BGBl. 2002 I S. 4607 · Änderung · Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
Inkrafttreten: 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2002-12-30

BGBl-Id: bgbl1-2002-87-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2002-12-30 12:00:00 +00:00
parent 34be590c47
commit eeb896ce5d
114 changed files with 789 additions and 279 deletions

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# A_G — 2002-07-29
# A_G — 2002-12-30
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2787
- **Inkrafttreten:** 2002-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/52#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu erleichtern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 1: Erfolgt eine Anpassung an die EU-Rechtslage, insbesondere für Arbeitnehmer aus dem EWR.
- § 1 Abs. 2: Anpassung der Verweise auf § 3.
- § 1b: Erlaubnis für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe wird erweitert.
- § 3 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer.
- § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 6: Streichung von Vorschriften.
- § 9 Nr. 2: Anpassung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer.
- § 9 Nr. 3: Streichung von Vorschriften.
- § 9 Nr. 4 und 5: Neuenummerierung der Vorschriften.
- § 10 Abs. 2: Einfügen von Verweisen auf § 9.
- § 10 Abs. 4: Anpassung der Rechte des Leiharbeitnehmers.
- § 10 Abs. 5: Streichung von Vorschriften.
- § 11 Abs. 1: Anpassung der Niederschriften.
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Niederschriften.
- § 12 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Informationen, die der Leiharbeitnehmer angeben muss.
- § 12 Abs. 3: Streichung von Vorschriften.
- § 12: Einführung von § 13, Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers.
- § 16 Abs. 1 Nr. 7a: Streichung von Vorschriften.
- § 16 Abs. 1 Nr. 8: Anpassung der Verweise.
- § 16 Abs. 1 Nr. 9: Streichung von Vorschriften.
- § 16 Abs. 2: Anpassung der Verweise.
- § 18: Einführung von § 19, Übergangsvorschrift.
## Wortlaut

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- **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3443 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2787 — Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Erfolgt eine Anpassung an die EU-Rechtslage, insbesondere für Arbeitnehmer aus dem EWR.
- § 1 Abs. 2: Anpassung der Verweise auf § 3.
- § 1b: Erlaubnis für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe wird erweitert.
- § 3 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer.
- § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 6: Streichung von Vorschriften.
- § 9 Nr. 2: Anpassung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer.
- § 9 Nr. 3: Streichung von Vorschriften.
- § 9 Nr. 4 und 5: Neuenummerierung der Vorschriften.
- § 10 Abs. 2: Einfügen von Verweisen auf § 9.
- § 10 Abs. 4: Anpassung der Rechte des Leiharbeitnehmers.
- § 10 Abs. 5: Streichung von Vorschriften.
- § 11 Abs. 1: Anpassung der Niederschriften.
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Niederschriften.
- § 12 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Informationen, die der Leiharbeitnehmer angeben muss.
- § 12 Abs. 3: Streichung von Vorschriften.
- § 12: Einführung von § 13, Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers.
- § 16 Abs. 1 Nr. 7a: Streichung von Vorschriften.
- § 16 Abs. 1 Nr. 8: Anpassung der Verweise.
- § 16 Abs. 1 Nr. 9: Streichung von Vorschriften.
- § 16 Abs. 2: Anpassung der Verweise.
- § 18: Einführung von § 19, Übergangsvorschrift.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-03-27 — Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 594
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 1 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis.'
§ 1 Abs. 1: Erfolgt eine Anpassung an die EU-Rechtslage, insbesondere für Arbeitnehmer aus dem EWR.
§ 1 Abs. 2: Wort 'neun' wird durch 'zwölf' ersetzt.
§ 1 Abs. 3: Eingefügte Wörter: 'mit Ausnahme des § 1 b'. Punkt in Nummer 1 durch Komma ersetzt, 'oder' hinzugefügt. Neue Nummer 3 hinzugefügt.
§ 1 a Abs. 1: Zahlen '20' und 'drei' werden durch '50' und 'zwölf' ersetzt.
§ 1 b: Neuer § 1 b: 'Einschränkungen im Baugewerbe'.
§ 1 Abs. 2: Anpassung der Verweise auf § 3.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 10 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der Vorschriften für längere Überlassungen von Leiharbeitnehmern enthält.
§ 10 Abs. 2: Einfügen von Verweisen auf § 9.
§ 10 Abs. 4: Anpassung der Rechte des Leiharbeitnehmers.
§ 10 Abs. 5: Streichung von Vorschriften.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-07-02 — Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 1694
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Art und besondere Merkmale' durch 'eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung'
§ 11 Abs. 1: Anpassung der Niederschriften.
§ 11 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Niederschriften.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-16 — Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 158
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 12: Neue Vorschriften über die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
§ 12 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Informationen, die der Leiharbeitnehmer angeben muss.
§ 12 Abs. 3: Streichung von Vorschriften.
§ 12: Einführung von § 13, Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers.

