BGBl. 1979 I S. 2005 · Verordnung · Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)

Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2005
Inkrafttreten: 1980-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1979-12-13

BGBl-Id: bgbl1-1979-71-4
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1979-12-13 12:00:00 +00:00
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# AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1980 — 1979-12-13
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2005
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/71#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1979-12-13** · BGBl. 1979 I S. 2005 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)

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# Stellen dieser Station

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# AFG — 1979-07-28
# AFG — 1979-12-13
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1189
- **Inkrafttreten:** 1979-08-01; 1978-07-01 (Artikel 4 bis 6); 1980-01-01 (§ 186 a des Arbeitsförderungsgesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/46#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes und verwandter Gesetze, insbesondere bezüglich der Befreiung von Beitragszahlungen und der Dauer von Kurzarbeitergeld.
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2005
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/71#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 fest.
## Betroffene Stellen
- § 191 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Aufgaben der Organe der Selbstverwaltung im Detail beschreibt.
- § 198 Satz 1: Ersetzung des Punkts durch das Wort 'oder' und Hinzufügen der Nummer 4.
- § 217 Abs. 1: Ersetzung des Datums '15. Oktober' durch '1. September'.
- § 231 Abs. 1: Einfügung der Nummer 3, die eine Straftat bei Nichtbekanntgabe eines Gerichtsbeschlusses regelt.
- § 231 Abs. 3: Anpassung der Absatzbezeichnungen von 'Absatz 1 bis 4' zu 'Absatz 1 Nr. 1, 2 und 4' und von 'Absatz 1 Nr. 5' zu 'Absatz 1 Nr. 3 und 5'.
- § 237: Ersetzung der Bestimmungen '§§ 150, 173 Abs. 1' durch '§ 173 Abs. 1'.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt '§ 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c' durch '§ 17 Abs. 1' und fügt einen neuen Satz 3 hinzu.
- § 8 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 8 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3.
- § 14 Abs. 1 Satz 2: Fügt 'sowie die Kenntnisse und Möglichkeiten Dritter zu nutzen' hinzu.
- § 14 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 14 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3.
- § 15 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 29 Abs. 2 Satz 2: Fügt 'sowie die Kenntnisse und Möglichkeiten Dritter zu nutzen' hinzu.
- § 35: Streichung des § 35.
- § 36 Nr. 3: Fügt einen neuen Satz 2 hinzu und verschiebt den bisherigen Satz 2 zu Satz 3.
- § 40 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 40a: Einfügt einen neuen § 40a.
- § 41 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt den Punkt durch ein Semikolon und fügt einen Halbsatz hinzu.
- § 41a: Einfügt einen neuen § 41a.
- § 42: Neue Fassung des § 42.
- § 44 Abs. 2: Fügt eine neue Nummer 4 hinzu.
- § 44 Abs. 3: Fügt einen neuen Satz 2 hinzu.
- § 44 Abs. 4: Fügt 'neben der Teilnahme an der Maßnahme ausgeübten' hinzu.
- § 44 Abs. 5: Einfügt einen neuen Absatz 5.
- § 44 Abs. 6: Fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 44 Abs. 8: Einfügt einen neuen Absatz 8.
- § 128 Abs. 2: Neue Fassung für den Fall, dass die Leistungen durch die Ablösung verzögert werden
- § 129: Neue Fassung zur Bestimmung des zuständigen Arbeitsamts
- § 132 Abs. 1: Einfügen von Wörtern und Streichen des zweiten Satzes
- § 134: Ersetzen von Wörtern und Ergänzung eines neuen Absatzes
- § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Streichung von Wörtern
- § 137 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern
- § 138: Neue Fassung der Absätze 1 und 2, Ergänzung von Absätzen 4 und 5
- § 139: Ersetzen von Wörtern und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 141 b: Einfügen von Wörtern, Neufassung von Absatz 4, Ergänzung von Absätzen 5, 6 und 7
- § 141 d: Ergänzung von Absatz 2
- § 141 e: Ersatz von Sätzen und Ergänzung von Absatz 3
- § 141 n: Ergänzung von Absätzen 2 und 3
- § 143: Neue Fassung von Absatz 1, Ersatz von Wörtern in Absatz 2
- § 144 Abs. 3: Ersetzen von Wörtern
- § 147: Streichung des gesamten Paragraphen
- § 150: Streichung von Wörtern
