BGBl. 1961 I S. 909 · Änderung · Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 909
Inkrafttreten: 1961-08-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-07-18

BGBl-Id: bgbl1-1961-50-2
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1970-01-01 01:16:21 +00:00
parent 0c20ea1399
commit e7a75100b5
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# GESETZ-ZUR-VERBESSERUNG-DER-WIRTSCHAFTLICHEN-SICHERUNG-DER — 1961-07-18
- **Titel:** Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 909
- **Inkrafttreten:** 1961-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/50#page=911
- **Kurz:** Das Gesetz fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber, insbesondere durch Sparbeiträge, Wohnungsbauförderung, Erwerb von Aktien und Darlehnsforderungen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Der Zuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Krankengeld, dem Rechnungsbetrag des Krankengeldes ohne Krankenhauspflege oder den entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Nettoarbeitsentgelt gewährt.
- § 2: Neue Definition des Nettoarbeitsentgelts, einschließlich Berechnungsmethoden für verschiedene Arten von Arbeitsentgelt.
- § 5: Erhöhung des Zuschusses von 1% auf 1,5%, Einführung eines neuen Absatzes 5 für Heimarbeiter und Anpassung des Absatzes 6.
- § 7: Ergänzung des § 4 der Richtlinien für die Erziehungsbeihilfen und sonstigen Leistungen an Lehrlinge und Anlernlinge im öffentlichen Dienst.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1961-07-18** · BGBl. 1961 I S. 909 — Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Der Zuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Krankengeld, dem Rechnungsbetrag des Krankengeldes ohne Krankenhauspflege oder den entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Nettoarbeitsentgelt gewährt.
- § 2: Neue Definition des Nettoarbeitsentgelts, einschließlich Berechnungsmethoden für verschiedene Arten von Arbeitsentgelt.
- § 5: Erhöhung des Zuschusses von 1% auf 1,5%, Einführung eines neuen Absatzes 5 für Heimarbeiter und Anpassung des Absatzes 6.
- § 7: Ergänzung des § 4 der Richtlinien für die Erziehungsbeihilfen und sonstigen Leistungen an Lehrlinge und Anlernlinge im öffentlichen Dienst.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-18 — Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 909
§ 1 Abs. 1 Satz 2: Der Zuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Krankengeld, dem Rechnungsbetrag des Krankengeldes ohne Krankenhauspflege oder den entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Nettoarbeitsentgelt gewährt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-18 — Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 909
§ 2: Neue Definition des Nettoarbeitsentgelts, einschließlich Berechnungsmethoden für verschiedene Arten von Arbeitsentgelt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-18 — Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 909
§ 5: Erhöhung des Zuschusses von 1% auf 1,5%, Einführung eines neuen Absatzes 5 für Heimarbeiter und Anpassung des Absatzes 6.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-18 — Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 909
§ 7: Ergänzung des § 4 der Richtlinien für die Erziehungsbeihilfen und sonstigen Leistungen an Lehrlinge und Anlernlinge im öffentlichen Dienst.

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# BGBl. 1961 I S. 909
- **Titel:** Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 909
- **Verkündung:** 1961-07-18
- **Inkrafttreten:** 1961-08-01
- **Ausfertigung:** 1961-07-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/50#page=911
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERMBG_2, GESETZ-ZUR-VERBESSERUNG-DER-WIRTSCHAFTLICHEN-SICHERUNG-DER
## Kurz
Das Gesetz fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber, insbesondere durch Sparbeiträge, Wohnungsbauförderung, Erwerb von Aktien und Darlehnsforderungen.

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vermbg_2/FASSUNG.md Normal file
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# VERMBG_2 — 1961-07-18
- **Titel:** Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 909
- **Inkrafttreten:** 1961-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/50#page=911
- **Kurz:** Das Gesetz fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber, insbesondere durch Sparbeiträge, Wohnungsbauförderung, Erwerb von Aktien und Darlehnsforderungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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vermbg_2/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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vermbg_2/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1961-07-18** · BGBl. 1961 I S. 909 — Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

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vermbg_2/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station