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 16 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer 7a, die Vorschriften für die Nichtgewährung von Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 5 enthält.
§ 16 Abs. 1 Nr. 7a: Streichung von Vorschriften.
§ 16 Abs. 1 Nr. 9: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert.
§ 16 Abs. 1 Nr. 8: Anpassung der Verweise.
§ 16 Abs. 2: Die Angabe 'Nr. 2a, 3 und 9' wird durch 'Nr. 2a, 3, 7a und 9' ersetzt.
§ 16 Abs. 1 Nr. 9: Streichung von Vorschriften.
§ 16 Abs. 2: Anpassung der Verweise.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-03-27 — Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 594
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 18: Punkt in Nummer 6 durch Komma ersetzt. Neue Nummer 7 hinzugefügt. Wörter 'nichtdeutschen Arbeitnehmer' werden durch 'Ausländer' ersetzt. Angabe '§ 60 Abs. 1 Nr. 2' wird durch '§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2' ersetzt. Wörter 'Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung und des Vierten Buches Sozialgesetzbuch' werden durch 'Vorschriften des Vierten und Siebten Buches Sozialgesetzbuch' ersetzt.
§ 18: Einführung von § 19, Übergangsvorschrift.

7
a_g/§1b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 1b: Erlaubnis für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe wird erweitert.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 3 Abs. 1 Nr. 6: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert.
§ 3 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer.
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 6: Streichung von Vorschriften.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-03-27 — Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 594
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 9: Hinzugefügte Wörter: 'wiederholte' vor 'Befristungen'. Hinzugefügte Wörter: 'oder die Befristung ist für einen Arbeitsvertrag vorgesehen, der unmittelbar an einen mit demselben Verleiher geschlossenen Arbeitsvertrag anschließt'.
§ 9 Nr. 2: Anpassung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer.
§ 9 Nr. 3: Streichung von Vorschriften.
§ 9 Nr. 4 und 5: Neuenummerierung der Vorschriften.

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@@ -1,15 +1,16 @@
# AENTG_2009 — 2002-07-29
# AENTG_2009 — 2002-12-30
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2787
- **Inkrafttreten:** 2002-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/52#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu erleichtern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a regelt die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer in Tarifvertragsbereichen.
- § 1 Abs. 5: Anpassung der Formulierung, um Absatz 2a zu berücksichtigen.
## Wortlaut

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- **2001-09-06** · BGBl. 2001 I S. 2267 — Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2787 — Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a regelt die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer in Tarifvertragsbereichen.
- § 1 Abs. 5: Anpassung der Formulierung, um Absatz 2a zu berücksichtigen.

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@@ -1,17 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-12-28Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 3843
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitnehmer mit Sitz im Ausland erweitert.
§ 1 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a regelt die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer in Tarifvertragsbereichen.
§ 1 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes 2a, der die Mindestentgelte für Leiharbeitnehmer regelt.
§ 1 Abs. 3 Satz 3: Einfügung von zusätzlichen Worten, die die Anwendung von Tarifverträgen unabhängig von Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung klären.
§ 1 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes 3a, der die Anwendung von Rechtsverordnungen auf Arbeitnehmer mit Sitz im Ausland regelt.
§ 1 Abs. 4: Ersetzen der Angabe '1, 2 und 3' durch '1, 2, 3 und 3a'.
§ 1 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der Ausnahmen von Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen regelt.
§ 1 Abs. 5: Anpassung der Formulierung, um Absatz 2a zu berücksichtigen.

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@@ -1,15 +1,18 @@
# ALH-V — 2000-12-23
# ALH-V — 2002-12-30
- **Titel:** Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 1827
- **Inkrafttreten:** 2001-01-01 (ganzes Gesetz, soweit nicht anders bestimmt); 2000-10-01 (Artikel 1 Nr. 34 bis 36); 2000-12-24 (Artikel 1 Nr. 37 sowie Artikel 22 und 23)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/57#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Sechste Buch Sozialgesetzbuch und ändert Vorschriften zur Erwerbsminderung, Renten und Rehabilitation.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
- § 11 Satz 1 Nr. 3: Einfügung der Wörter 'teilweiser Erwerbsminderung oder' und 'verminderter Erwerbsfähigkeit oder'
- Teile der Arbeitslosenhilfe-Verordnung, die auf Artikel 11 beruhen: Diese Teile können durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
- § 1 Abs. 2: Die Beträge '520 Euro' und '33 800 Euro' werden durch '200 Euro' und '13 000 Euro' ersetzt.
- § 3 Abs. 1: Der Absatz wird aufgehoben.
- § 4: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Anwendung der alten Fassungen von § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 für bestimmte Fälle regelt.
## Wortlaut

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@@ -6,3 +6,4 @@
- **1998-10-02** · BGBl. 1998 I S. 3112 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosenhilfe-Verordnung
- **1999-06-28** · BGBl. 1999 I S. 1433 — Sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosenhilfe-Verordnung
- **2000-12-23** · BGBl. 2000 I S. 1827 — Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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@@ -1,3 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 11 Satz 1 Nr. 3: Einfügung der Wörter 'teilweiser Erwerbsminderung oder' und 'verminderter Erwerbsfähigkeit oder'
- Teile der Arbeitslosenhilfe-Verordnung, die auf Artikel 11 beruhen: Diese Teile können durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
- § 1 Abs. 2: Die Beträge '520 Euro' und '33 800 Euro' werden durch '200 Euro' und '13 000 Euro' ersetzt.
- § 3 Abs. 1: Der Absatz wird aufgehoben.
- § 4: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Anwendung der alten Fassungen von § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 für bestimmte Fälle regelt.

7
alh-v/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 1 Abs. 2: Die Beträge '520 Euro' und '33 800 Euro' werden durch '200 Euro' und '13 000 Euro' ersetzt.

7
alh-v/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 3 Abs. 1: Der Absatz wird aufgehoben.

