BGBl. 1953 I S. 1037 · Änderung · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
Inkrafttreten: 1953-09-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1953-08-29

BGBl-Id: bgbl1-1953-54-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1970-01-01 00:28:21 +00:00
parent 63e4cfecef
commit e992b37a94
39 changed files with 423 additions and 0 deletions

66
ewbg/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,66 @@
# EWBG — 1953-08-29
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1037
- **Inkrafttreten:** 1953-09-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/54#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Erste Wohnungsbaugesetz, um den Wohnungsbau für die breiten Schichten des Volkes zu fördern und Vorschriften des Mieterschutzgesetzes anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 23: Änderung der Definition von steuerbegünstigten und frei finanzierter Wohnungen und Wohnräumen
- § 31a Abs. 1: Änderung der Vorschriften über steuerbegünstigte und frei finanzierter Wohnungen und Wohnräume
- § 31a Abs. 2 Buchstabe b: Neue Fassung für Mietverhältnisse, die vor dem 27. April 1950 begründet worden sind
- § 31a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anwendung von Absatz 1 auf Mietverhältnisse, die von den für öffentlich geförderte Wohnungen bestehenden Bindungen freigestellt sind
- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Bestimmungen zur Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau
- § 16a: Einfügung von § 16a mit Definitionen für Eigenheim, Kleinsiedlung, Kaufeigenheim und eigentumsähnliches Dauerwohnrecht
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Bestimmungen zur Wohnflächenbegrenzung und Förderung von Wohnungen
- § 20 Abs. 1: Streichung von § 20 Abs. 1
- § 21 Abs. 1: Neufassung des § 21 Abs. 1 mit neuen Bestimmungen zur Bewilligung öffentlicher Mittel
- § 21a: Einfügung von § 21a mit Bestimmungen zur Form und Verwendung öffentlicher Baudarlehen
- § 21b: Einfügung von § 21b mit Bestimmungen zur Wirtschaftlichkeit und Erträgen bei öffentlichen Baudarlehen
- § 21c: Einfügung von § 21c mit Bestimmungen zur Verfügbarkeit von Wohnungen für Wohnungsuchende ohne Finanzierungsbeitrag
- § 21d: Einfügung von § 21d mit Bestimmungen zu Mietrichtsätzen für öffentlich geförderte Mietwohnungen
- § 21e: Einfügung von § 21e mit Bestimmungen zur Zulassung selbstverantwortlich gebildeter Mieten
- § 21f: Einfügung von § 21f mit Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für öffentlich geförderte Wohnungen
- § 21g: Einfügung von § 21g mit Bestimmungen zu Mietwerten für öffentlich geförderte Wohnungen in Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheimen
- § 21 d: Neue Vorschriften zur Festsetzung des Mietwerts für bestimmte Wohnungen
- § 21 h: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Mittel bei höheren Tilgungen
- § 21 i: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Baudarlehen ohne vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung
- § 21 k: Neue Vorschriften zur Sicherung des öffentlichen Baudarlehens durch Grundpfandrecht
- § 21 l: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Baudarlehen für Wohnheime und ähnliche Wohnungen
- § 22: Neue Vorschriften zur Anwendung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes auf öffentlich geförderte Wohnungen
- § 22a: Neue Vorschriften zur Zuteilung öffentlich geförderter Wohnungen
