BGBl. 1996 I S. 2161 · Verordnung · Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)

Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
Inkrafttreten: 1997-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1996-12-31

BGBl-Id: bgbl1-1996-70-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1996-12-31 12:00:00 +00:00
parent d2c010151b
commit e6a74a97eb
33 changed files with 210 additions and 96 deletions

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# AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1997 — 1996-12-31
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 2161
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/70#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen für das Jahr 1997 fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1996-12-31** · BGBl. 1996 I S. 2161 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)

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# Stellen dieser Station

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# AFG — 1996-05-07
# AFG — 1996-12-31
- **Titel:** Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 656
- **Inkrafttreten:** 1996-05-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/24#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften durch, darunter das Verwaltungsverfahrensgesetz, die Bundeshaushaltsordnung, das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch, das Arbeitsförderungsgesetz und das Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen.
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 2161
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/70#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen für das Jahr 1997 fest.
## Betroffene Stellen
- § 151 Abs. 1 und 1a: Abs. 1 und 1a aufgehoben
- § 151 Abs. 2: Absatzbezeichnung (2) gestrichen
- § 44 Abs. 2c: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 68 Abs. 4: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 111 Abs. 2: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 136 Abs. 3: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 249e Abs. 3 Nr. 2: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
## Wortlaut

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- **1994-12-23** · BGBl. 1994 I S. 3853 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1995 (AFG-Leistungsverordnung 1995)
- **1995-08-04** · BGBl. 1995 I S. 1000 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 116 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 6 AFG)
- **1996-05-07** · BGBl. 1996 I S. 656 — Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
- **1996-12-31** · BGBl. 1996 I S. 2161 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)

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# Stellen dieser Station
- § 151 Abs. 1 und 1a: Abs. 1 und 1a aufgehoben
- § 151 Abs. 2: Absatzbezeichnung (2) gestrichen
- § 44 Abs. 2c: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 68 Abs. 4: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 111 Abs. 2: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 136 Abs. 3: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997
- § 249e Abs. 3 Nr. 2: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-23 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1995 (AFG-Leistungsverordnung 1995)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3853
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 111 Abs. 2: Leistungssätze für das Jahr 1995
§ 111 Abs. 2: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997

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# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-23 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1995 (AFG-Leistungsverordnung 1995)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3853
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 136 Abs. 3: Leistungssätze für das Jahr 1995
§ 136 Abs. 3: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997

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# § 249e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-23 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1995 (AFG-Leistungsverordnung 1995)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3853
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 249e Abs. 3 Nr. 2: Leistungssätze für das Jahr 1995
§ 249e Abs. 3 Nr. 2: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-23 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1995 (AFG-Leistungsverordnung 1995)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3853
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 44 Abs. 2c: Leistungssätze für das Jahr 1995
§ 44 Abs. 2c: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-23 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1995 (AFG-Leistungsverordnung 1995)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3853
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 68 Abs. 4: Leistungssätze für das Jahr 1995
§ 68 Abs. 4: Neue Fassung für die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997

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# GGVBINSCH — 1994-12-31
# GGVBINSCH — 1996-12-31
- **Titel:** Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt - GGVBinSch)
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3971
- **Inkrafttreten:** 1995-01-01 (für die in § 1 Satz 1 genannten Binnengewässer)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/94#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf deutschen Binnengewässern und tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt.
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 2161
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/70#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen für das Jahr 1997 fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 1: Neufassung des § 1 Abs. 1, der Anwendungsbereich der Verordnung wird präzisiert.
- § 3 Abs. 6: Der erste Satzteil von § 3 Abs. 6 wird geändert, um die Zuständigkeit des Wasser- und Schiffahrtsamtes für bestimmte Stoffe zu klären.
- § 4: Neufassung des § 4, der besondere Pflichten der Beteiligten bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern regelt.
## Wortlaut