- § 154: Einfügen eines neuen Absatzes 1
- § 160 Abs. 1: Ergänzung eines neuen Satzes 3
- § 163 Abs. 1 und 2: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
- § 166 Abs. 2 und 3: Neue Fassung der Absätze 2 und 3
- § 166a und 166b: Einfügen neuer Paragraphen 166a und 166b
- § 168 Abs. 1a Satz 1: Einfügen von Wörtern
- § 186a Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 46 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Fristverlängerung bei bestimmten Lebenslagen regelt.
- § 47 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 49 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Voraussetzungen für die Nichtgewährung von Zuschüssen regelt.
- § 49 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Zuschussrate von 60% auf 80% erhöht.
- § 49 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen regelt.
- § 53 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Nummer 6a, die Familienheimfahrten als Leistung einbezieht.
- § 53 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung von Leistungen für Berufsanwärter regelt.
- § 53 Abs. 3: Änderung der Verweisstellen von § 47 Abs. 2 auf § 49 Abs. 1 Satz 2.
- § 54 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 49 Abs. 3 regelt.
- § 58 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung von Leistungen für behinderte Menschen in besonderen Ausbildungsstätten regelt.
- § 63 Abs. 2: Streichung der Worte 'der Binnenfischerei einschließlich Teichwirtschaft, der Seefahrt und Binnenschiffahrt'.
- § 66: Einfügung eines neuen Satzes, der die Gewährung von Kurzarbeitergeld bei unabwendbaren Ereignissen regelt.
- § 71 Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Worte 'Abs. 1' nach '§ 61'.
- § 75 Abs. 2 Nr. 1: Änderung der Zahl von 15 auf 31.
- § 76 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Bautätigkeit in der Schlechtwetterzeit regelt.
- § 79 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Worte '4 und' auf '3 und 4 sowie'.
- § 91 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Förderung von Arbeiten im öffentlichen Interesse regelt.
- § 91 Abs. 3: Einfügung der Nummer 4, die die Verbesserung der sozialen Infrastruktur regelt.
- § 91 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der alten Fassung regelt.
- § 92 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Träger von Fördermaßnahmen regelt.
- § 93: Neufassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für die Vermittlung in Arbeit regelt.
- § 94: Neufassung des Absatzes, der die Zuschüsse für Arbeitsentgelte regelt.
- § 95: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung von § 49 Abs. 3 regelt.
- § 97: Neufassung des Absatzes, der die Zuschüsse für Arbeitsentgelte regelt.
- § 103: Neufassung des Absatzes, der die Pflichten von Arbeitslosen regelt.
- § 104: Neufassung des Absatzes, der die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld regelt.
- § 106: Neufassung des Absatzes, der die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld regelt.
- § 107: Neufassung des Absatzes, der die Zeiten regelt, in denen das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird.
- § 110: Neufassung des Absatzes, der die Tage regelt, an denen das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird.
- § 112: Neufassung des Absatzes, der die Berechnung des Arbeitslosengeldes regelt.
- § 112a: Neufassung des Absatzes, der die Verminderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld regelt.
- § 113: Neufassung des Absatzes, der die Anpassung der Lohnsteuerklasse regelt.
- § 118: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung von § 40a regelt.
- § 118a: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Schulzeit regelt.
- § 120: Streichung der Worte 'beim Arbeitsamt'.
- § 122 Satz 1: Änderung der Worte 'gezahlt' auf 'auf das von dem Arbeitslosen angegebene Konto bei einem Geldinstitut überwiesen oder an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort übermittelt'.
- § 124: Streichung des Absatzes.
- § 127: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Beginn der Beschäftigung regelt.
- § 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1980
- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1980
- § 68 Abs. 4: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und das Schlechtwettergeld für das Jahr 1980
- § 111 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld für das Jahr 1980
- § 136 Abs. 3: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980
## Wortlaut