- § 22b: Neue Vorschriften zur Anerkennung zweckbestimmten Wohnraums
- § 22c: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Zuteilung öffentlich geförderter Wohnungen
- § 22d: Einführung neuer Vorschriften zur Freistellung von Bindungen bei vorzeitiger Rückzahlung des öffentlichen Baudarlehens
- § 27 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Mietpreisbildung für steuerbegünstigte Wohnungen
- § 27 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Miete durch die Preisbehörde
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nichtigkeiten einer höheren Miete
- § 27a: Neue Vorschriften zur Mietpreisbildung und -überwachung
- § 28a: Neue Vorschriften zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen
- § 28b: Einführung neuer Vorschriften zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen
- § 28c: Einführung neuer Vorschriften zur Zustimmung des Bundesrates zu Rechtsverordnungen
- § 1: Neue Formulierung des § 1, die den Wohnungsbau unter besonderer Bevorzugung des sozialen Wohnungsbaus als vordringliche Aufgabe definiert.
- § 3 Abs. 1: Neue Formulierung des § 3 Abs. 1, die die Verwendung öffentlicher Mittel für den sozialen Wohnungsbau regelt.
- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung des ersten Satzteils des § 3 Abs. 2, die die Definition von nicht als öffentliche Mittel geltenenden Mitteln ändert.
- § 3 Abs. 2 Buchstabe a: Einfügung eines neuen Buchstabens a in den § 3 Abs. 2, der die als Eingliederungsdarlehen bestimmten Mittel des Ausgleichsfonds ausschließt.
- § 3 Abs. 2 Buchstaben a bis c: Umbenennung der Buchstaben a bis c in b bis d.
- § 3 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die die Verwendung von Bundesmitteln und die Definition von öffentlich geförderten Wohnungen regeln.
- § 4 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Gewährung von Darlehen von Kapitalsammelstellen regelt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung des § 7 Abs. 1 Satz 1, die die Erhebung der Grundsteuer für neu geschaffene Wohnungen regelt.
- § 7 Abs. 2: Neue Formulierung des § 7 Abs. 2, die die Begünstigung von Wohnungen regelt.
- § 10 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Belehrung des Bauherrn über die Preisbindung der Miete regelt.
- § 11 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Anwendung von Vorschriften für die Festsetzung des Steuermeßbetrages regelt.
- § 12 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der den Vorrang von Grundpfandrechten regelt.
- § 13 a und 13 b: Einfügung neuer Paragraphen § 13 a und 13 b, die die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues und die Einrichtung von Bundesmitteln regeln.
- § 14 Abs. 1: Neue Formulierung des § 14 Abs. 1, die die Verteilung von Bundesmitteln auf die Länder regelt.
- § 14 Abs. 2: Neue Formulierung des § 14 Abs. 2, die die Verteilung von Bundesmitteln vor Beginn des Rechnungsjahres regelt.
- § 14 a: Einfügung eines neuen Paragraphen § 14 a, der die Verwendung von Rückflüssen aus Darlehen regelt.
- § 15: Einfügung eines neuen Paragraphen § 15, der die Zustimmung des Bundesministers für Wohnungsbau zur Verteilung von Mitteln des Ausgleichsfonds regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
ewbg/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
ewbg/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1953-08-29** · BGBl. 1953 I S. 1037 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes