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- **1983-03-30** · BGBl. 1983 I S. 367 — Sechste ADNR-Änderungsverordnung
- **1989-03-31** · BGBl. 1989 I S. 489 — Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt
- **1994-12-31** · BGBl. 1994 I S. 3971 — Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt - GGVBinSch)
- **1996-12-31** · BGBl. 1996 I S. 2161 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Neufassung des § 1 Abs. 1, der Anwendungsbereich der Verordnung wird präzisiert.
- § 3 Abs. 6: Der erste Satzteil von § 3 Abs. 6 wird geändert, um die Zuständigkeit des Wasser- und Schiffahrtsamtes für bestimmte Stoffe zu klären.
- § 4: Neufassung des § 4, der besondere Pflichten der Beteiligten bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-03-31 — Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 489
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 1: Neufassung des § 1 mit neuen Anwendungsbereichen und Ausnahmen.
§ 1 Abs. 1: Neufassung des § 1 Abs. 1, der Anwendungsbereich der Verordnung wird präzisiert.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-03-31 — Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 489
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 3 Abs. 1: Einfügung neuer Randnummern in die Übersicht.
§ 3 Abs. 6: Der erste Satzteil von § 3 Abs. 6 wird geändert, um die Zuständigkeit des Wasser- und Schiffahrtsamtes für bestimmte Stoffe zu klären.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-03-31 — Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 489
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 4: Neufassung des § 4 mit neuen Erleichterungen für die Beförderung gefährlicher Güter.
§ 4: Neufassung des § 4, der besondere Pflichten der Beteiligten bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern regelt.

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# KOSMETIKV_2014 — 1995-12-30
# KOSMETIKV_2014 — 1996-12-31
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 2093
- **Inkrafttreten:** 1996-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/70#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung, insbesondere durch Einführung neuer Bestimmungen für grenzüberschreitende Beförderungen und Übergangsregelungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 2161
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/70#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen für das Jahr 1997 fest.
## Betroffene Stellen
- § 3b Abs. 5: Das Datum '31. Dezember 1995' wird zu '31. Dezember 1996' geändert.
- § 3b Abs. 7: Neuer Absatz zur Verwendung von beschichteten mikrofeinen Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter bis zum 30. Dezember 1998.
- § 6 Abs. 4: Einfügung der Worte '§ 3b Abs. 7 Satz 2 oder' nach dem Wort 'entgegen'.
- § 6a Abs. 4: Neuer Absatz zur Verbringung von kosmetischen Mitteln, die den alten Vorschriften entsprechen, bis zum 30. Juni 1997.
- Anlage 1 Teil A Nummer 358: Einfügung von '5-Methoxypsoralen' und zusätzliche Vorschriften für natürliche ätherische Öle.
- Anlage 1 Teil A: Einfügung der Nummern 414 bis 418.
- Anlage 2 Teil B: Einfügung der Nummer 5 für 3,3-Bis(4-hydroxyphenyl)phthalid.
- Anlage 6 Teil B: Das Datum '31. 12. 1995' wird zu '31. 12. 1996' geändert in den Nummern 2, 16, 21, 29 und 30.
- Anlage 7 Teil A: Einfügung der Nummer 10 für 2-Cyan-3,3-diphenyl-acrylsäure(2-ethyl-hexylester).
- § 3b Abs. 5: Das Datum '31. Dezember 1996' wird durch '31. Dezember 1997' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Hinzufügung der Worte ', auch solche für den gewerblichen Gebrauch' nach 'Mitteln'.
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz: 'Kann der volle Wortlaut der Angaben aus praktischen Gründen auf dem Behältnis und der Verpackung nicht angebracht werden, so müssen diese Angaben auf einer Packungsbeilage, einem beigefügten Etikett, Papierstreifen oder Kärtchen enthalten sein, auf die der Verbraucher auf dem Behältnis und der Verpackung entweder durch einen verkürzten Hinweis oder durch das in Anlage 8 abgebildete Symbol hingewiesen wird.'
- § 5 Abs. 1: Strichung der Worte 'auf ihren Behältnissen und Verpackungen' im Einleitungssatz, Hinzufügung von Nummern 3 und 4, sowie neue Sätze zur Anbringung der Angaben.
- Anlage 2 Teil B Nr. 4 Spalte b: Ersetzung der Worte '1-Hydroxypyridin-2-thion, Zinksalz' durch '2-Zinksulfidopyridin-N-oxid (Zinkpyrithion)'
- Anlage 6 Teil A Nr. 12 Spalte c: Ersetzung des Wortes 'Estergemischen' durch 'Estergemischen2)'
- Anlage 6 Teil A Nr. 36: Neufassung der Nummer 36 mit neuen Werten und Beschreibungen
- Anlage 6 Teil A: Einfügung der Nummern 50, 51 und 52
- Anlage 6 Teil A Fußnote 1: Einfügung der Fußnote 2
- Anlage 6 Teil B Nummern 2, 15 und 30: Streichung der Nummern 2, 15 und 30
- Anlage 6 Teil B Nummern 16, 21 und 29: Ersetzung des Datums '31. 12. 1996' durch '31. 12. 1997'
- Anlage 7 Teil A: Einfügung der Nummer 11
- Anlage 7 Teil B Nummern 33 und 34: Streichung der Nummern 33 und 34
- nach Anlage 7: Einfügung der Anlagen 8 und 9
## Wortlaut