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- **1978-12-23** · BGBl. 1978 I S. 2037 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1979 (AFG-Leistungsverordnung 1979)
- **1979-06-22** · BGBl. 1979 I S. 652 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zur Regelung des § 112 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes)
- **1979-07-28** · BGBl. 1979 I S. 1189 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG)
- **1979-12-13** · BGBl. 1979 I S. 2005 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)

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# Stellen dieser Station
- § 191 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Aufgaben der Organe der Selbstverwaltung im Detail beschreibt.
- § 198 Satz 1: Ersetzung des Punkts durch das Wort 'oder' und Hinzufügen der Nummer 4.
- § 217 Abs. 1: Ersetzung des Datums '15. Oktober' durch '1. September'.
- § 231 Abs. 1: Einfügung der Nummer 3, die eine Straftat bei Nichtbekanntgabe eines Gerichtsbeschlusses regelt.
- § 231 Abs. 3: Anpassung der Absatzbezeichnungen von 'Absatz 1 bis 4' zu 'Absatz 1 Nr. 1, 2 und 4' und von 'Absatz 1 Nr. 5' zu 'Absatz 1 Nr. 3 und 5'.
- § 237: Ersetzung der Bestimmungen '§§ 150, 173 Abs. 1' durch '§ 173 Abs. 1'.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt '§ 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c' durch '§ 17 Abs. 1' und fügt einen neuen Satz 3 hinzu.
- § 8 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 8 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3.
- § 14 Abs. 1 Satz 2: Fügt 'sowie die Kenntnisse und Möglichkeiten Dritter zu nutzen' hinzu.
- § 14 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 14 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3.
- § 15 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 29 Abs. 2 Satz 2: Fügt 'sowie die Kenntnisse und Möglichkeiten Dritter zu nutzen' hinzu.
- § 35: Streichung des § 35.
- § 36 Nr. 3: Fügt einen neuen Satz 2 hinzu und verschiebt den bisherigen Satz 2 zu Satz 3.
- § 40 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2.
- § 40a: Einfügt einen neuen § 40a.
- § 41 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt den Punkt durch ein Semikolon und fügt einen Halbsatz hinzu.
- § 41a: Einfügt einen neuen § 41a.
- § 42: Neue Fassung des § 42.
- § 44 Abs. 2: Fügt eine neue Nummer 4 hinzu.
- § 44 Abs. 3: Fügt einen neuen Satz 2 hinzu.
- § 44 Abs. 4: Fügt 'neben der Teilnahme an der Maßnahme ausgeübten' hinzu.
- § 44 Abs. 5: Einfügt einen neuen Absatz 5.
- § 44 Abs. 6: Fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 44 Abs. 8: Einfügt einen neuen Absatz 8.
- § 128 Abs. 2: Neue Fassung für den Fall, dass die Leistungen durch die Ablösung verzögert werden
- § 129: Neue Fassung zur Bestimmung des zuständigen Arbeitsamts
- § 132 Abs. 1: Einfügen von Wörtern und Streichen des zweiten Satzes
- § 134: Ersetzen von Wörtern und Ergänzung eines neuen Absatzes
- § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Streichung von Wörtern
- § 137 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern
- § 138: Neue Fassung der Absätze 1 und 2, Ergänzung von Absätzen 4 und 5
- § 139: Ersetzen von Wörtern und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 141 b: Einfügen von Wörtern, Neufassung von Absatz 4, Ergänzung von Absätzen 5, 6 und 7
- § 141 d: Ergänzung von Absatz 2
- § 141 e: Ersatz von Sätzen und Ergänzung von Absatz 3
- § 141 n: Ergänzung von Absätzen 2 und 3
- § 143: Neue Fassung von Absatz 1, Ersatz von Wörtern in Absatz 2
- § 144 Abs. 3: Ersetzen von Wörtern
- § 147: Streichung des gesamten Paragraphen
- § 150: Streichung von Wörtern
- § 154: Einfügen eines neuen Absatzes 1
- § 160 Abs. 1: Ergänzung eines neuen Satzes 3
- § 163 Abs. 1 und 2: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
- § 166 Abs. 2 und 3: Neue Fassung der Absätze 2 und 3
- § 166a und 166b: Einfügen neuer Paragraphen 166a und 166b
- § 168 Abs. 1a Satz 1: Einfügen von Wörtern
- § 186a Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 46 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Fristverlängerung bei bestimmten Lebenslagen regelt.
- § 47 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 49 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Voraussetzungen für die Nichtgewährung von Zuschüssen regelt.
- § 49 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Zuschussrate von 60% auf 80% erhöht.
- § 49 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen regelt.
- § 53 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Nummer 6a, die Familienheimfahrten als Leistung einbezieht.
- § 53 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung von Leistungen für Berufsanwärter regelt.
- § 53 Abs. 3: Änderung der Verweisstellen von § 47 Abs. 2 auf § 49 Abs. 1 Satz 2.
- § 54 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 49 Abs. 3 regelt.
- § 58 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung von Leistungen für behinderte Menschen in besonderen Ausbildungsstätten regelt.
- § 63 Abs. 2: Streichung der Worte 'der Binnenfischerei einschließlich Teichwirtschaft, der Seefahrt und Binnenschiffahrt'.
- § 66: Einfügung eines neuen Satzes, der die Gewährung von Kurzarbeitergeld bei unabwendbaren Ereignissen regelt.
- § 71 Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Worte 'Abs. 1' nach '§ 61'.
- § 75 Abs. 2 Nr. 1: Änderung der Zahl von 15 auf 31.
- § 76 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Bautätigkeit in der Schlechtwetterzeit regelt.
- § 79 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Worte '4 und' auf '3 und 4 sowie'.
- § 91 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Förderung von Arbeiten im öffentlichen Interesse regelt.
- § 91 Abs. 3: Einfügung der Nummer 4, die die Verbesserung der sozialen Infrastruktur regelt.
- § 91 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der alten Fassung regelt.
- § 92 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Träger von Fördermaßnahmen regelt.
- § 93: Neufassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für die Vermittlung in Arbeit regelt.
- § 94: Neufassung des Absatzes, der die Zuschüsse für Arbeitsentgelte regelt.
- § 95: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung von § 49 Abs. 3 regelt.
- § 97: Neufassung des Absatzes, der die Zuschüsse für Arbeitsentgelte regelt.
- § 103: Neufassung des Absatzes, der die Pflichten von Arbeitslosen regelt.
- § 104: Neufassung des Absatzes, der die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld regelt.
- § 106: Neufassung des Absatzes, der die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld regelt.
- § 107: Neufassung des Absatzes, der die Zeiten regelt, in denen das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird.
- § 110: Neufassung des Absatzes, der die Tage regelt, an denen das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird.
- § 112: Neufassung des Absatzes, der die Berechnung des Arbeitslosengeldes regelt.
- § 112a: Neufassung des Absatzes, der die Verminderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld regelt.
- § 113: Neufassung des Absatzes, der die Anpassung der Lohnsteuerklasse regelt.
- § 118: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung von § 40a regelt.
- § 118a: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Schulzeit regelt.
- § 120: Streichung der Worte 'beim Arbeitsamt'.
- § 122 Satz 1: Änderung der Worte 'gezahlt' auf 'auf das von dem Arbeitslosen angegebene Konto bei einem Geldinstitut überwiesen oder an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort übermittelt'.
- § 124: Streichung des Absatzes.
- § 127: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Beginn der Beschäftigung regelt.
- § 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1980
- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1980
- § 68 Abs. 4: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und das Schlechtwettergeld für das Jahr 1980
- § 111 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld für das Jahr 1980
- § 136 Abs. 3: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-01-08 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1976 (AFG-Leistungsverordnung 1976)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 17
> Station: 1979-12-13 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2005
§ 111 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld für das Jahr 1976
§ 111 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld für das Jahr 1980