52
ewbg/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,52 @@
# Stellen dieser Station
- § 23: Änderung der Definition von steuerbegünstigten und frei finanzierter Wohnungen und Wohnräumen
- § 31a Abs. 1: Änderung der Vorschriften über steuerbegünstigte und frei finanzierter Wohnungen und Wohnräume
- § 31a Abs. 2 Buchstabe b: Neue Fassung für Mietverhältnisse, die vor dem 27. April 1950 begründet worden sind
- § 31a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anwendung von Absatz 1 auf Mietverhältnisse, die von den für öffentlich geförderte Wohnungen bestehenden Bindungen freigestellt sind
- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Bestimmungen zur Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau
- § 16a: Einfügung von § 16a mit Definitionen für Eigenheim, Kleinsiedlung, Kaufeigenheim und eigentumsähnliches Dauerwohnrecht
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Bestimmungen zur Wohnflächenbegrenzung und Förderung von Wohnungen
- § 20 Abs. 1: Streichung von § 20 Abs. 1
- § 21 Abs. 1: Neufassung des § 21 Abs. 1 mit neuen Bestimmungen zur Bewilligung öffentlicher Mittel
- § 21a: Einfügung von § 21a mit Bestimmungen zur Form und Verwendung öffentlicher Baudarlehen
- § 21b: Einfügung von § 21b mit Bestimmungen zur Wirtschaftlichkeit und Erträgen bei öffentlichen Baudarlehen
- § 21c: Einfügung von § 21c mit Bestimmungen zur Verfügbarkeit von Wohnungen für Wohnungsuchende ohne Finanzierungsbeitrag
- § 21d: Einfügung von § 21d mit Bestimmungen zu Mietrichtsätzen für öffentlich geförderte Mietwohnungen
- § 21e: Einfügung von § 21e mit Bestimmungen zur Zulassung selbstverantwortlich gebildeter Mieten
- § 21f: Einfügung von § 21f mit Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für öffentlich geförderte Wohnungen
- § 21g: Einfügung von § 21g mit Bestimmungen zu Mietwerten für öffentlich geförderte Wohnungen in Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheimen
- § 21 d: Neue Vorschriften zur Festsetzung des Mietwerts für bestimmte Wohnungen
- § 21 h: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Mittel bei höheren Tilgungen
- § 21 i: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Baudarlehen ohne vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung
- § 21 k: Neue Vorschriften zur Sicherung des öffentlichen Baudarlehens durch Grundpfandrecht
- § 21 l: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Baudarlehen für Wohnheime und ähnliche Wohnungen
- § 22: Neue Vorschriften zur Anwendung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes auf öffentlich geförderte Wohnungen
- § 22a: Neue Vorschriften zur Zuteilung öffentlich geförderter Wohnungen
- § 22b: Neue Vorschriften zur Anerkennung zweckbestimmten Wohnraums
- § 22c: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Zuteilung öffentlich geförderter Wohnungen
- § 22d: Einführung neuer Vorschriften zur Freistellung von Bindungen bei vorzeitiger Rückzahlung des öffentlichen Baudarlehens
- § 27 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Mietpreisbildung für steuerbegünstigte Wohnungen
- § 27 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Miete durch die Preisbehörde
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nichtigkeiten einer höheren Miete
- § 27a: Neue Vorschriften zur Mietpreisbildung und -überwachung
- § 28a: Neue Vorschriften zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen
- § 28b: Einführung neuer Vorschriften zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen
- § 28c: Einführung neuer Vorschriften zur Zustimmung des Bundesrates zu Rechtsverordnungen
- § 1: Neue Formulierung des § 1, die den Wohnungsbau unter besonderer Bevorzugung des sozialen Wohnungsbaus als vordringliche Aufgabe definiert.
- § 3 Abs. 1: Neue Formulierung des § 3 Abs. 1, die die Verwendung öffentlicher Mittel für den sozialen Wohnungsbau regelt.
- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung des ersten Satzteils des § 3 Abs. 2, die die Definition von nicht als öffentliche Mittel geltenenden Mitteln ändert.
- § 3 Abs. 2 Buchstabe a: Einfügung eines neuen Buchstabens a in den § 3 Abs. 2, der die als Eingliederungsdarlehen bestimmten Mittel des Ausgleichsfonds ausschließt.
- § 3 Abs. 2 Buchstaben a bis c: Umbenennung der Buchstaben a bis c in b bis d.
- § 3 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die die Verwendung von Bundesmitteln und die Definition von öffentlich geförderten Wohnungen regeln.
- § 4 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Gewährung von Darlehen von Kapitalsammelstellen regelt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung des § 7 Abs. 1 Satz 1, die die Erhebung der Grundsteuer für neu geschaffene Wohnungen regelt.
- § 7 Abs. 2: Neue Formulierung des § 7 Abs. 2, die die Begünstigung von Wohnungen regelt.
- § 10 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Belehrung des Bauherrn über die Preisbindung der Miete regelt.
- § 11 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Anwendung von Vorschriften für die Festsetzung des Steuermeßbetrages regelt.
- § 12 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der den Vorrang von Grundpfandrechten regelt.
- § 13 a und 13 b: Einfügung neuer Paragraphen § 13 a und 13 b, die die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues und die Einrichtung von Bundesmitteln regeln.
- § 14 Abs. 1: Neue Formulierung des § 14 Abs. 1, die die Verteilung von Bundesmitteln auf die Länder regelt.
- § 14 Abs. 2: Neue Formulierung des § 14 Abs. 2, die die Verteilung von Bundesmitteln vor Beginn des Rechnungsjahres regelt.
- § 14 a: Einfügung eines neuen Paragraphen § 14 a, der die Verwendung von Rückflüssen aus Darlehen regelt.
- § 15: Einfügung eines neuen Paragraphen § 15, der die Zustimmung des Bundesministers für Wohnungsbau zur Verteilung von Mitteln des Ausgleichsfonds regelt.