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- **1994-12-13** · BGBl. 1994 I S. 3729 — Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
- **1995-12-30** · BGBl. 1995 I S. 2098 — Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
- **1995-12-30** · BGBl. 1995 I S. 2093 — Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
- **1996-12-31** · BGBl. 1996 I S. 2161 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)

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# Stellen dieser Station
- § 3b Abs. 5: Das Datum '31. Dezember 1995' wird zu '31. Dezember 1996' geändert.
- § 3b Abs. 7: Neuer Absatz zur Verwendung von beschichteten mikrofeinen Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter bis zum 30. Dezember 1998.
- § 6 Abs. 4: Einfügung der Worte '§ 3b Abs. 7 Satz 2 oder' nach dem Wort 'entgegen'.
- § 6a Abs. 4: Neuer Absatz zur Verbringung von kosmetischen Mitteln, die den alten Vorschriften entsprechen, bis zum 30. Juni 1997.
- Anlage 1 Teil A Nummer 358: Einfügung von '5-Methoxypsoralen' und zusätzliche Vorschriften für natürliche ätherische Öle.
- Anlage 1 Teil A: Einfügung der Nummern 414 bis 418.
- Anlage 2 Teil B: Einfügung der Nummer 5 für 3,3-Bis(4-hydroxyphenyl)phthalid.
- Anlage 6 Teil B: Das Datum '31. 12. 1995' wird zu '31. 12. 1996' geändert in den Nummern 2, 16, 21, 29 und 30.
- Anlage 7 Teil A: Einfügung der Nummer 10 für 2-Cyan-3,3-diphenyl-acrylsäure(2-ethyl-hexylester).
- § 3b Abs. 5: Das Datum '31. Dezember 1996' wird durch '31. Dezember 1997' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Hinzufügung der Worte ', auch solche für den gewerblichen Gebrauch' nach 'Mitteln'.
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz: 'Kann der volle Wortlaut der Angaben aus praktischen Gründen auf dem Behältnis und der Verpackung nicht angebracht werden, so müssen diese Angaben auf einer Packungsbeilage, einem beigefügten Etikett, Papierstreifen oder Kärtchen enthalten sein, auf die der Verbraucher auf dem Behältnis und der Verpackung entweder durch einen verkürzten Hinweis oder durch das in Anlage 8 abgebildete Symbol hingewiesen wird.'
- § 5 Abs. 1: Strichung der Worte 'auf ihren Behältnissen und Verpackungen' im Einleitungssatz, Hinzufügung von Nummern 3 und 4, sowie neue Sätze zur Anbringung der Angaben.
- Anlage 2 Teil B Nr. 4 Spalte b: Ersetzung der Worte '1-Hydroxypyridin-2-thion, Zinksalz' durch '2-Zinksulfidopyridin-N-oxid (Zinkpyrithion)'
- Anlage 6 Teil A Nr. 12 Spalte c: Ersetzung des Wortes 'Estergemischen' durch 'Estergemischen2)'
- Anlage 6 Teil A Nr. 36: Neufassung der Nummer 36 mit neuen Werten und Beschreibungen
- Anlage 6 Teil A: Einfügung der Nummern 50, 51 und 52
- Anlage 6 Teil A Fußnote 1: Einfügung der Fußnote 2
- Anlage 6 Teil B Nummern 2, 15 und 30: Streichung der Nummern 2, 15 und 30
- Anlage 6 Teil B Nummern 16, 21 und 29: Ersetzung des Datums '31. 12. 1996' durch '31. 12. 1997'
- Anlage 7 Teil A: Einfügung der Nummer 11
- Anlage 7 Teil B Nummern 33 und 34: Streichung der Nummern 33 und 34
- nach Anlage 7: Einfügung der Anlagen 8 und 9