7
alh-v/§4.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 4: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Anwendung der alten Fassungen von § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 für bestimmte Fälle regelt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# ERSTES-GESETZ-FÜR-MODERNE-DIENSTLEISTUNGEN-AM-ARBEITSMARKT — 2002-12-30
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,16 +1,88 @@
# SGB-III — 2002-12-30
- **Titel:** Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und die Arbeitslosenhilfe sowie die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 2003 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 2003)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4673
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=81
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungsentgelte für verschiedene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Unterhaltsgeld und Arbeitslosenhilfe sowie die pauschalierten Nettoentgelte für Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2003 fest.
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
- § 179: Neue pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2003
- § 136: Neue Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und die Arbeitslosenhilfe für das Jahr 2003
- Inhaltsübersicht: Einfügen und Ändern von Angaben in der Inhaltsübersicht
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Hinzufügen einer neuen Nummer 3
- § 2 Abs. 5 Nr. 2: Neufassung des Textes
- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Streichung von 'sowie Anschlussunterhaltsgeld während Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine abgeschlossene berufliche Weiterbildung'
- § 3 Abs. 4: Streichung von 'Anschlussunterhaltsgeld' und des davor stehenden Kommas
- § 9 Abs. 2: Hinzufügen von neuen Sätzen
- § 11 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von 'sowie' durch ein Komma und Hinzufügen von 'sowie Aufschluss über die Zahl der in Personal-Service-Agenturen vermittelten Arbeitnehmer und deren weiteren Eingliederung in den Arbeitsmarkt'
- § 37a Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 37a Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes
- § 37a Abs. 2 und 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in 3 und 4
- § 37b: Einfügen eines neuen Paragraphen 'Frühzeitige Arbeitssuche'
- § 37c: Einfügen eines neuen Paragraphen 'Personal-Service-Agentur'
- § 45 Satz 1: Streichung von 'und sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können'
- § 50 Nr. 3: Ersetzen von 'bis zu' durch 'in Höhe von'
- § 53 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 54 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 54 Abs. 6: Neufassung des Absatzes
- § 57 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§§ 142 bis 145' durch '§§ 142 bis 143a' und Hinzufügen von neuen Sätzen
- § 67 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 67 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes
- § 67 Abs. 2 Satz 4: Ersetzen von '§ 84' durch '§ 82'
- § 68 Abs. 3 Satz 3: Ersetzen von 'bis zu' durch 'in Höhe von'
- Sechster Abschnitt des Vierten Kapitels: Neufassung des ganzen Abschnitts
- § 201: § 201 wird aufgehoben.
- § 274 Satz 1 Nr. 2: Die Wörter „für Anschlussunterhaltsgeld oder“ werden gestrichen.
- § 282 Abs. 7: Die Angabe „§ 282a Abs. 5“ wird durch die Angabe „§ 282a Abs. 6“ ersetzt.
- § 330 Abs. 3 Satz 2: Die Wörter „einer Anpassung nach § 201“ werden durch die Wörter „einer Absenkung nach § 200 Abs. 3“ ersetzt.
- § 336a: Nummer 4 wird aufgehoben, die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.
- § 339 Satz 3 Nr. 1: Die Wörter „des Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld und“ werden gestrichen.
- § 400a: Neue Fassung von § 400a eingeführt, die Leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung regelt.
- § 400b: Neuer § 400b eingefügt, der Obergrenzen für Beförderungsämter regelt.
- § 406 Abs. 1: Neue Fassung von § 406 Abs. 1 eingeführt, die Strafen für die Beschäftigung von Ausländern regelt.
- § 411: § 411 wird aufgehoben.
- § 418 Satz 2: § 418 Satz 2 wird aufgehoben.
- § 420: Die Überschrift und die Nummern 2 und 3 werden geändert.
- § 421: In Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 418 Satz 2“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt, und Absatz 2 wird neu gefasst.
- § 421i: Neuer § 421i eingefügt, der die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen regelt.
- § 421j: Neuer § 421j eingefügt, der die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer regelt.
- § 421k: Neuer § 421k eingefügt, der die Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer regelt.
- § 434e: § 434e wird aufgehoben.
- § 434g: Neuer § 434g eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 2003 regelt.
- § 434h: Neuer § 434h eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften des Zuwanderungsgesetzes regelt.
- § 81 Abs. 2: Neue Regelung für Kosten für Pendelfahrten
- § 82: Neue Regelung für Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- § 83: Neue Regelung für Kinderbetreuungskosten
- § 84: Neue Regelung für Anforderungen an Träger
- § 85: Neue Regelung für Anforderungen an Maßnahmen
- § 86: Neue Regelung für Qualitätsprüfung
- § 121 Abs. 4: Neue Regelung für Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung
- § 128 Abs. 1 Nr. 8: Änderung der Regelung für Anspruch auf Unterhaltsgeld
- § 128 Abs. 2: Neue Regelung für Minderung des Anspruchs
- § 138: Aufhebung der Regelung
- Überschrift des Fünften Titels: Neue Überschrift für den Fünften Titel
- § 140: Neue Regelung für Minderung wegen verspäteter Meldung
- § 144 Abs. 1: Änderung der Regelung für Sperrzeit
- § 144 Abs. 3: Neue Regelung für Dauer der Sperrzeit
- § 144 Abs. 4: Neue Regelung für Dauer der Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch
- § 147 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Zahl von 24 auf 21
- § 151 Abs. 2 Nr. 1: Aufhebung der Regelung
- § 156: Aufhebung der Regelung
- § 157 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung (1)
- § 157 Abs. 2: Aufhebung der Regelung
- § 158 Abs. 1: Neue Regelung für Bemessungsentgelt
- § 158 Abs. 2: Streichung der Wörter 'oder die Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld'
- § 158 Abs. 4: Aufhebung der Regelung
- § 192 Satz 3: Änderung der Anführung von § 92 Abs. 2 Satz 2 auf § 85 Abs. 2 Satz 3
- § 194 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'von 80 Prozent'
- § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'und'
- § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung des Wortes 'und' durch einen Punkt
- § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4: Aufhebung der Regelung
- § 196 Satz 1 Nr. 3: Änderung der Zahl von 24 auf 21
- § 198 Satz 1: Streichung der Wörter ', der Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld'
- § 200 Abs. 3: Neue Regelung für Absenkung des Bemessungsentgelts
- § 200 Abs. 4: Neue Regelung für Unterbrechung der Absenkung des Bemessungsentgelts
## Wortlaut