7
ewbg/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 1: Neue Formulierung des § 1, die den Wohnungsbau unter besonderer Bevorzugung des sozialen Wohnungsbaus als vordringliche Aufgabe definiert.

7
ewbg/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 10 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Belehrung des Bauherrn über die Preisbindung der Miete regelt.

7
ewbg/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 11 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Anwendung von Vorschriften für die Festsetzung des Steuermeßbetrages regelt.

7
ewbg/§12.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 12 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der den Vorrang von Grundpfandrechten regelt.

7
ewbg/§13.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 13 a und 13 b: Einfügung neuer Paragraphen § 13 a und 13 b, die die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues und die Einrichtung von Bundesmitteln regeln.

11
ewbg/§14.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 14 Abs. 1: Neue Formulierung des § 14 Abs. 1, die die Verteilung von Bundesmitteln auf die Länder regelt.
§ 14 Abs. 2: Neue Formulierung des § 14 Abs. 2, die die Verteilung von Bundesmitteln vor Beginn des Rechnungsjahres regelt.
§ 14 a: Einfügung eines neuen Paragraphen § 14 a, der die Verwendung von Rückflüssen aus Darlehen regelt.

7
ewbg/§15.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 15: Einfügung eines neuen Paragraphen § 15, der die Zustimmung des Bundesministers für Wohnungsbau zur Verteilung von Mitteln des Ausgleichsfonds regelt.

7
ewbg/§16.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 16: Neufassung des § 16 mit neuen Bestimmungen zur Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau

7
ewbg/§16a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 16a: Einfügung von § 16a mit Definitionen für Eigenheim, Kleinsiedlung, Kaufeigenheim und eigentumsähnliches Dauerwohnrecht

7
ewbg/§17.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 17: Neufassung des § 17 mit neuen Bestimmungen zur Wohnflächenbegrenzung und Förderung von Wohnungen

7
ewbg/§20.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 20 Abs. 1: Streichung von § 20 Abs. 1

17
ewbg/§21.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21 Abs. 1: Neufassung des § 21 Abs. 1 mit neuen Bestimmungen zur Bewilligung öffentlicher Mittel
§ 21 d: Neue Vorschriften zur Festsetzung des Mietwerts für bestimmte Wohnungen
§ 21 h: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Mittel bei höheren Tilgungen
§ 21 i: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Baudarlehen ohne vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 21 k: Neue Vorschriften zur Sicherung des öffentlichen Baudarlehens durch Grundpfandrecht
§ 21 l: Neue Vorschriften zur Bewilligung öffentlicher Baudarlehen für Wohnheime und ähnliche Wohnungen

7
ewbg/§21a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21a: Einfügung von § 21a mit Bestimmungen zur Form und Verwendung öffentlicher Baudarlehen

7
ewbg/§21b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21b: Einfügung von § 21b mit Bestimmungen zur Wirtschaftlichkeit und Erträgen bei öffentlichen Baudarlehen

7
ewbg/§21c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21c: Einfügung von § 21c mit Bestimmungen zur Verfügbarkeit von Wohnungen für Wohnungsuchende ohne Finanzierungsbeitrag

7
ewbg/§21d.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21d: Einfügung von § 21d mit Bestimmungen zu Mietrichtsätzen für öffentlich geförderte Mietwohnungen