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# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-30 Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 2093
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 3b Abs. 5: Das Datum '31. Dezember 1995' wird zu '31. Dezember 1996' geändert.
§ 3b Abs. 7: Neuer Absatz zur Verwendung von beschichteten mikrofeinen Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter bis zum 30. Dezember 1998.
§ 3b Abs. 5: Das Datum '31. Dezember 1996' wird durch '31. Dezember 1997' ersetzt.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-27 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 5334
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 4: Neue Fassung von § 4, die die Antragsunterlagen erweitert.
§ 4 Abs. 2 Nr. 3: Hinzufügung der Worte ', auch solche für den gewerblichen Gebrauch' nach 'Mitteln'.
§ 4 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz: 'Kann der volle Wortlaut der Angaben aus praktischen Gründen auf dem Behältnis und der Verpackung nicht angebracht werden, so müssen diese Angaben auf einer Packungsbeilage, einem beigefügten Etikett, Papierstreifen oder Kärtchen enthalten sein, auf die der Verbraucher auf dem Behältnis und der Verpackung entweder durch einen verkürzten Hinweis oder durch das in Anlage 8 abgebildete Symbol hingewiesen wird.'

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-30Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Ausführungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 512
> Station: 1996-12-31Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 5 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'in der Gemeinschaft' durch 'in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
§ 5 Abs. 1: Strichung der Worte 'auf ihren Behältnissen und Verpackungen' im Einleitungssatz, Hinzufügung von Nummern 3 und 4, sowie neue Sätze zur Anbringung der Angaben.

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# BGBl. 1996 I S. 2161
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 2161
- **Verkündung:** 1996-12-31
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Ausfertigung:** 1996-12-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/70#page=9
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1997, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-LEISTUNGSSÄTZE-DES-UNTERHALTSGELDES-DES, GGVBINSCH, AFG, KOSMETIKV_2014
## Kurz
Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen für das Jahr 1997 fest.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-LEISTUNGSSÄTZE-DES-UNTERHALTSGELDES-DES — 1995-12-29
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-LEISTUNGSSÄTZE-DES-UNTERHALTSGELDES-DES — 1996-12-31
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe und des Kurzarbeitergeldes für das Jahr 1996 (AFG-Leistungsverordnung 1996)
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 2068
- **Inkrafttreten:** 1996-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/69#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Altersübergangsgeld, Arbeitslosenhilfe und Kurzarbeitergeld für das Jahr 1996 fest.
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 2161
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/70#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen für das Jahr 1997 fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 4 Abs. 3: Die Worte 'nach den Absätzen 1 und 2' werden durch die Worte 'nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 und Absatz 2' und die Worte 'Absatz 1 Nr. 2' durch die Worte 'Absatz 1 Nr. 2 und 3' ersetzt.
- § 4 Abs. 4: Neuer Absatz 4 angefügt, der Angaben zu Tierversuchen regelt.
- § 5a: § 5a wird § 5e und neue Gliederungsnummern angefügt.
- § 5: Neue Vorschriften § 5a (Kennzeichnung der Bestandteile) und § 5b (Bereithaltung von Unterlagen) eingefügt.
- § 6 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 6a Abs. 1 bis 3: Absätze 1 bis 3 gestrichen.
- § 6a Abs. 2: Neuer Absatz 2 angefügt, der Übergangsfristen regelt.
- Anlage 1 Teil A Nr. 418: Neue Formulierung für 3-lmidazol-4-ylacrylsäure und ihr Ethylester (Urocaninsäure).
- Anlage 2 Teil A Nr. 2: Neue Formulierung für Thioglykolsäure und ihre Salze sowie Ester der Thioglykolsäure.
- Anlage 1 Teil B Nr. 1: Neue Formulierung für Steinkohlenteer und Bestandteile aus Steinkohlen­teer.
- Anlage 1 Teil B Nr. 15: Neue Formulierung für Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid, Lithiumhydroxid und Calciumhydroxid.
## Wortlaut