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- **2002-07-08** · BGBl. 2002 I S. 2439 — Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen (Vermittler-Vergütungsverordnung)
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2787 — Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4673 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und die Arbeitslosenhilfe sowie die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 2003 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 2003)
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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# Stellen dieser Station
- § 179: Neue pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2003
- § 136: Neue Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und die Arbeitslosenhilfe für das Jahr 2003
- Inhaltsübersicht: Einfügen und Ändern von Angaben in der Inhaltsübersicht
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Hinzufügen einer neuen Nummer 3
- § 2 Abs. 5 Nr. 2: Neufassung des Textes
- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Streichung von 'sowie Anschlussunterhaltsgeld während Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine abgeschlossene berufliche Weiterbildung'
- § 3 Abs. 4: Streichung von 'Anschlussunterhaltsgeld' und des davor stehenden Kommas
- § 9 Abs. 2: Hinzufügen von neuen Sätzen
- § 11 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von 'sowie' durch ein Komma und Hinzufügen von 'sowie Aufschluss über die Zahl der in Personal-Service-Agenturen vermittelten Arbeitnehmer und deren weiteren Eingliederung in den Arbeitsmarkt'
- § 37a Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 37a Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes
- § 37a Abs. 2 und 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in 3 und 4
- § 37b: Einfügen eines neuen Paragraphen 'Frühzeitige Arbeitssuche'
- § 37c: Einfügen eines neuen Paragraphen 'Personal-Service-Agentur'
- § 45 Satz 1: Streichung von 'und sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können'
- § 50 Nr. 3: Ersetzen von 'bis zu' durch 'in Höhe von'
- § 53 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 54 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 54 Abs. 6: Neufassung des Absatzes
- § 57 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§§ 142 bis 145' durch '§§ 142 bis 143a' und Hinzufügen von neuen Sätzen
- § 67 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 67 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes
- § 67 Abs. 2 Satz 4: Ersetzen von '§ 84' durch '§ 82'
- § 68 Abs. 3 Satz 3: Ersetzen von 'bis zu' durch 'in Höhe von'
- Sechster Abschnitt des Vierten Kapitels: Neufassung des ganzen Abschnitts
- § 201: § 201 wird aufgehoben.
- § 274 Satz 1 Nr. 2: Die Wörter „für Anschlussunterhaltsgeld oder“ werden gestrichen.
- § 282 Abs. 7: Die Angabe „§ 282a Abs. 5“ wird durch die Angabe „§ 282a Abs. 6“ ersetzt.
- § 330 Abs. 3 Satz 2: Die Wörter „einer Anpassung nach § 201“ werden durch die Wörter „einer Absenkung nach § 200 Abs. 3“ ersetzt.
- § 336a: Nummer 4 wird aufgehoben, die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.
- § 339 Satz 3 Nr. 1: Die Wörter „des Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld und“ werden gestrichen.
- § 400a: Neue Fassung von § 400a eingeführt, die Leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung regelt.
- § 400b: Neuer § 400b eingefügt, der Obergrenzen für Beförderungsämter regelt.
- § 406 Abs. 1: Neue Fassung von § 406 Abs. 1 eingeführt, die Strafen für die Beschäftigung von Ausländern regelt.
- § 411: § 411 wird aufgehoben.
- § 418 Satz 2: § 418 Satz 2 wird aufgehoben.
- § 420: Die Überschrift und die Nummern 2 und 3 werden geändert.
- § 421: In Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 418 Satz 2“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt, und Absatz 2 wird neu gefasst.
- § 421i: Neuer § 421i eingefügt, der die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen regelt.
- § 421j: Neuer § 421j eingefügt, der die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer regelt.
- § 421k: Neuer § 421k eingefügt, der die Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer regelt.
- § 434e: § 434e wird aufgehoben.
- § 434g: Neuer § 434g eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 2003 regelt.
- § 434h: Neuer § 434h eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften des Zuwanderungsgesetzes regelt.
- § 81 Abs. 2: Neue Regelung für Kosten für Pendelfahrten
- § 82: Neue Regelung für Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- § 83: Neue Regelung für Kinderbetreuungskosten
- § 84: Neue Regelung für Anforderungen an Träger
- § 85: Neue Regelung für Anforderungen an Maßnahmen
- § 86: Neue Regelung für Qualitätsprüfung
- § 121 Abs. 4: Neue Regelung für Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung
- § 128 Abs. 1 Nr. 8: Änderung der Regelung für Anspruch auf Unterhaltsgeld
- § 128 Abs. 2: Neue Regelung für Minderung des Anspruchs
- § 138: Aufhebung der Regelung
- Überschrift des Fünften Titels: Neue Überschrift für den Fünften Titel
- § 140: Neue Regelung für Minderung wegen verspäteter Meldung
- § 144 Abs. 1: Änderung der Regelung für Sperrzeit
- § 144 Abs. 3: Neue Regelung für Dauer der Sperrzeit
- § 144 Abs. 4: Neue Regelung für Dauer der Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch
- § 147 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Zahl von 24 auf 21
- § 151 Abs. 2 Nr. 1: Aufhebung der Regelung
- § 156: Aufhebung der Regelung
- § 157 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung (1)
- § 157 Abs. 2: Aufhebung der Regelung
- § 158 Abs. 1: Neue Regelung für Bemessungsentgelt
- § 158 Abs. 2: Streichung der Wörter 'oder die Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld'
- § 158 Abs. 4: Aufhebung der Regelung
- § 192 Satz 3: Änderung der Anführung von § 92 Abs. 2 Satz 2 auf § 85 Abs. 2 Satz 3
- § 194 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'von 80 Prozent'
- § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'und'
- § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung des Wortes 'und' durch einen Punkt
- § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4: Aufhebung der Regelung
- § 196 Satz 1 Nr. 3: Änderung der Zahl von 24 auf 21
- § 198 Satz 1: Streichung der Wörter ', der Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld'
- § 200 Abs. 3: Neue Regelung für Absenkung des Bemessungsentgelts
- § 200 Abs. 4: Neue Regelung für Unterbrechung der Absenkung des Bemessungsentgelts