7
ewbg/§21e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21e: Einfügung von § 21e mit Bestimmungen zur Zulassung selbstverantwortlich gebildeter Mieten

7
ewbg/§21f.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21f: Einfügung von § 21f mit Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für öffentlich geförderte Wohnungen

7
ewbg/§21g.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 21g: Einfügung von § 21g mit Bestimmungen zu Mietwerten für öffentlich geförderte Wohnungen in Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheimen

7
ewbg/§22.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 22: Neue Vorschriften zur Anwendung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes auf öffentlich geförderte Wohnungen

7
ewbg/§22a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 22a: Neue Vorschriften zur Zuteilung öffentlich geförderter Wohnungen

7
ewbg/§22b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 22b: Neue Vorschriften zur Anerkennung zweckbestimmten Wohnraums

7
ewbg/§22c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 22c: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Zuteilung öffentlich geförderter Wohnungen

7
ewbg/§22d.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 22d: Einführung neuer Vorschriften zur Freistellung von Bindungen bei vorzeitiger Rückzahlung des öffentlichen Baudarlehens

7
ewbg/§23.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 23: Änderung der Definition von steuerbegünstigten und frei finanzierter Wohnungen und Wohnräumen

11
ewbg/§27.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 27 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Mietpreisbildung für steuerbegünstigte Wohnungen
§ 27 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Miete durch die Preisbehörde
§ 27 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nichtigkeiten einer höheren Miete

7
ewbg/§27a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 27a: Neue Vorschriften zur Mietpreisbildung und -überwachung

7
ewbg/§28a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 28a: Neue Vorschriften zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen

7
ewbg/§28b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 28b: Einführung neuer Vorschriften zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen

7
ewbg/§28c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 28c: Einführung neuer Vorschriften zur Zustimmung des Bundesrates zu Rechtsverordnungen

15
ewbg/§3.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 3 Abs. 1: Neue Formulierung des § 3 Abs. 1, die die Verwendung öffentlicher Mittel für den sozialen Wohnungsbau regelt.
§ 3 Abs. 2: Neue Formulierung des ersten Satzteils des § 3 Abs. 2, die die Definition von nicht als öffentliche Mittel geltenenden Mitteln ändert.
§ 3 Abs. 2 Buchstabe a: Einfügung eines neuen Buchstabens a in den § 3 Abs. 2, der die als Eingliederungsdarlehen bestimmten Mittel des Ausgleichsfonds ausschließt.
§ 3 Abs. 2 Buchstaben a bis c: Umbenennung der Buchstaben a bis c in b bis d.
§ 3 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die die Verwendung von Bundesmitteln und die Definition von öffentlich geförderten Wohnungen regeln.

11
ewbg/§31a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 31a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 31a Abs. 1: Änderung der Vorschriften über steuerbegünstigte und frei finanzierter Wohnungen und Wohnräume
§ 31a Abs. 2 Buchstabe b: Neue Fassung für Mietverhältnisse, die vor dem 27. April 1950 begründet worden sind
§ 31a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anwendung von Absatz 1 auf Mietverhältnisse, die von den für öffentlich geförderte Wohnungen bestehenden Bindungen freigestellt sind

7
ewbg/§4.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 4 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Gewährung von Darlehen von Kapitalsammelstellen regelt.

9
ewbg/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1037
§ 7 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung des § 7 Abs. 1 Satz 1, die die Erhebung der Grundsteuer für neu geschaffene Wohnungen regelt.
§ 7 Abs. 2: Neue Formulierung des § 7 Abs. 2, die die Begünstigung von Wohnungen regelt.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1953 I S. 1037
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1037
- **Verkündung:** 1953-08-29
- **Inkrafttreten:** 1953-09-29
- **Ausfertigung:** 1953-08-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/54#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** EWBG
## Kurz
Das Gesetz ändert und ergänzt das Erste Wohnungsbaugesetz, um den Wohnungsbau für die breiten Schichten des Volkes zu fördern und Vorschriften des Mieterschutzgesetzes anzupassen.