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- **1993-12-31** · BGBl. 1993 I S. 2466 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1994 (AFG-Leistungsverordnung 1994)
- **1995-12-29** · BGBl. 1995 I S. 2068 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe und des Kurzarbeitergeldes für das Jahr 1996 (AFG-Leistungsverordnung 1996)
- **1996-12-31** · BGBl. 1996 I S. 2161 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 3: Die Worte 'nach den Absätzen 1 und 2' werden durch die Worte 'nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 und Absatz 2' und die Worte 'Absatz 1 Nr. 2' durch die Worte 'Absatz 1 Nr. 2 und 3' ersetzt.
- § 4 Abs. 4: Neuer Absatz 4 angefügt, der Angaben zu Tierversuchen regelt.
- § 5a: § 5a wird § 5e und neue Gliederungsnummern angefügt.
- § 5: Neue Vorschriften § 5a (Kennzeichnung der Bestandteile) und § 5b (Bereithaltung von Unterlagen) eingefügt.
- § 6 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 6a Abs. 1 bis 3: Absätze 1 bis 3 gestrichen.
- § 6a Abs. 2: Neuer Absatz 2 angefügt, der Übergangsfristen regelt.
- Anlage 1 Teil A Nr. 418: Neue Formulierung für 3-lmidazol-4-ylacrylsäure und ihr Ethylester (Urocaninsäure).
- Anlage 2 Teil A Nr. 2: Neue Formulierung für Thioglykolsäure und ihre Salze sowie Ester der Thioglykolsäure.
- Anlage 1 Teil B Nr. 1: Neue Formulierung für Steinkohlenteer und Bestandteile aus Steinkohlen­teer.
- Anlage 1 Teil B Nr. 15: Neue Formulierung für Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid, Lithiumhydroxid und Calciumhydroxid.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1994 (AFG-Leistungsverordnung 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2466
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 4 Abs. 1: Änderung des § 4 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung, Änderung der Einfuhrbedingungen und Anpassung der Anlagenbezeichnung.
§ 4 Abs. 3: Die Worte 'nach den Absätzen 1 und 2' werden durch die Worte 'nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 und Absatz 2' und die Worte 'Absatz 1 Nr. 2' durch die Worte 'Absatz 1 Nr. 2 und 3' ersetzt.
§ 4 Abs. 2 und 3: Streichung der Absätze 2 und 3.
§ 4 Abs. 4: Neuer Absatz 4 angefügt, der Angaben zu Tierversuchen regelt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1994 (AFG-Leistungsverordnung 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2466
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 5 Satz 1: Änderung des § 5 Satz 1: Anpassung der Einfuhrbedingungen und Streichung der Bescheinigungsbedingung.
§ 5 Nummern 1 bis 6: Änderung der Nummern 1 bis 6: Ersatz des einleitenden Wortes 'von' durch 'bei'.
§ 5: Neue Vorschriften § 5a (Kennzeichnung der Bestandteile) und § 5b (Bereithaltung von Unterlagen) eingefügt.

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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1994 (AFG-Leistungsverordnung 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2466
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 5a: Neufassung des § 5a mit Vorschriften zur Beschränkung oder Verbot der Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft.
§ 5a: § 5a wird § 5e und neue Gliederungsnummern angefügt.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 6 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt, der Ordnungswidrigkeiten regelt.

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# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Winterausfallgeldes für das Jahr 1997 (AFG-Leistungsverordnung 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 2161
§ 6a Abs. 1 bis 3: Absätze 1 bis 3 gestrichen.
§ 6a Abs. 2: Neuer Absatz 2 angefügt, der Übergangsfristen regelt.