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 11 Abs. 2: Eingliederung von besonderen Personengruppen und zusätzliche Auswertungskriterien
§ 11 Abs. 3: Eingliederung von weiteren Aufschlusskriterien
§ 11 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von 'sowie' durch ein Komma und Hinzufügen von 'sowie Aufschluss über die Zahl der in Personal-Service-Agenturen vermittelten Arbeitnehmer und deren weiteren Eingliederung in den Arbeitsmarkt'

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sgb-iii/§121.md Normal file
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# § 121
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 121 Abs. 4: Neue Regelung für Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung

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sgb-iii/§128.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 128 Abs. 1 Nr. 8: Änderung der Regelung für Anspruch auf Unterhaltsgeld
§ 128 Abs. 2: Neue Regelung für Minderung des Anspruchs

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# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-03-26 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 403
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 138 Abs. 2: Ersetzung von „§ 68 Abs. 7“ durch „§ 68 Abs. 6“
§ 138: Aufhebung der Regelung

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# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-03-29 — Gesetz zur Änderung der Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförderungsrecht (Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz - EEÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 396
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 140: Aufhebung von § 140
§ 140: Neue Regelung für Minderung wegen verspäteter Meldung

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 144 Abs. 1: Anpassungen in Nummer 2 und 3.
§ 144 Abs. 1: Änderung der Regelung für Sperrzeit
§ 144 Abs. 3: Neue Regelung für Dauer der Sperrzeit
§ 144 Abs. 4: Neue Regelung für Dauer der Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch

7
sgb-iii/§147.md Normal file
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# § 147
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 147 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Zahl von 24 auf 21

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 151
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-19 — SGB III-Anpassungsverordnung 2002
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1840
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 151 Abs. 2 Nr. 1: Anpassungsfaktoren für Bemessungsentgelte festgelegt
§ 151 Abs. 2 Nr. 1: Aufhebung der Regelung

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# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 156 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes zur Dauer des Anspruchs.
§ 156: Aufhebung der Regelung

9
sgb-iii/§157.md Normal file
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# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 157 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung (1)
§ 157 Abs. 2: Aufhebung der Regelung

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# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 158 Abs. 1 Satz 1: Ersatz von Wörtern zur Anwartschaftszeit
§ 158 Abs. 1: Neue Regelung für Bemessungsentgelt
§ 158 Abs. 2: Streichung der Wörter 'oder die Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld'
§ 158 Abs. 4: Aufhebung der Regelung

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# § 192
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 192: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes.
§ 192 Satz 3: Änderung der Anführung von § 92 Abs. 2 Satz 2 auf § 85 Abs. 2 Satz 3

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# § 194
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-19 — Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2376
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 194 Abs. 3: Das Komma nach dem Wort „wird“ wird gestrichen und ein Halbsatz hinzugefügt, der die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums regelt.
§ 194 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'von 80 Prozent'
§ 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'und'
§ 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung des Wortes 'und' durch einen Punkt
§ 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4: Aufhebung der Regelung

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# § 196
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 196: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes.
§ 196 Satz 1 Nr. 3: Änderung der Zahl von 24 auf 21

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# § 198
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-03-29 — Gesetz zur Änderung der Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförderungsrecht (Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz - EEÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 396
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 198 Satz 2 Nr. 6: Streichung der Wörter 'mit Ausnahme der Vorschrift über die Anrechnung von Entlassungsentschädigungen'
§ 198 Satz 1: Streichung der Wörter ', der Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld'

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 2: Neue Formulierung des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Arbeitsämtern
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Hinzufügen einer neuen Nummer 3
§ 2 Abs. 5 Nr. 2: Neufassung des Textes

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# § 200
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 200 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zu § 200 Abs. 1
§ 200 Abs. 3: Neue Regelung für Absenkung des Bemessungsentgelts
§ 200 Abs. 4: Neue Regelung für Unterbrechung der Absenkung des Bemessungsentgelts

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# § 201
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 201: Neue Formulierung des Paragraphen zur Minderung des Anpassungsfaktors.
§ 201: § 201 wird aufgehoben.

