriften über den Vollzug des Gesetzes im Bereich der Bundeswehr.
- § 79: Neue Vorschriften über den Vollzug des Gesetzes im Bereich der Deutschen Bundesbahn.
- § 79a: Neue Vorschriften über die Untersuchungen von Besatzungsmitgliedern auf Kauffahrteischiffen.
- § 80: Bestimmung, welche Vorschriften unberührt bleiben.
- § 83a: Neue Vorschriften über die Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
- § 84: Neue Vorschriften über die Geltung des Gesetzes im Land Berlin.
- § 23: Korrektur von ,,§ 22 Abs. 1 Nr. 1
- § 49 Abs. 3 Satz 1: Korrektur von ,,Aufwendungen zur sozialen Sicherung
- § 52 Abs. 1 Nr. 2: Korrektur von ,,unter Nummer 1
- § 59 Abs. 2: Streichung des ersten Wortes „Die
## Wortlaut

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- **1978-08-11** · BGBl. 1978 I S. 1217 — Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz-KOV - 10. AnpG-KOV)
- **1979-12-22** · BGBl. 1979 I S. 2248 — Viertes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes
- **1979-12-22** · BGBl. 1979 I S. 2262 — Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
- **1980-02-22** · BGBl. 1980 I S. 151 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 37: Neue Vorschriften zur Absonderung von Kranken und Verdächtigen
- § 38: Neue Vorschriften zur Einschränkung der beruflichen Tätigkeit von Kranken und Verdächtigen
- § 38a: Ermächtigung der Landesregierungen zur Erlassung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- § 39: Streichung des § 39
- § 40: Streichung des § 40
- § 41: Streichung des § 41
- § 42: Streichung des § 42
- § 43: Streichung des § 43
- § 44: Definition von Schulen im Sinne des Bundes-Seuchengesetzes
- § 45: Neue Vorschriften zur Einschränkung des Schulbetriebs bei ansteckenden Krankheiten
- § 46: Neue Vorschriften zur Schließung von Schulen bei ansteckenden Krankheiten
- § 47: Neue Vorschriften zur Gesundheitsprüfung von Lehrern und Schülern
- § 48: Erweiterung der Vorschriften auf andere Gemeinschaftseinrichtungen
- § 48a: Neue Vorschriften zur seuchenhygienischen Überwachung von Einrichtungen
- § 49: Neue Vorschriften zur Entschädigung in besonderen Fällen
- § 49 Abs. 8: Neue Vorschriften zur Erstattung von Einkommensausfällen
- § 49 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Gewährung von Vorschüssen
- § 49a: Neue Vorschriften zur Fortbestehens der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 49b: Neue Vorschriften zur Fortbestehens der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
- § 49c: Neue Vorschriften zur Erstattung von Aufwendungen für soziale Sicherung
- § 50: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Ausscheidern als körperlich behindert
- § 51: Neue Vorschriften zur Versorgung bei Impfschäden
- § 52: Neue Definition von Impfschaden
- § 53: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung von Impfgeschädigten
- § 54: Neue Vorschriften zur Abwicklung von Ansprüchen bei mehrfachen Schädigungen
- § 55: Neue Vorschriften zur Durchführung der Versorgung
- § 56: Streichung des § 56
- § 57: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Maßnahmen nach den §§ 10 bis 10c
- § 58: Streichung des § 58
- § 59: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen und Versorgungen
- § 60: Neue Vorschriften zur Pfändbarkeit von Entschädigungen und Ansprüchen
- § 61: Neue Vorschriften zum ordentlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsweg
- § 62: Neue Vorschriften über die Kosten für Meldungen, Anzeigen, famuliierungen, Schutzmaßnahmen, Schutzimpfungen, Untersuchungen und Maßnahmen nach den §§ 10a und 10b.
- § 63: Neue Strafvorschriften für die Verbreitung von Krankheiten nach § 37 Abs. 1 Satz 1.
- § 64: Neue Strafvorschriften für die Abgabe von Wasser, die nicht den Anforderungen entspricht, und für verschiedene Verstöße gegen das Gesetz.
- § 65: Neue Strafvorschriften für Veranstalter oder Leiter, die gegen vollziehbare Anordnungen verstossen.
- § 66: § 66 wurde gestrichen.
- § 67: Neue Strafvorschriften für die Behandlung von Personen, die an meldepflichtigen Krankheiten erkrankt sind.
- § 68: § 68 wurde gestrichen.
- § 69: Neue Bußgeldvorschriften für verschiedene Verstöße gegen das Gesetz.
- § 70: Neue Strafvorschriften für die Verbreitung von Krankheiten durch vorsätzliche Handlungen.
- § 71: Neue Vorschriften über die Einziehung von Gegenständen, die sich auf Straftaten beziehen.
- § 72: § 72 wurde gestrichen.
- § 73: § 73 wurde gestrichen.
- § 74: § 74 wurde gestrichen.
- § 75: Neue Vorschriften über die Gültigkeit von Erlaubnissen für das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern.
- § 76: § 76 wurde gestrichen.
- § 77: Neue Vorschriften über die Bestimmung zuständiger Behörden.
- § 78: Neue Vorschriften über den Vollzug des Gesetzes im Bereich der Bundeswehr.
- § 79: Neue Vorschriften über den Vollzug des Gesetzes im Bereich der Deutschen Bundesbahn.
- § 79a: Neue Vorschriften über die Untersuchungen von Besatzungsmitgliedern auf Kauffahrteischiffen.
- § 80: Bestimmung, welche Vorschriften unberührt bleiben.
- § 83a: Neue Vorschriften über die Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
- § 84: Neue Vorschriften über die Geltung des Gesetzes im Land Berlin.
- § 23: Korrektur von ,,§ 22 Abs. 1 Nr. 1
- § 49 Abs. 3 Satz 1: Korrektur von ,,Aufwendungen zur sozialen Sicherung
- § 52 Abs. 1 Nr. 2: Korrektur von ,,unter Nummer 1
- § 59 Abs. 2: Streichung des ersten Wortes „Die

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bseuchg/§23.md Normal file
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-02-22 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 151
§ 23: Korrektur von ,,§ 22 Abs. 1 Nr. 1

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22 — Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2262
> Station: 1980-02-22 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 151
§ 49: Neue Vorschriften zur Entschädigung in besonderen Fällen
§ 49 Abs. 8: Neue Vorschriften zur Erstattung von Einkommensausfällen
§ 49 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Gewährung von Vorschüssen
§ 49 Abs. 3 Satz 1: Korrektur von ,,Aufwendungen zur sozialen Sicherung

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22 — Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2262
> Station: 1980-02-22 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 151
§ 52: Neue Definition von Impfschaden
§ 52 Abs. 1 Nr. 2: Korrektur von ,,unter Nummer 1

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# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22 — Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2262
> Station: 1980-02-22 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 151
§ 59: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen und Versorgungen
§ 59 Abs. 2: Streichung des ersten Wortes „Die

View File

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# BGBl. 1980 I S. 151
- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 151
- **Verkündung:** 1980-02-22
- **Inkrafttreten:** 1980-02-22
- **Ausfertigung:** 1980-02-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/6#page=11
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BSEUCHG
## Kurz
Diese Bekanntmachung berichtigt die Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Dezember 1979 durch Korrekturen in mehreren Paragraphen.