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# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-07-28 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1189
> Station: 1979-12-13 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2005
§ 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Streichung von Wörtern
§ 136 Abs. 3: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-07-28 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1189
> Station: 1979-12-13 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2005
§ 44 Abs. 2: Fügt eine neue Nummer 4 hinzu.
§ 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1980
§ 44 Abs. 3: Fügt einen neuen Satz 2 hinzu.
§ 44 Abs. 4: Fügt 'neben der Teilnahme an der Maßnahme ausgeübten' hinzu.
§ 44 Abs. 5: Einfügt einen neuen Absatz 5.
§ 44 Abs. 6: Fügt einen neuen Satz hinzu.
§ 44 Abs. 8: Einfügt einen neuen Absatz 8.
§ 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1980

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-01-08 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1976 (AFG-Leistungsverordnung 1976)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 17
> Station: 1979-12-13 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2005
§ 68 Abs. 4: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und das Schlechtwettergeld für das Jahr 1976
§ 68 Abs. 4: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und das Schlechtwettergeld für das Jahr 1980

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# BGBl. 1979 I S. 2005
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 (AFG-Leistungsverordnung 1980)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2005
- **Verkündung:** 1979-12-13
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Ausfertigung:** 1979-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/71#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1980, AFG
## Kurz
Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1980 fest.