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# § 274
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 274 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern
§ 274 Satz 1 Nr. 2: Die Wörter „für Anschlussunterhaltsgeld oder“ werden gestrichen.

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# § 282
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 282 Abs. 3: Ersetzen der Angabe § 28a und 104 des Vierten Buches' durch '§ 28a des Vierten Buches'
§ 282 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Untersuchung der Wirkungen der Arbeitsförderung
§ 282 Abs. 7: Einfügung neuer Absatz 7 zur Übermittlung von anonymisierten Daten für Forschungszwecke
§ 282 Abs. 7: Die Angabe § 282a Abs. 5“ wird durch die Angabe „§ 282a Abs. 6“ ersetzt.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-29 — Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2787
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 3 Abs. 2: Nummer 3 wird aufgehoben, die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 3 und 4.
§ 3 Abs. 1 Nr. 6: Streichung von 'sowie Anschlussunterhaltsgeld während Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine abgeschlossene berufliche Weiterbildung'
§ 3 Abs. 4: Streichung von 'Anschlussunterhaltsgeld' und des davor stehenden Kommas

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# § 330
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 330 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder das Bemessungsentgelt auf Grund einer Anpassung nach § 201' nach '§ 151 Abs. 2 Nr. 2'
§ 330 Abs. 3 Satz 2: Die Wörter „einer Anpassung nach § 201“ werden durch die Wörter „einer Absenkung nach § 200 Abs. 3“ ersetzt.

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# § 336a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-22 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2144
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 336a: Einfügung des neuen § 336a zur Wirkung von Widerspruch und Klage.
§ 336a: Nummer 4 wird aufgehoben, die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.

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# § 339
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-06-22 — Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1046
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 339 Satz 3 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter' durch 'Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben'
§ 339 Satz 3 Nr. 1: Die Wörter „des Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld und“ werden gestrichen.

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# § 37a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 37a: Neuer § 37a, der die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung regelt.
§ 37a Abs. 1: Neufassung des Absatzes
§ 37a Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes
§ 37a Abs. 2 und 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in 3 und 4

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# § 37b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 37b: Einfügen eines neuen Paragraphen 'Frühzeitige Arbeitssuche'

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# § 37c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 37c: Einfügen eines neuen Paragraphen 'Personal-Service-Agentur'

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# § 400a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 400a: Einfügung eines neuen § 400a
Inhaltsübersicht § 400a: Neue Angabe zu § 400a eingefügt
§ 400a: Neue Fassung von § 400a eingeführt, die Leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung regelt.

7
sgb-iii/§400b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 400b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 400b: Neuer § 400b eingefügt, der Obergrenzen für Beförderungsämter regelt.

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# § 406
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-29 — Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2787
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 406 Abs. 1 Nr. 3: Die Angabe „§ 404 Abs. 2 Nr. 2“ wird durch die Angabe „§ 404 Abs. 2 Nr. 3“ ersetzt.
§ 406 Abs. 1: Neue Fassung von § 406 Abs. 1 eingeführt, die Strafen für die Beschäftigung von Ausländern regelt.

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# § 411
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-06-22 — Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1046
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 411 Abs. 2: Aufhebung des Absatzes
§ 411 Absatzbezeichnung (1): Streichung der Absatzbezeichnung
§ 411: § 411 wird aufgehoben.

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# § 418
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 418 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung: „und“ durch Komma.
§ 418 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung: Punkt durch „und“.
§ 418 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung: „3. bereit und in der Lage sind, an einem Integrationskurs nach § 9 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes teilzunehmen.“.
§ 418 Abs. 2: Neuer Satz: „Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nicht für Tage, an denen die Personen nach Satz 1 an dem Integrationskurs ohne wichtigen Grund nicht teilnehmen.“.
§ 418 Satz 2: § 418 Satz 2 wird aufgehoben.

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# § 420
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 420 Abs. 1: Ersetzung: „Deutsch-Sprachlehrgang“ durch „Integrationskurs nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes oder § 9 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes“.
§ 420 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4: Ersetzung: „Deutsch-Sprachlehrgangs“ durch „Integrationskurses“.
§ 420 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
§ 420: Die Überschrift und die Nummern 2 und 3 werden geändert.

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 421
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 421 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2: Neue Formulierung: „Die Vorschrift über die Minderung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Anspruchsdauer auch um Tage mindert, an denen ein Anspruch nach § 418 Satz 2 nicht besteht.“.
§ 421 Abs. 1 Nr. 4: Neue Formulierung: „4. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe für Spätaussiedler wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Spätaussiedler an einem Integrationskurs oder mit Zustimmung des Arbeitsamtes an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnimmt, die für seine berufliche Eingliederung erforderlich ist.“.
§ 421 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
§ 421 Abs. 4: Streichung: „und der Sprachförderung“.
§ 421: In Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 418 Satz 2“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt, und Absatz 2 wird neu gefasst.

7
sgb-iii/§421i.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 421i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 421i: Neuer § 421i eingefügt, der die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen regelt.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 421j
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 421j: Neuer § 421j eingefügt, der die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 421k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 421k: Neuer § 421k eingefügt, der die Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer regelt.

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# § 434e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
Inhaltsübersicht, Fünfter Abschnitt des Dreizehnten Kapitels, Angabe zu § 434e: Neue Angabe: „§ 434e Zuwanderungsgesetz“ eingefügt.
§ 434e: Neuer Paragraph: „§ 434e Zuwanderungsgesetz“ mit detaillierter Beschreibung der Anwendung von §§ 419, 420 Abs. 3 und § 420a bis zum Ende des Deutsch-Sprachlehrgangs.
§ 434e: § 434e wird aufgehoben.

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sgb-iii/§434g.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 434g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 434g: Neuer § 434g eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 2003 regelt.

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sgb-iii/§434h.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 434h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 434h: Neuer § 434h eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften des Zuwanderungsgesetzes regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 45 Satz 1: Streichung von 'und sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 50 Nr. 3: Zahl 62 durch 130 ersetzt und Wörter gestrichen, die die monatliche Beihilfe für Kinder regeln.
§ 50 Nr. 3: Ersetzen von 'bis zu' durch 'in Höhe von'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 53: Neue Wörter in Absatz 1, neue Buchstabe a in Absatz 2 Nr. 3 und neuer Absatz 3 eingefügt, die Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung regeln.
§ 53 Abs. 1: Neufassung des Absatzes

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 54: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Reisekostenbeihilfe regelt.
§ 54 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
§ 54 Abs. 6: Neufassung des Absatzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 57: Wörter in Absatz 2 Nr. 1 gestrichen und neuer Satz in Absatz 3 eingefügt, der die Gewährung von Überbrückungsgeld regelt.
§ 57 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§§ 142 bis 145' durch '§§ 142 bis 143a' und Hinzufügen von neuen Sätzen

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 67: Neuer Absatz 1a eingefügt, der die Kosten für Reisen zu einem Ausbildungsort im Ausland regelt.
§ 67 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
§ 67 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes
§ 67 Abs. 2 Satz 4: Ersetzen von '§ 84' durch '§ 82'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 68 Abs. 3: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 4 wird aufgehoben.
§ 68 Abs. 3 Satz 3: Ersetzen von 'bis zu' durch 'in Höhe von'

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sgb-iii/§81.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 81 Abs. 2: Neue Regelung für Kosten für Pendelfahrten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 82: Einfügen eines neuen Satzes zur Übernahme von Lehrgangskosten.
§ 82: Neue Regelung für Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung

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sgb-iii/§83.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 83: Neue Regelung für Kinderbetreuungskosten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 84 Nr. 1: Die Zahl 205 wird durch 340 ersetzt.
§ 84: Neue Regelung für Anforderungen an Träger

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 85: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 2 wird aufgehoben.
§ 85: Neue Regelung für Anforderungen an Maßnahmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 86: Anpassungen in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes in Absatz 2.
§ 86: Neue Regelung für Qualitätsprüfung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-22Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2998
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 9: Änderung der Überschrift und Ergänzung eines Halbsatzes in Absatz 3 Satz 4, der die Mitteilungspflicht und den Forderungs- und Vermögensübergang betrifft.
§ 9 Abs. 2: Hinzufügen von neuen Sätzen

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@@ -1,17 +1,16 @@
# SGB-IX — 2002-07-31
# SGB-IX — 2002-12-30
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz OLGVertrÄndG)
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2850
- **Inkrafttreten:** 2002-08-01; 2002-08-01 (Artikel 1 Nr. 2); 2002-08-01 (Artikel 25 Abs. 2 tritt am 1. Juli 2005 in Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/53#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zivilprozessordnung, sodass Parteien vor den Oberlandesgerichten durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten sein müssen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
- § 138 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wirksamkeit von Werkstattverträgen bei geschäftsunfähigen behinderten Menschen.
- § 138 Abs. 6: Neuer Absatz zur Kündigung von Werkstattverträgen bei geschäftsunfähigen behinderten Menschen.
- § 138 Abs. 7: Neuer Absatz zur schriftlichen Form und Begründung der Lösungserklärung durch den Träger einer Werkstatt.
- § 111 Abs. 4: Die Angabe „§ 93“ wird durch „§ 86“ ersetzt.
- § 120 Abs. 4: Die Angabe „4“ wird durch „5“ ersetzt.
## Wortlaut

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- **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3443 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **2002-07-31** · BGBl. 2002 I S. 2850 — Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz OLGVertrÄndG)
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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# Stellen dieser Station
- § 138 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wirksamkeit von Werkstattverträgen bei geschäftsunfähigen behinderten Menschen.
- § 138 Abs. 6: Neuer Absatz zur Kündigung von Werkstattverträgen bei geschäftsunfähigen behinderten Menschen.
- § 138 Abs. 7: Neuer Absatz zur schriftlichen Form und Begründung der Lösungserklärung durch den Träger einer Werkstatt.
- § 111 Abs. 4: Die Angabe „§ 93“ wird durch „§ 86“ ersetzt.
- § 120 Abs. 4: Die Angabe „4“ wird durch „5“ ersetzt.

7
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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 111 Abs. 4: Die Angabe „§ 93“ wird durch „§ 86“ ersetzt.

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# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 120 Abs. 4: Die Angabe „4“ wird durch „5“ ersetzt.

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@@ -1,16 +1,15 @@
# SGB-V — 2002-08-27
# SGB-V — 2002-12-30
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 3352
- **Inkrafttreten:** 2002-08-28 (Tag nach der Verkündung); 2003-08-28 (Art. 1 Nr. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/60#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes führt neue Regelungen zur Abgabe von Zytostatikazubereitungen, zur Versorgung von Heimbewohnern und zur Versorgung von Krankenhäusern ein. Es ändert auch das Arzneimittelgesetz und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch zur Modellvorhaben und zur Anstellung von Ärzten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
- § 63: Einführung von neuen Absätzen 3a und 5 zur Modellvorhaben und Datenschutz
- § 311 Abs. 2: Einführung von neuen Sätzen zur Anstellung von Ärzten und Verlegung des Sitzes
- § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Textes, der die Berechnung der Arbeitslosenhilfe für Versicherungszwecke ändert.
## Wortlaut

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@@ -83,3 +83,4 @@
- **2002-07-31** · BGBl. 2002 I S. 2873 — Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen
- **2002-07-31** · BGBl. 2002 I S. 2874 — Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz)
- **2002-08-27** · BGBl. 2002 I S. 3352 — Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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# Stellen dieser Station
- § 63: Einführung von neuen Absätzen 3a und 5 zur Modellvorhaben und Datenschutz
- § 311 Abs. 2: Einführung von neuen Sätzen zur Anstellung von Ärzten und Verlegung des Sitzes
- § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Textes, der die Berechnung der Arbeitslosenhilfe für Versicherungszwecke ändert.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 232a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Eingefügt: 'soweit es ein Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt,'
§ 232a Abs. 1 Satz 3: Eingefügt: 'oder ab Beginn des zweiten Monats eines Ruhenszeitraumes wegen einer Urlaubsabgeltung'
§ 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Textes, der die Berechnung der Arbeitslosenhilfe für Versicherungszwecke ändert.

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# SGB-VI — 2002-12-30
- **Titel:** Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4687
- **Inkrafttreten:** 2002-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=95
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2003 fest.
- **Titel:** Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2003-05-01 (Artikel 3 Nr. 1 und 5); 2003-07-01 (Artikel 1 Nr. 6 § 37b und Nr. 19); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe n und p, Nr. 44 und 46 (in Kraft, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/87#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen durch, um moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu fördern. Es regelt auch die Aufhebung bestimmter Verordnungen und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 58 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 3a: 'bei einem deutschen Arbeitsamt als Ausbildungsuchende gemeldet waren'
- § 58 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3' durch 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bis 3a' und Streichung von 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a bis 3'
- § 74 Satz 4: Einfügung von Nummer 3: 'Ausbildungssuche vorgelegen hat'
- § 163: Einfügung von Absatz 9, der Vorschriften zur Entgeltsicherung und beitragspflichtigen Einnahme enthält
- § 168 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung von 'oder' durch ein Komma, Einfügung von 'oder Krankentagegeld', Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung von Nummern 8 und 9
- § 252: Einfügung von Absatz 8, der Vorschriften zu Anrechnungszeiten nach dem 30. April 2003 enthält
## Wortlaut

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- **2002-10-10** · BGBl. 2002 I S. 3961 — Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesanstalt für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
- **2002-12-23** · BGBl. 2002 I S. 4561 — Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2003 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2003)
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4687 — Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
- **2002-12-30** · BGBl. 2002 I S. 4607 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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# Stellen dieser Station
- § 58 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 3a: 'bei einem deutschen Arbeitsamt als Ausbildungsuchende gemeldet waren'
- § 58 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3' durch 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bis 3a' und Streichung von 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a bis 3'
- § 74 Satz 4: Einfügung von Nummer 3: 'Ausbildungssuche vorgelegen hat'
- § 163: Einfügung von Absatz 9, der Vorschriften zur Entgeltsicherung und beitragspflichtigen Einnahme enthält
- § 168 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung von 'oder' durch ein Komma, Einfügung von 'oder Krankentagegeld', Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung von Nummern 8 und 9
- § 252: Einfügung von Absatz 8, der Vorschriften zu Anrechnungszeiten nach dem 30. April 2003 enthält

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 163
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-02-26Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 754
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 163: Neufassung der Sonderregelungen für beitragspflichtige Einnahmen von Beschäftigten
§ 163: Einfügung von Absatz 9, der Vorschriften zur Entgeltsicherung und beitragspflichtigen Einnahme enthält

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 168
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-02-26Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 754
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 168: Neufassung der Vorschriften für die Beitragstragung bei Beschäftigten
§ 168 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung von 'oder' durch ein Komma, Einfügung von 'oder Krankentagegeld', Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung von Nummern 8 und 9

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 252
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-02-26Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 754
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 252: Erweiterung der Definition von Anrechnungszeiten
§ 252: Einfügung von Absatz 8, der Vorschriften zu Anrechnungszeiten nach dem 30. April 2003 enthält

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-02-26Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 754
> Station: 2002-12-30Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 58: Neufassung des § 58, der die Anrechnungszeiten definiert
§ 58 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 3a: 'bei einem deutschen Arbeitsamt als Ausbildungsuchende gemeldet waren'
§ 58 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3' durch 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bis 3a' und Streichung von 'nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a bis 3'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-05-29 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze (FSJ-Förderungsänderungsgesetz - FSJGÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1667
> Station: 2002-12-30 — Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4607
§ 74: Einfügung eines Satzes, der den Wert 0,0625 für bestimmte Zeiten einer Beschäftigung durch 0,0492 ersetzt.
§ 74 Satz 4: Einfügung von Nummer 3: 'Ausbildungssuche vorgelegen hat'

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